Kündigungsgrund: Eignung / Eignungsmangel
Es kann sich entweder um sog. objektive Eignungsmängel handeln (z.B. fehlende Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer, fehlende Arbeitserlaubnis bei einem ausländischen Arbeitnehmer) oder um sog. subjektive Eignungsmängel, die unmittelbar in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (z.B. fehlende Führungseigenschaften des Konzertmeisters eines Symphonieorchesters, BAG, Urteil vom 29.7.1976, DB 1976, 2356; mangelhafte Kenntnisse und Fertigkeiten im erlernten und ausgeübten Beruf; fehlende physische Eignung, bestimmte schwere Lasten zu tragen).
Die fehlende Eignungeines Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen („Der Arbeitnehmer ist zu dumm.“), ist stets von der bloß unzureichenden Arbeitsleistung abzugrenzen („Der Arbeitnehmer ist zu faul.“). Die bloß unzureichende Arbeitsleistung kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Die Grenze ist fließend. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig für die Frage, ob vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss.
Beruht die mangelhafte Arbeitsleistung nicht auf einem steuerbaren Verhalten, sondern auf einem Eignungsmangel, ist eine Abmahnung entbehrlich. Denn sie hätte in einem solchen Fall keinen Sinn. Häufig lässt sich allerdings die Ursache der mangelhaften Arbeitsleistung nicht eindeutig auf eine fehlende Eignung zurückführen. Es ist deshalb empfehlenswert, in Zweifelsfällen vor einer Kündigung eine Abmahnung aussprechen. Dabei ist zu beachten, dass die Vorwürfe und Leistungsmängel in der Abmahnung konkret bezeichnet werden müssen (vgl. Kapitel 3.1.2.2 sowie das Muster einer Abmahnung in Kapitel 4.1).
Vor einer personenbedingten Kündigung wegen mangelnder Eignung ist stets zu prüfen, ob nicht eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz möglich ist, der die fraglichen Eigenschaften nicht verlangt. Falls eine solche Weiterbeschäftigung möglich ist, muss dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung diese Stelle regelmäßig durch eine Änderungskündigung angeboten werden (BAG, Urteil vom 27.9.1984, NZA 1985, 455). Eine sofortige Beendigungskündigung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer vor dem Ausspruch der Kündigung erklärt, dass er die alternative Beschäftigungsmöglichkeit auch im Hinblick auf eine sonst drohende Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren werde.
Im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitgeber für die konkreten Umstände, die den Schluss auf eine fehlende Eignung rechtfertigen, darlegungs- und ggf. beweispflichtig. Schlagwortartige Werturteile reichen nicht aus.
Hat der Arbeitnehmer bei seiner Einstellung den Arbeitgeber bewusst über das Fehlen einer objektiven Eignungsvoraussetzung getäuscht (z.B. Täuschung des Berufskraftfahrers über den erfolgten Führerscheinentzug), ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 13; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 191 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 211 f; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 327 ff; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 158 ff; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 737 f
Mangelnde Eignung
VSRW-Verlag
VerbraucherFirmenfahrzeuge sind im Alltag ständig unterwegs: zum Kunden, zur Baustelle, zum Termin oder für Lieferungen. Umso ärgerlicher wird es, wenn ein Unfall passiert, ein Leasingwagen zurückgegeben werden soll oder plötzlich der aktuelle Fahrzeugwert gefragt ist. Dann braucht es klare Zahlen statt grober Einschätzungen. Ein professionelles Kfz-Gutachten zeigt, wie groß der Schaden ist, welchen Wert das Fahrzeug noch hat und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Für Unternehmen bedeutet das mehr Übersicht und weniger Unsicherheit. In welchen Situationen wird ein Kfz-Gutachten benötigt? Ein Kfz-Gutachten wird häufig mit einem Verkehrsunfall verbunden, doch im Unternehmensalltag gibt es zahlreiche weitere Einsatzbereiche. Nach einem unverschuldeten Schaden bildet es die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung und dokumentiert unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und eine mögliche Wertminderung. Auch bei selbst verschuldeten Schäden kann eine fachliche Bewertung sinnvoll sein, etwa zur internen Entscheidungsfindung. Ein zuverlässiger Unfallgutachter in Bindlach kann hier der richtige Ansprechpartner sein.
VerbraucherViele kleine Unternehmen erweitern ihren Fuhrpark schrittweise: Erst kommt ein Firmenwagen hinzu, später ein Transporter, dann ein weiteres Fahrzeug für Service oder Außendienst. Was praktisch beginnt, kann mit der Zeit unübersichtlich werden. Unterschiedliche Marken, Modelle, Wartungsintervalle und Bedienkonzepte erschweren Planung, Kostenkontrolle und Fahrerwechsel. Eine klare Markenstrategie kann helfen, den Fuhrpark strukturierter aufzustellen, ohne die nötige Flexibilität zu verlieren. In diesem Beitrag geht es darum, wann eine feste Automarke für kleine Betriebe sinnvoll sein kann. Warum gemischte Fuhrparks schnell Aufwand erzeugen
BusinessGewerbliche Mobilität wirkt oft selbstverständlich, bis ein Firmenfahrzeug plötzlich ausfällt. Für kleine Betriebe kann schon eine Panne reichen, damit Termine wackeln, Mitarbeitende umplanen müssen und Kunden auf Rückmeldung warten. Entscheidend ist dann nicht nur schnelle Hilfe auf der Straße, sondern eine klare interne Notfallkette. In diesem Beitrag geht es darum, wie kleine Unternehmen Fahrzeugausfälle organisatorisch vorbereiten und im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Warum ein Fahrzeugausfall kleine Betriebe besonders trifft Ein Firmenfahrzeug ist in kleinen Betrieben oft direkt mit Umsatz verbunden. Der Transporter bringt Werkzeug zur Baustelle, der Servicewagen fährt zum Kunden, das Lieferfahrzeug hält vereinbarte Zeitfenster ein. Fällt dieses Fahrzeug aus, entsteht nicht nur ein technisches Problem. Es fehlen Arbeitsmittel, Personal wird blockiert und die Tagesplanung muss kurzfristig neu sortiert werden.
