Kündigungsgrund: Eignung / Eignungsmangel
Es kann sich entweder um sog. objektive Eignungsmängel handeln (z.B. fehlende Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer, fehlende Arbeitserlaubnis bei einem ausländischen Arbeitnehmer) oder um sog. subjektive Eignungsmängel, die unmittelbar in der Person des Arbeitnehmers begründet sind (z.B. fehlende Führungseigenschaften des Konzertmeisters eines Symphonieorchesters, BAG, Urteil vom 29.7.1976, DB 1976, 2356; mangelhafte Kenntnisse und Fertigkeiten im erlernten und ausgeübten Beruf; fehlende physische Eignung, bestimmte schwere Lasten zu tragen).
Die fehlende Eignungeines Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen („Der Arbeitnehmer ist zu dumm.“), ist stets von der bloß unzureichenden Arbeitsleistung abzugrenzen („Der Arbeitnehmer ist zu faul.“). Die bloß unzureichende Arbeitsleistung kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Die Grenze ist fließend. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig für die Frage, ob vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss.
Beruht die mangelhafte Arbeitsleistung nicht auf einem steuerbaren Verhalten, sondern auf einem Eignungsmangel, ist eine Abmahnung entbehrlich. Denn sie hätte in einem solchen Fall keinen Sinn. Häufig lässt sich allerdings die Ursache der mangelhaften Arbeitsleistung nicht eindeutig auf eine fehlende Eignung zurückführen. Es ist deshalb empfehlenswert, in Zweifelsfällen vor einer Kündigung eine Abmahnung aussprechen. Dabei ist zu beachten, dass die Vorwürfe und Leistungsmängel in der Abmahnung konkret bezeichnet werden müssen (vgl. Kapitel 3.1.2.2 sowie das Muster einer Abmahnung in Kapitel 4.1).
Vor einer personenbedingten Kündigung wegen mangelnder Eignung ist stets zu prüfen, ob nicht eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz möglich ist, der die fraglichen Eigenschaften nicht verlangt. Falls eine solche Weiterbeschäftigung möglich ist, muss dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung diese Stelle regelmäßig durch eine Änderungskündigung angeboten werden (BAG, Urteil vom 27.9.1984, NZA 1985, 455). Eine sofortige Beendigungskündigung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer vor dem Ausspruch der Kündigung erklärt, dass er die alternative Beschäftigungsmöglichkeit auch im Hinblick auf eine sonst drohende Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren werde.
Im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitgeber für die konkreten Umstände, die den Schluss auf eine fehlende Eignung rechtfertigen, darlegungs- und ggf. beweispflichtig. Schlagwortartige Werturteile reichen nicht aus.
Hat der Arbeitnehmer bei seiner Einstellung den Arbeitgeber bewusst über das Fehlen einer objektiven Eignungsvoraussetzung getäuscht (z.B. Täuschung des Berufskraftfahrers über den erfolgten Führerscheinentzug), ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 13; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 191 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 211 f; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 327 ff; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 158 ff; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 737 f
Mangelnde Eignung
VSRW-Verlag
PersonalOft gibt es ein klares, aber unvollständiges Bild, wenn das Wort Ergotherapie fällt. Viele denken an das Drücken von bunten Knetbällen, an leichte motorische Spiele oder an einfache Dehnübungen. Doch diese Vorstellung wird der Realität nicht gerecht. In Wahrheit verbirgt sich hinter der Ergotherapie eine durchdachte und zielgerichtete Behandlung. Sie begleitet Menschen nach Unfällen, Operationen oder bei chronischen Krankheiten auf einem wichtigen Weg.
Guide'sEin Umzug in neue Büroräume ist ein großer und wichtiger Schritt für ein Unternehmen. Meistens herrscht Vorfreude auf die modernen Flächen, die bessere Ausstattung und die frische Umgebung. Doch bevor die Arbeit am neuen Standort wirklich beginnen kann, steht eine große logistische Aufgabe an. Oft wird ein Umzug im Arbeitsalltag nur als reiner Transport von Möbeln und Aktenkisten betrachtet. Dabei bietet gerade ein Standortwechsel eine ideale Gelegenheit, die bestehenden Abläufe zu überdenken. Wer einfach alles ungeprüft in Kisten packt, nimmt alte Probleme und überflüssigen Ballast direkt mit an die neue Adresse.
BusinessEine gründliche fachliche Vorbereitung ist vor wichtigen Gesprächen eine grundlegende Voraussetzung. Zahlen, Daten und Fakten bilden das Fundament jeder Geschäftsbeziehung. Doch am Konferenztisch entscheidet oft ein stiller Begleiter über den Verlauf: die innere Haltung. Diese Haltung ist eng mit dem eigenen Spiegelbild verknüpft. Wer mit dem äußeren Erscheinungsbild im Reinen ist, strahlt eine ruhige Sicherheit aus. Dieses innere Wohlbefinden überträgt sich direkt auf die nonverbale Kommunikation. Es beeinflusst eine aufrechte Körperhaltung, den beständigen Blick und die Klarheit der Stimme. So lässt sich die eigene Position sachlich und souverän vertreten.
