Kündigungsgrund: Eignung / Eignungsmangel

Es kann sich entweder um sog. objektive Eignungsmängel handeln (z.B. fehlende Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer, fehlende Arbeitserlaubnis bei einem ausländischen Arbeitnehmer) oder um sog. subjektive Eignungsmängel, die unmittelbar in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (z.B. fehlende Führungseigenschaften des Konzertmeisters eines Symphonieorchesters, BAG, Urteil vom 29.7.1976, DB 1976, 2356; mangelhafte Kenntnisse und Fertigkeiten im erlernten und ausgeübten Beruf; fehlende physische Eignung, bestimmte schwere Lasten zu tragen).

Die fehlende Eignungeines Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen („Der Arbeitnehmer ist zu dumm.“), ist stets von der bloß unzureichenden Arbeitsleistung abzugrenzen („Der Arbeitnehmer ist zu faul.“). Die bloß unzureichende Arbeitsleistung kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Die Grenze ist fließend. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig für die Frage, ob vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss.

Beruht die mangelhafte Arbeitsleistung nicht auf einem steuerbaren Verhalten, sondern auf einem Eignungsmangel, ist eine Abmahnung entbehrlich. Denn sie hätte in einem solchen Fall keinen Sinn. Häufig lässt sich allerdings die Ursache der mangelhaften Arbeitsleistung nicht eindeutig auf eine fehlende Eignung zurückführen. Es ist deshalb empfehlenswert, in Zweifelsfällen vor einer Kündigung eine Abmahnung aussprechen. Dabei ist zu beachten, dass die Vorwürfe und Leistungsmängel in der Abmahnung konkret bezeichnet werden müssen (vgl. Kapitel 3.1.2.2 sowie das Muster einer Abmahnung in Kapitel 4.1).

Vor einer personenbedingten Kündigung wegen mangelnder Eignung ist stets zu prüfen, ob nicht eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz möglich ist, der die fraglichen Eigenschaften nicht verlangt. Falls eine solche Weiterbeschäftigung möglich ist, muss dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung diese Stelle regelmäßig durch eine Änderungskündigung angeboten werden (BAG, Urteil vom 27.9.1984, NZA 1985, 455). Eine sofortige Beendigungskündigung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer vor dem Ausspruch der Kündigung erklärt, dass er die alternative Beschäftigungsmöglichkeit auch im Hinblick auf eine sonst drohende Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren werde.

Im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitgeber für die konkreten Umstände, die den Schluss auf eine fehlende Eignung rechtfertigen, darlegungs- und ggf. beweispflichtig. Schlagwortartige Werturteile reichen nicht aus.

Hat der Arbeitnehmer bei seiner Einstellung den Arbeitgeber bewusst über das Fehlen einer objektiven Eignungsvoraussetzung getäuscht (z.B. Täuschung des Berufskraftfahrers über den erfolgten Führerscheinentzug), ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 13; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 191 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 211 f; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 327 ff; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 158 ff; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 737 f
Mangelnde Eignung

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
Physiotherapie, Training und Wellness unter einem Dach: Wie ganzheitliche Gesundheitskonzepte den Unternehmensalltag entlasten
Business
Physiotherapie, Training und Wellness unter einem Dach: Wie ganzheitliche Gesundheitskonzepte den Unternehmensalltag entlasten

Ganzheitliche Gesundheitskonzepte können Unternehmen entlasten, indem sie Physiotherapie, medizinisches Training, Prävention und Wellness an einem Ort bündeln so lassen sich Übergänge zwischen Therapie und Training enger gestalten, Präventionsangebote leichter zugänglich machen und HR erhält klare Ansprechpartner statt verteilter Schnittstellen. Muskuloskelettale Beschwerden verursachten laut BKK-Gesundheitsreport 2024 mit 20,3 % aller Fehltage die meisten krankheitsbedingten Arbeitsausfälle. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur Ausfalltage, sondern auch zusätzliche Belastung der verbleibenden Teams und Aufwand im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Gleichzeitig wächst der Anspruch vieler Mitarbeitender, dass Arbeitgeber ihre Gesundheit aktiv unterstützen. Warum getrennte Lösungen oft an ihre Grenzen stoßen In der Praxis laufen Physiotherapie, Fitnesstraining und Präventionskurse häufig in unterschiedlichen Einrichtungen ab. Beschäftigte gehen zur Physiotherapie, anschließend ins Fitnessstudio und buchen separat einen Rückenkurs über die Krankenkasse. Diese Trennung kann zu Reibungsverlusten führen: Therapieziele werden im Training nicht immer konsequent weiterverfolgt, Übungen passen nicht zwingend zur aktuellen Belastbarkeit, und der Übergang von der Reha zurück in den Alltag bleibt häufig eine Lücke. Anbieter wie liventum.de setzen daher auf ein anderes Modell: Physiotherapie, medizinisches Training, Prävention und Wellness werden räumlich und konzeptionell unter einem Dach zusammengeführt, sodass Befund, Trainingsplan und Erholung aufeinander abgestimmt sein können.

