Kündigungsgrund: Eignung / Eignungsmangel

Es kann sich entweder um sog. objektive Eignungsmängel handeln (z.B. fehlende Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer, fehlende Arbeitserlaubnis bei einem ausländischen Arbeitnehmer) oder um sog. subjektive Eignungsmängel, die unmittelbar in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (z.B. fehlende Führungseigenschaften des Konzertmeisters eines Symphonieorchesters, BAG, Urteil vom 29.7.1976, DB 1976, 2356; mangelhafte Kenntnisse und Fertigkeiten im erlernten und ausgeübten Beruf; fehlende physische Eignung, bestimmte schwere Lasten zu tragen).

Die fehlende Eignungeines Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen („Der Arbeitnehmer ist zu dumm.“), ist stets von der bloß unzureichenden Arbeitsleistung abzugrenzen („Der Arbeitnehmer ist zu faul.“). Die bloß unzureichende Arbeitsleistung kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Die Grenze ist fließend. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig für die Frage, ob vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss.

Beruht die mangelhafte Arbeitsleistung nicht auf einem steuerbaren Verhalten, sondern auf einem Eignungsmangel, ist eine Abmahnung entbehrlich. Denn sie hätte in einem solchen Fall keinen Sinn. Häufig lässt sich allerdings die Ursache der mangelhaften Arbeitsleistung nicht eindeutig auf eine fehlende Eignung zurückführen. Es ist deshalb empfehlenswert, in Zweifelsfällen vor einer Kündigung eine Abmahnung aussprechen. Dabei ist zu beachten, dass die Vorwürfe und Leistungsmängel in der Abmahnung konkret bezeichnet werden müssen (vgl. Kapitel 3.1.2.2 sowie das Muster einer Abmahnung in Kapitel 4.1).

Vor einer personenbedingten Kündigung wegen mangelnder Eignung ist stets zu prüfen, ob nicht eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz möglich ist, der die fraglichen Eigenschaften nicht verlangt. Falls eine solche Weiterbeschäftigung möglich ist, muss dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung diese Stelle regelmäßig durch eine Änderungskündigung angeboten werden (BAG, Urteil vom 27.9.1984, NZA 1985, 455). Eine sofortige Beendigungskündigung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer vor dem Ausspruch der Kündigung erklärt, dass er die alternative Beschäftigungsmöglichkeit auch im Hinblick auf eine sonst drohende Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren werde.

Im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitgeber für die konkreten Umstände, die den Schluss auf eine fehlende Eignung rechtfertigen, darlegungs- und ggf. beweispflichtig. Schlagwortartige Werturteile reichen nicht aus.

Hat der Arbeitnehmer bei seiner Einstellung den Arbeitgeber bewusst über das Fehlen einer objektiven Eignungsvoraussetzung getäuscht (z.B. Täuschung des Berufskraftfahrers über den erfolgten Führerscheinentzug), ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 13; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 191 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 211 f; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 327 ff; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 158 ff; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 737 f
Mangelnde Eignung

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
Stille Leistungsträger der Architektur: Wie Fenster und Türen die Unternehmensbilanz prägen
Guide's
Stille Leistungsträger der Architektur: Wie Fenster und Türen die Unternehmensbilanz prägen

Ein Firmengebäude spiegelt die Identität eines Unternehmens nach außen wider. Wenn eine Sanierung, ein Neubau oder der Bezug neuer Räumlichkeiten ansteht, fließen Zeit und Budget meist in offensichtliche Bereiche wie die Raumaufteilung oder eine moderne IT-Ausstattung. Grundlegende bauliche Details rücken bei der Planung oft in den Hintergrund. Doch gerade Fenster und Türen erfüllen eine tragende Funktion für den gesamten Betriebsalltag. Sie sind die direkte Verbindung zwischen der Arbeitswelt im Inneren und der Umgebung draußen. Diese Bauelemente lassen wichtiges Tageslicht in die Räume und schaffen eine angenehme Atmosphäre am Schreibtisch oder in der Produktionshalle. Gleichzeitig bilden sie eine schützende Barriere gegen Wetter, Lärm und unbefugten Zutritt.

4 Min. LesezeitLesen
Büroflächen neu gestalten: So werden Farb- und Oberflächenentscheidungen planbar
Guide's
Büroflächen neu gestalten: So werden Farb- und Oberflächenentscheidungen planbar

Wenn ein Büro neu aufgeteilt, ein Empfangsbereich überarbeitet oder eine Gewerbefläche renoviert wird, stehen Möbel und Technik häufig früh auf der Agenda. Über Wände, Türen, Decken und Böden wird dagegen mitunter erst entschieden, wenn andere Planungen bereits weit fortgeschritten sind. Dabei hängen diese Flächen eng mit der Nutzung der Räume und dem Ablauf der Arbeiten zusammen. Wer zunächst Anforderungen und Bestand erfasst, kann Farben und Materialien gezielter auswählen. Erst die Nutzung klären, dann die Gestaltung festlegen

5 Min. LesezeitLesen
Fliesenprojekte durchdenken: Ein Gespräch mit Keramlux über Material, Planung und Einbau
Business
Fliesenprojekte durchdenken: Ein Gespräch mit Keramlux über Material, Planung und Einbau

Bei einer Renovierung fällt die Wahl der Fliesen oft zuerst nach Farbe und Format. Ob ein Belag zum Raum passt, hängt jedoch auch von der Nutzung, den vorhandenen Maßen und der späteren Ausführung ab. Welche Fragen sollten Bauherren deshalb vor der Materialentscheidung stellen? Im Interview geht es darum, welche Fragen Bauherren früh klären sollten und warum Materialentscheidung und handwerkliche Umsetzung gemeinsam geplant werden müssen. Ein Fliesenprojekt beginnt mit den richtigen Fragen business-on.de: Womit sollten Bauherren beginnen, bevor sie sich Fliesen oder Naturstein ansehen?

6 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite