Erschließungskosten sind Teil des Kaufpreises
Die Bundesländer dürfen den Tarif durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz jetzt selbst bestimmen. Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben den zuvor seit 1997 bundeseinheitlichen Satz von 3,5 Prozent bereits auf 4,5 Prozent angehoben, weitere finanzschwache Bundesländer werden dem Beispiel wohl folgen. Es handelt sich hierbei um eine reine Tariferhöhung, da sich an Bemessungsgrundlagen und Anwendungsregeln nichts ändert.
Kauft ein Erwerber von einer Gemeinde ein Grundstück und enthält der vereinbarte Kaufpreis Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz, gehört auch der hierauf entfallende Teil zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Zum Kaufpreis gehört nach dem Urteil des BFH vom 23.9.2009 nämlich alles, was der Erwerber an den Verkäufer leisten muss, um das Grundstück im Zustand laut Vertragsvereinbarung zu erhalten (Az. II R 20/08). Das gilt auch, obwohl die Beitragspflicht erst dann entsteht, wenn es sich nicht mehr im Eigentum der Gemeinde befindet. Denn der Käufer zahlt für ein erschlossenes Grundstück, allein das ist maßgebend.
Bei im Kaufvertrag berechneten Beträgen für die Erschließung von Verkehrs- und Grünanlagen, den Ausbau der Abwasserbeseitigung, zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, den Baukostenzuschuss für den Anschluss an die Wasserversorgung und die Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich steuerpflichtige Leistungen des Erwerbers, die er für die Eigentumsübertragung zu entrichten hat. Das gilt selbst dann, wenn nach den Vertragserklärungen das Grundstück als unerschlossen erworben werden soll. Es liegt nicht in der Willensmacht der Beteiligten, ein Grundstück in einem Zustand zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs zu machen, den es nicht mehr hat und auch nicht mehr erhalten soll, so das FinMin Baden-Württemberg in einem Schreiben vom 25.7.2002 (Az. 3 – S 4521/13). Nicht zu den Erschließungsanlagen gehören die auf den Grundstücken selbst notwendigen Zufahrtswege und Anschlüsse an die Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Wird ein noch nicht erschlossenes Grundstück gekauft, ist die vom Erwerber eingegangene Verpflichtung, die zukünftige Erschließung zu bezahlen, nicht Teil der Gegenleistung, auch wenn sie zusammen mit der Übereignungsverpflichtung beurkundet wird. Gleiches gilt für die Erstattung der vom Verkäufer als Vorausleistung oder aufgrund einer Ablösevereinbarung bereits geleisteten Zahlung und für die Übernahme noch bestehender Verpflichtungen (FinMin Hessen, Schreiben vom 30.9.2004, Az. S 4521 A – 11 – II 51).
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HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
ArbeitslebenArbeitssicherheit ist ein Erfolgsfaktor. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeiter, stabilisiert Abläufe und senkt Ausfallzeiten sowie Kosten. Wer Unfallrisiken im Betrieb früh erkennt und systematisch bewertet, verbessert den Schutz im Arbeitsalltag. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll. Gerade bei hoher Belastung, knapper Personaldecke und wachsendem Dokumentationsaufwand wird ein gut organisierter Mitarbeiterschutz für viele Unternehmen immer wichtiger. Arbeitsschutz entscheidet über Stabilität im Betrieb Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter ihre Arbeit sicher und ohne vermeidbare Gesundheitsrisiken ausüben können. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, passende Maßnahmen festzulegen, deren Wirkung zu prüfen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.
AktuellWer heute ein Bürogebäude, einen Handelsstandort oder eine gemischt genutzte Gewerbeimmobilie modernisiert, landet schnell bei derselben Frage: Reicht ein konventionelles Heizsystem noch aus, wenn Energiekosten, CO2-Emissionen und regulatorische Vorgaben gleichzeitig Druck machen? Genau an diesem Punkt wird die Wärmepumpe für viele Unternehmen interessant. Das zeigt auch der Blick auf den Markt. In Nichtwohngebäuden lag der Wärmeverbrauch 2023 bei 207 TWh. Davon entfielen noch 69 Prozent auf Öl, Gas und Kohle. Zugleich gewinnen Wärmepumpen im Neubau und bei neuen Projekten spürbar an Bedeutung. Die Debatte wird trotzdem noch zu grob geführt. In vielen Gesprächen geht es nur um die Frage, ob eine Wärmepumpe funktioniert. Die bessere Frage lautet: In welchem Gebäude, mit welcher Wärmequelle und unter welchen Lastprofilen rechnet sie sich? Für eine kleine Büroeinheit gelten andere Maßstäbe als für ein Produktionsgebäude mit hohem Wärmebedarf, langen Laufzeiten oder zusätzlicher Kälteversorgung. Genau deshalb braucht das Thema eine wirtschaftliche und technische Einordnung, die näher an der Praxis bleibt. Warum Wärmepumpen im Gewerbe gerade jetzt ein reales Entscheidungsthema sind
