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Hamburg schaltet Hotline für Meldung toter Vögel

Die Zahl der Wildvögel in Hamburg, bei denen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen wurde, ist gestiegen. Seit dem 13. November 2020 gilt daher Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Die Verbraucherschutzämter haben eine Hotline geschaltet, unter der man den Fund toter Vögel melden kann.

Die Zahl der Wildvögel in Hamburg, bei denen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen wurde, ist gestiegen. Seit dem 13. November 2020 gilt daher Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Die Verbraucherschutzämter haben eine Hotline geschaltet, unter der man den Fund toter Vögel melden kann.

Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies den Behörden melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline unter der Telefonnummer 040 42837-2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.

VOGELGRIPPE
Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

Kein Grund zur Sorge bestehe bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln, so die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Viele Vögel sterben demnach an Entkräftung oder Altersschwäche. Diese verendeten Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Grundstück gefunden werden, in der Restmülltonne entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen sollten grundsätzlich Kadaver nicht mit bloßen Händen angefasst, sondern zum Beispiel Handschuhe getragen oder Schaufeln benutzt werden.

Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Geflügel darf bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder Betriebsgröße, somit sind auch Hobbyhaltungen betroffen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Verfügungen der Bezirke zur Stallpflicht: www.hamburg.de/bezirke
Fragen und Antworten zur Geflügelpest: www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest

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