Kündigungsgrund: Eignung / Eignungsmangel
Es kann sich entweder um sog. objektive Eignungsmängel handeln (z.B. fehlende Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer, fehlende Arbeitserlaubnis bei einem ausländischen Arbeitnehmer) oder um sog. subjektive Eignungsmängel, die unmittelbar in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (z.B. fehlende Führungseigenschaften des Konzertmeisters eines Symphonieorchesters, BAG, Urteil vom 29.7.1976, DB 1976, 2356; mangelhafte Kenntnisse und Fertigkeiten im erlernten und ausgeübten Beruf; fehlende physische Eignung, bestimmte schwere Lasten zu tragen).
Die fehlende Eignungeines Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen („Der Arbeitnehmer ist zu dumm.“), ist stets von der bloß unzureichenden Arbeitsleistung abzugrenzen („Der Arbeitnehmer ist zu faul.“). Die bloß unzureichende Arbeitsleistung kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Die Grenze ist fließend. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig für die Frage, ob vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss.
Beruht die mangelhafte Arbeitsleistung nicht auf einem steuerbaren Verhalten, sondern auf einem Eignungsmangel, ist eine Abmahnung entbehrlich. Denn sie hätte in einem solchen Fall keinen Sinn. Häufig lässt sich allerdings die Ursache der mangelhaften Arbeitsleistung nicht eindeutig auf eine fehlende Eignung zurückführen. Es ist deshalb empfehlenswert, in Zweifelsfällen vor einer Kündigung eine Abmahnung aussprechen. Dabei ist zu beachten, dass die Vorwürfe und Leistungsmängel in der Abmahnung konkret bezeichnet werden müssen (vgl. Kapitel 3.1.2.2 sowie das Muster einer Abmahnung in Kapitel 4.1).
Vor einer personenbedingten Kündigung wegen mangelnder Eignung ist stets zu prüfen, ob nicht eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz möglich ist, der die fraglichen Eigenschaften nicht verlangt. Falls eine solche Weiterbeschäftigung möglich ist, muss dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung diese Stelle regelmäßig durch eine Änderungskündigung angeboten werden (BAG, Urteil vom 27.9.1984, NZA 1985, 455). Eine sofortige Beendigungskündigung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer vor dem Ausspruch der Kündigung erklärt, dass er die alternative Beschäftigungsmöglichkeit auch im Hinblick auf eine sonst drohende Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren werde.
Im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitgeber für die konkreten Umstände, die den Schluss auf eine fehlende Eignung rechtfertigen, darlegungs- und ggf. beweispflichtig. Schlagwortartige Werturteile reichen nicht aus.
Hat der Arbeitnehmer bei seiner Einstellung den Arbeitgeber bewusst über das Fehlen einer objektiven Eignungsvoraussetzung getäuscht (z.B. Täuschung des Berufskraftfahrers über den erfolgten Führerscheinentzug), ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 13; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 191 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 211 f; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 327 ff; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 158 ff; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 737 f
Mangelnde Eignung
VSRW-Verlag
BusinessDie beste mydealz-Alternative für Selbstständige ist ein Portal, das Zeit spart: Statt zahlreiche Community-Beiträge zu durchsuchen, finden sie auf kuratierten Schnäppchen-Portalen wie Preis-King eine redaktionelle Vorauswahl für Technik, Büroausstattung und Software. mydealz bleibt mit seiner großen Community stark, verlangt im Arbeitsalltag aber mehr eigene Suche. Welche Plattform zu welchem Bedarf passt und worauf Gewerbekunden achten müssen, zeigt der Vergleich. Für Unternehmer entscheidet sich der Wert eines Deals nicht allein am ausgewiesenen Rabatt. Wer Büro-Technik günstig kaufen möchte, braucht einen passenden Liefertermin, einen verlässlichen Verkäufer und eine Rechnung für die Buchhaltung. Gerade bei gewerblichen Käufen können andere Regeln gelten als beim privaten Einkauf. Ein Deal-Portal hilft bei der Suche; die Prüfung des konkreten Angebots bleibt Teil der Kaufentscheidung.
MarketingOb ein Unternehmen im regionalen Umfeld wahrgenommen wird oder online unsichtbar bleibt, hängt zunehmend von seiner Präsenz bei lokalen Suchanfragen ab. Handwerksbetriebe, lokale Dienstleister und der stationäre Einzelhandel bemerken die Unterschiede oft unmittelbar an der Zahl eingehender Anfragen. Geografische Signale können darüber entscheiden, ob eine Website bei standortbezogenen Suchen erscheint oder in den Suchergebnissen kaum Beachtung findet. Die zentrale Frage ist allerdings nicht, ob diese Signale grundsätzlich wirken, sondern wann sich der damit verbundene Aufwand in messbaren Anfragen auszahlt. Schließlich profitiert nicht jedes Geschäftsmodell gleichermaßen davon. Welche Ergebnisse möglich sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Wann standortbezogene Signale echte Anfragen erzeugen
ExpertentalkEin Friseurbesuch beginnt selten mit einer fertigen Lösung. Er beginnt mit Fragen: Welcher Schnitt trägt sich im Alltag gut? Welche Farbe passt zum Typ? Wie viel Pflegeaufwand ist realistisch? Gerade regionale Salons stehen für eine Verbindung aus Handwerk, Beratung und persönlicher Nähe, die über die reine Dienstleistung hinausgeht. Wie sich dieser Anspruch im Arbeitsalltag umsetzen lässt, erklärt Regina Käser im Gespräch. Die Friseurmeisterin betreibt den Salon Föhnlage in Tauting bei Murnau und verbindet dort klassisches Handwerk mit einer naturorientierten Arbeitsweise. Außerdem verrät sie, worauf Gäste vor einem Termin achten sollten. Zwischen Handwerk, Beratung und persönlichem Stil Regina Käser ist Friseurmeisterin. Ihr Salon liegt in Tauting, einer ruhigen Ortslage nahe dem Staffelsee mit Blick auf die Berge. Der Salon richtet sich an Kundinnen und Kunden aus Tauting, Murnau und der regionalen Umgebung. Wer beispielsweise einen professionellen Friseur in Murnau und Umgebung sucht, findet in Tauting einen persönlich geführten Betrieb mit festem Team.
