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Vogelgrippe im Norden erneut angekommen

In Hamburg gilt wegen der Geflügelpest wieder die Stallpflicht.

Es gilt wieder Stallpflicht für Gänse und weitere Vögel.

In Norddeutschland wird bei immer mehr Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. In Hamburg gibt es bislang noch keinen Fall. Zum Schutz der Geflügelbestände gilt hier seit dem 6. November eine Stallpflicht für Geflügel. Wer einen toten Vogel findet, sollte dies über eine 24-Stunden-Hotline melden.

Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Nach Information der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist die Maßnahme am 6. November in Kraft getreten. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Stallpflicht senke das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Geflügelbestände deutlich, so Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden. Die die Behörde fordert Tierhalterinnen und Tierhalter auf, mögliche Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählen etwa das Wechseln der Schuhe vor Betreten der Stallungen und das Futter für die Tiere vor Vogeleinflug zu schützen.

Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline unter der Telefonnummer 040 42837-2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.

Kein Grund zur Sorge besteht bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln. Viele Vögel sterben an Entkräftung oder Altersschwäche. Diese sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Grundstück gefunden werden, in der Restmülltonne entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen sollten grundsätzlich tote Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst, sondern zum Beispiel Handschuhe getragen oder Schaufeln benutzt werden.

Darüber hinaus werden Jägerinnen und Jäger gebeten, die Jagd auf Wassergeflügel einzuschränken, um infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Nach Kontakt mit Wildvögeln sollten sie zudem Geflügelhaltungen in den nachfolgenden 48 Stunden nicht betreten.

In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der gegenwärtigen Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring noch einmal verstärkt.

Die Verfügungen der Bezirke zur Stallpflicht finden sich hier: www.hamburg.de/bezirke

Fragen und Antworten zur Geflügelpest: www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest

 

 

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