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Warnwesten- und Lichtpflicht in Europa

Ab dem 1. Juli 2014 müssen auch in Deutschland Fahrzeuge mit einer Warnweste ausgestattet sein. Mit dieser neuen Regelung setzt Deutschland eine EU-Norm um. Zudem gibt es in vielen Ländern Europas die Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren.

Ab dem 1. Juli 2014 müssen auch in Deutschland Fahrzeuge mit einer Warnweste ausgestattet sein. Mit dieser neuen Regelung setzt Deutschland eine EU-Norm um. Zudem gibt es in vielen Ländern Europas die Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren.

Ab dem 1. Juli 2014 müssen auch in Deutschland Fahrzeuge mit einer Warnweste ausgestattet sein. Mit dieser neuen Regelung setzt Deutschland eine EU-Norm um. Zudem gibt es in vielen Ländern Europas die Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren.

Wer bei einer Kontrolle keine Weste vorzeigen kann, dem drohen laut ADAC 15 Euro Bußgeld. Auch in vielen europäischen Ländern müsse eine reflektierende Weste im Auto mitgeführt oder beim Verlassen des Fahrzeugs, etwa nach einer Panne, getragen werden. Das gelte in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn.

Die Strafen für Zuwiderhandlung könnten in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein, warnt der Automobilclub. In Frankreich müssten Autofahrer mit mindestens 90 Euro, in Portugal sogar mit einem Bußgeldbetrag zwischen 60 und 600 Euro rechnen.

Neben der Verpflichtung, eine Warnweste dabei zu haben oder diese zu tragen, gebe es in insgesamt 22 europäischen Ländern ganzjährig eine Lichtpflicht tagsüber. Seit diesem Jahr gelte das auch für die Schweiz, die bisher zwar eine Empfehlung, aber keine Verpflichtung ausgesprochen hatte, informiert der Club. In Deutschland und Frankreich gebe es keine Lichtpflicht, aber die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren. Besonders teuer kann es dem Club zufolge ohne Licht in Norwegen werden: Hier drohen Bußgelder ab umgerechnet 245 Euro.

 

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