5 Min. LesezeitLesen
Wenn Verträge und Fachkräfte international werden: Warum Übersetzungsqualität zum Geschäftsrisiko wird
Business
Wenn Verträge und Fachkräfte international werden: Warum Übersetzungsqualität zum Geschäftsrisiko wird

Ein Liefervertrag mit einem internationalen Partner steht zur Unterschrift, ein Tochterunternehmen im Ausland soll gegründet werden oder eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland tritt ihre neue Stelle an: Plötzlich müssen Dokumente vorliegen, die sprachlich und rechtlich einwandfrei sind. Genau in solchen Momenten wird Übersetzungsqualität zur unternehmerischen Frage denn wo Texte rechtliche Wirkung entfalten oder von Behörden anerkannt werden müssen, stoßen Schnelllösungen an ihre Grenzen. Wann Übersetzungen für Unternehmen zum kritischen Faktor werden Der Bedarf entsteht in der Praxis selten angekündigt. Wer ins Ausland expandiert oder dort eine Gesellschaft gründet, muss Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Vollmachten in der jeweiligen Landessprache vorlegen, häufig in amtlich anerkannter Form. Wer Fachkräfte aus dem Ausland einstellt, braucht übersetzte Zeugnisse und Abschlussurkunden für Anerkennungs- und Visumsverfahren. Und im Vertragsgeschäft mit internationalen Partnern entscheidet die präzise Übertragung juristischer Klauseln mit darüber, ob Rechte im Streitfall durchsetzbar bleiben. Eine falsch übersetzte Haftungs- oder Kündigungsregel kann am Ende teurer werden als das gesamte Übersetzungsbudget.

6 Min. LesezeitLesen
Warum die Bodenwahl in Geschäftsräumen zur unternehmerischen Entscheidung wird
Business
Warum die Bodenwahl in Geschäftsräumen zur unternehmerischen Entscheidung wird

Der Bodenbelag prägt den ersten Eindruck von Geschäftsräumen und beeinflusst Akustik, Pflegeaufwand und laufende Kosten. Die Bodenwahl in Geschäftsräumen ist mehr als eine Geschmacksfrage: Sie entscheidet über Optik, Akustik, Reinigungsaufwand, Lebensdauer und die Wirkung, die Kunden, Bewerber und Mitarbeitende von einem Unternehmen mitnehmen. Wer ein Büro betritt, eine Praxis besucht oder eine Verkaufsfläche durchquert, bildet sich innerhalb weniger Sekunden ein Urteil. Der Boden ist dabei die größte zusammenhängende Fläche im Raum und trotzdem wird seine Wahl bei Umbau, Ladenausbau oder Praxisrenovierung oft dem Zufall oder dem knappsten Budgetposten überlassen. Für Entscheiderinnen und Entscheider im Mittelstand lohnt es sich deshalb, die Bodenwahl früh als Teil der Raum- und Investitionsplanung zu behandeln. Ein durchdacht gewählter Boden unterstützt konzentriertes Arbeiten, senkt die laufenden Betriebskosten und passt zum Corporate Design. Wer bei größeren Projekten auf Sicherheit setzen möchte, arbeitet mit regionalen Fachbetrieben zusammen, die Beratung und Verlegung aus einer Hand bieten etwa mit den Bodenleger-Experten in Hilden, die auch gewerbliche Kunden im Raum Haan und Solingen betreuen.

6 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite