„Der Brexit hat den Warenaustausch mit der britischen Insel erschwert. Daran ändert auch das seit Jahresbeginn gültige Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien nichts. Folglich ist auch der Beratungsbedarf unserer Unternehmen gegenüber dem Jahresende 2020 deutlich gestiegen“, sagt Ralf Schlindwein, Geschäftsführer International der IHK Düsseldorf und zieht damit ein erstes Fazit nach dem Brexit. „Im- und Exporte müssen seit Jahresbeginn beim Zoll angemeldet werden, was zwangsläufig zu mehr Bürokratie führt. Zollfrei sind nur noch Waren, die ihren Ursprung in der EU oder in Großbritannien haben.“
Daher drehen sich die meisten Fragen, die Unternehmen mit UK-Geschäft aktuell an die IHK richten, darum, „ob und wie sie Waren nun zollfrei ins United Kingdom einführen können“. Denn um überhaupt zollfrei Waren nach Großbritannien einführen zu können, müssen zum Beispiel umfangreiche Nachweise vorgelegt werden, wo die Ware hergestellt worden ist, also wo sie ihren originären Ursprung hat.
„Wir bieten daher auf unserer Brexit-Service-Seite (www.duesseldorf.ihk.de/brexit mit dem Webcode 4225060) ein Prüfschema zum zollfreien Handel zwischen der EU und Großbritannien und damit eine echte Orientierungshilfe für die Unternehmen an“, so Schlindwein. „Darüber hinaus gibt es auch viele Fragen rund um die Mehrwertsteuer bei Kleinsendungen und bei der Mitarbeiterentsendung, denn das britische Regelwerk hierzu ist außerordentlich kompliziert. Wir hoffen sehr, dass dieses den Geschäftsreiseverkehr nicht einschränken wird, sobald Reisen nach UK und nach Deutschland wieder erlaubt sind“, so Schlindwein.
Aus dem Bezirk der IHK Düsseldorf mit dem Kreis Mettmann unterhalten rund 1.000 Unternehmen regelmäßig Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich. Rund 500 Betriebe aus dem United Kingdom haben sich hier angesiedelt.
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- Brexit: Tim Reckmann / pixelio.de