Wirtschaftslexikon

Tarifvertrag – schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft

Ein Tarifvertrag beschreibt einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband und der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien sind in diesem Vertrag hinterlegt. Prinzipiell geht es dabei um das Zustandekommen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem deckt der Tarifvertrag betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen ab.

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Alle gesetzlichen Regelungen zum Tarif Vertrag sind im Tarifvertragsgesetz verankert (TVG). Dabei besitzt ein Tarifvertrag immer so lange Gültigkeit, bis die Gewerkschaft oder der Arbeitgeberverband den Vertrag kündigt oder die vereinbarte Zeit für den Tarifvertrag abgelaufen ist.

Nach der Kündigung muss ein neuer Vertrag zwischen den beiden Parteien ausgehandelt werden, um eine Zusammenarbeit weiterhin zum Bestand zu machen. Insgesamt kann zwischen drei Tarifverträgen unterschieden werden:

  • Manteltarifvertrag
  • Vergütungstarifvertrag
  • Flächentarifvertrag

Der Tarifvertrag im Detail

In einem Manteltarifvertrag werden Arbeitszeiten und Urlaub fest geregelt. Außerdem können Vereinbarungen für die Übernahme von Auszubildenden oder Kündigungsfristen aufgenommen werden, wenn sie mit den gesetzlichen Regelungen aus dem BGB nicht übereinstimmen.

Der Vergütungstarifvertrag behandelt wiederum alle Themen rund um das Gehalt , das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld. Die Vergütung der Arbeitnehmer wird in diesem Vertrag genau festgelegt und kann über mehrere Jahre hinweg gestaffelt angelegt sein. Bei einem Flächentarifvertrag gelten die Regelungen beispielsweise für eine ganze Region oder ein Bundesland.

 

Florian Weis

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