Kündigungsgrund: Eignung / Eignungsmangel
Es kann sich entweder um sog. objektive Eignungsmängel handeln (z.B. fehlende Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer, fehlende Arbeitserlaubnis bei einem ausländischen Arbeitnehmer) oder um sog. subjektive Eignungsmängel, die unmittelbar in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (z.B. fehlende Führungseigenschaften des Konzertmeisters eines Symphonieorchesters, BAG, Urteil vom 29.7.1976, DB 1976, 2356; mangelhafte Kenntnisse und Fertigkeiten im erlernten und ausgeübten Beruf; fehlende physische Eignung, bestimmte schwere Lasten zu tragen).
Die fehlende Eignungeines Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen („Der Arbeitnehmer ist zu dumm.“), ist stets von der bloß unzureichenden Arbeitsleistung abzugrenzen („Der Arbeitnehmer ist zu faul.“). Die bloß unzureichende Arbeitsleistung kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Die Grenze ist fließend. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig für die Frage, ob vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss.
Beruht die mangelhafte Arbeitsleistung nicht auf einem steuerbaren Verhalten, sondern auf einem Eignungsmangel, ist eine Abmahnung entbehrlich. Denn sie hätte in einem solchen Fall keinen Sinn. Häufig lässt sich allerdings die Ursache der mangelhaften Arbeitsleistung nicht eindeutig auf eine fehlende Eignung zurückführen. Es ist deshalb empfehlenswert, in Zweifelsfällen vor einer Kündigung eine Abmahnung aussprechen. Dabei ist zu beachten, dass die Vorwürfe und Leistungsmängel in der Abmahnung konkret bezeichnet werden müssen (vgl. Kapitel 3.1.2.2 sowie das Muster einer Abmahnung in Kapitel 4.1).
Vor einer personenbedingten Kündigung wegen mangelnder Eignung ist stets zu prüfen, ob nicht eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz möglich ist, der die fraglichen Eigenschaften nicht verlangt. Falls eine solche Weiterbeschäftigung möglich ist, muss dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung diese Stelle regelmäßig durch eine Änderungskündigung angeboten werden (BAG, Urteil vom 27.9.1984, NZA 1985, 455). Eine sofortige Beendigungskündigung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer vor dem Ausspruch der Kündigung erklärt, dass er die alternative Beschäftigungsmöglichkeit auch im Hinblick auf eine sonst drohende Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren werde.
Im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitgeber für die konkreten Umstände, die den Schluss auf eine fehlende Eignung rechtfertigen, darlegungs- und ggf. beweispflichtig. Schlagwortartige Werturteile reichen nicht aus.
Hat der Arbeitnehmer bei seiner Einstellung den Arbeitgeber bewusst über das Fehlen einer objektiven Eignungsvoraussetzung getäuscht (z.B. Täuschung des Berufskraftfahrers über den erfolgten Führerscheinentzug), ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 13; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 191 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 211 f; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 327 ff; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 158 ff; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 737 f
Mangelnde Eignung
VSRW-Verlag
BusinessReinheit und Prozessstabilität gehören in vielen Industrie- und Verarbeitungsbetrieben zu den Voraussetzungen für eine zuverlässige Produktion sensibler und hochwertiger Güter. Ob bei der Verpackung frischer Lebensmittel unter Schutzatmosphäre, bei der Tablettierung in der Pharmaindustrie oder bei der Beschichtung von Halbleiterkomponenten: Verunreinigungen, Druckschwankungen oder unerwünschte Einträge können die Produktqualität beeinträchtigen und im Einzelfall ganze Chargen gefährden. Für Geschäftsführer, Betriebsleiter und Produktionsingenieure stellt sich daher nicht allein die Frage, wie an einer einzelnen Arbeitsstation der benötigte Unterdruck erzeugt wird. Entscheidend ist vielmehr, wie die Vakuumversorgung in die Produktionsabläufe eingebunden wird. Neben der erforderlichen Leistung zählen dabei Hygieneanforderungen, Energieeffizienz, Wartung, räumliche Gegebenheiten und spätere Erweiterungsmöglichkeiten. Trockenlaufende Vakuumtechnik für sensible Produktionsbereiche
BusinessWer in Bau, Planung oder Handwerk arbeitet, kennt das Bild: Zollstock, Lasermessgerät und eine handschriftliche Skizze gelten seit Jahrzehnten als Standardwerkzeuge bei der Bestandserfassung. Doch gerade bei komplexen Räumen, verwinkelten Gebäuden oder großen Außenanlagen stößt das klassische Aufmaß immer häufiger an Grenzen. Maße fehlen, Nachmessungen werden nötig, und Unsicherheiten tauchen oft erst auf, wenn die Planung schon fortgeschritten oder die Ausführung angelaufen ist. Immer mehr Betriebe setzen deshalb auf 3D-Scanner, um Bestandsdaten vollständig und digital zu erfassen und genau auf diesen Wandel hat sich Scanflow Solutions spezialisiert. Warum klassisches Aufmaß an seine Grenzen stößt Das manuelle Aufmaß ist in der Theorie einfach: Vor Ort messen, Werte notieren, im Büro übertragen. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederkehrende Schwachstellen. Bei unregelmäßigen Grundrissen, schrägen Wänden oder technisch dicht belegten Räumen lassen sich relevante Maße leicht übersehen. Fehlt später ein Wert für die Planung, bedeutet das häufig einen zweiten Vor-Ort-Termin mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.
Guide'sIn Büros, Praxen, Verkaufsflächen und Eingangsbereichen prägt die Raumgestaltung maßgeblich, wie ein Standort genutzt wird und wie er auf Kunden, Patienten und Mitarbeitende wirkt. Glas kann dabei eine besondere Rolle spielen: Es trennt Bereiche, ohne Räume optisch zu verkleinern, lässt Tageslicht tief ins Gebäude und wirkt wertig, ohne aufdringlich zu sein. Die kurze Antwort auf die Frage, worauf Unternehmen bei Planung und Umsetzung achten sollten, lautet deshalb: Funktion schlägt Optik. Eine Glaslösung erfüllt ihre Aufgabe im Alltag nur dann zuverlässig, wenn Konstruktion, Ausführung und Einbausituation zur konkreten Nutzung passen und wenn Maße, Anschlüsse und Sicherheitsanforderungen früh mit einem Fachbetrieb geklärt werden. Dieser Beitrag ordnet die wesentlichen Überlegungen ein, bevor Unternehmen ein Glasbauteil neu planen, modernisieren oder reparieren lassen. Warum Glas im Gewerberaum mehr als Gestaltung ist Glas wird in gewerblichen Räumen häufig zuerst als gestalterisches Element wahrgenommen. Tatsächlich ist der Werkstoff vor allem eine funktionale Entscheidung. Eine Glastrennwand grenzt Arbeitsbereiche ab, ohne die Sichtachsen im Raum zu unterbrechen. Große Fensterflächen und verglaste Eingangsbereiche bringen Tageslicht in Zonen, die sonst künstlich beleuchtet werden müssten. Mattierte oder strukturierte Ausführungen schaffen Sichtschutz, wo Vertraulichkeit nötig ist, etwa in Besprechungs- oder Behandlungszimmern. Je nach Aufbau kann eine Verglasung auch die Geräuschübertragung dämpfen oder kaum, wenn die Konstruktion nicht dafür ausgelegt ist. Zudem lassen sich Glasflächen in der Regel unkompliziert reinigen, was in Praxen und stark frequentierten Empfangsbereichen ein praktischer Vorteil ist.
