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Richtig verschrotten über einen zertifizierten Altfahrzeug-Verwerter

Um bei dem Kauf eines Neuwagens die Abwrackprämie in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug unbedingt über einen zertifizierten Altfahrzeug-Verwerter entsorgen. Denn ohne Bescheinung besteht kein Anspruch auf die Prämie.

Um bei dem Kauf eines Neuwagens die Abwrackprämie in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug unbedingt über einen zertifizierten Altfahrzeug-Verwerter entsorgen. Denn ohne Bescheinung besteht kein Anspruch auf die Prämie.

Um bei dem Kauf eines Neuwagens die Abwrackprämie in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug unbedingt über einen zertifizierten Altfahrzeug-Verwerter entsorgen. Denn ohne Bescheinung besteht kein Anspruch auf die Prämie.

Nur wer einen Verwertungsnachweis für sein Altfahrzeug vorweisen kann, könne beim Neuwagenkauf mit der Umweltprämie rechnen. DEKRA einer der führenden Zertifizierer von Altfahrzeug-Verwertungsbetrieben in Deutschland, warnt die Autofahrer vor Fehlern bei der so genannten Abwrackprämie.

„Viele Interessierte wissen nicht, dass die Abwrackprämie darauf beruht, dass man diese Bescheinigung vorlegen kann“, sagt Lothar Weihofen, Geschäftsführer der DEKRA Certification GmbH in Stuttgart. „Das Fahrzeug einfach zum nächsten Schrottplatz zu bringen, genügt nicht, um die Prämie zu erlangen.“

Den Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung dürfen nur zertifizierte Altfahrzeug-Verwerter ausstellen, nicht automatisch jeder Schrotthändler. Die Verwerter müssen bestimmte Auflagen gemäß der Verordnung erfüllen, um an das Zertifikat zu gelangen. Sie werden zudem von einer Organisation wie DEKRA periodisch überprüft. Diese anerkannten Betriebe erkennt man an der Zertifizierungs-Urkunde des Prüfunternehmens.

Auf Nummer sicher gehen die Autofahrer auch, wenn sie ihr altes Fahrzeug über ein Autohaus oder eine Werkstatt entsorgen, die als Annahmestelle für Altfahrzeuge anerkannt ist. Der Kfz-Händler oder die Werkstatt leitet dort für die Kunden die Altfahrzeuge an einen Verwerter weiter. Die Betriebe führen ein Zertifikat als „anerkannte Annahmestelle gemäß Altfahrzeug-Verordnung“.

Eine Liste der anerkannten Annahmestellen und Verwerter findet sich bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge in Neumünster (GESA) unter www.altfahrzeugstelle.de.

Quelle: DEKRA

 

Redaktion

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