Berliner Start-up wächst weiter – unea gewinnt weiteren Branchenexperten als Investor

Das Berliner Start-up unea wächst weiter. Mit Jérôme Cochet, ehemals verantwortlich für Zalando Marketing Services, gewinnt unea einen weiteren Business Angel. Bereits viele namhafte Investoren unterstützen die innovative Geschäftsidee des Berliner Unternehmens, um dessen Erfolg weiter voranzutreiben.
Philipp Westermeyer, Founder von OMR, überzeugte die revolutionäre Software-Lösung von Beginn an: „unea hat ein echtes Problem erkannt: die Werbeflächenvermarktung und Verwaltung von Shops und im eCom generell ist zentral geworden für den Erfolg zahlreicher digitaler Handelsunternehmen. Entsprechend ist eine einfache und passgenaue Software-Lösung für viele sehr hilfreich. Ich glaube, die unea-Plattform ist da genau das passende Werkzeug“.
Eine Vielzahl an weiteren Branchenexpert:innen sind als Business Angel beteiligt. Unter anderem Marcus Börner (Founder OptioPay Group, reBuy), Daniel Khachab (Co-Founder choco), Benita Krahforst (Ex-Partner Burda Ventures), Moritz Kreppel (Co-Founder Urban Sports Club) und Torben Schreiter (Co-Founder Signavio).
Neben der wachsenden Investorenanzahl wird auch das Führungsteam rund um Richy Ugwu (Co-Founder und CEO) und Hannah Oldorf (Head of Operations) erweitert. Mit Tim Duckett gewinnt unea einen erfahrenen Chief of Technology und gleichzeitig ein weiteres Gründungsmitglied für das junge Unternehmen. Duckett baute als CTO bei Finleap und zuletzt als Head of Product Engineering bei Penta seine Expertise aus.
Richy Ugwu freut sich auf die kommende Zusammenarbeit: „Wir sind sehr froh, Tim mit an Bord zu haben. Mithilfe seines Know-hows setzen wir auch künftig unseren Fokus auf die Weiterentwicklung unseres Betriebssystems, um die Plattform mittels Feedback der Partner und Beta-Nutzer weiter zu optimieren“.
Growing BusinessFassaden mit Gesimsen, Stuckprofilen und Ornamenten prägen in Münchner Altbauvierteln wie Schwabing, Bogenhausen oder Haidhausen seit über einem Jahrhundert das Stadtbild. Doch dieser bauliche Reichtum ist verletzlich: Witterung, Feuchtigkeit und frühere Umbauten setzen der historischen Substanz zu. Ihr Erhalt erfordert spezialisiertes Handwerk, das in der Bauwirtschaft oft wenig Beachtung findet für Eigentümer aber erhebliche Bedeutung hat, etwa wenn es um Werterhalt, Sanierung oder denkmalpflegerische Auflagen geht. Genau hier setzt der Münchner Meisterbetrieb August Böhm Stuck an. Was das Unternehmen leistet, wie es arbeitet und worauf Bauherren bei der Auswahl eines Stuckateurs achten sollten, zeigt das folgende Porträt. Stuck und Fassaden als Teil des Münchner Stadtbilds
IT & SoftwareEine Photovoltaikanlage ist für Hausbesitzer und kleinere Betriebe kein Produkt, das sich per Mausklick bestellen lässt. Dachfläche, technische Auslegung, die Speicherfrage, Anträge beim Netzbetreiber und die formelle Inbetriebnahme greifen ineinander und entscheiden darüber, ob aus dem Vorhaben ein tragfähiges Projekt wird. Wer zum ersten Mal mit Solarenergie zu tun hat, steht deshalb vor einer organisatorischen ebenso wie vor einer technischen Aufgabe. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Anbieter aus Kaiserslautern diesen Prozess strukturiert und welche Fragen Interessierte beantworten sollten, bevor sie eine Anfrage stellen. Photovoltaik wird zur Planungsaufgabe
BusinessIn vielen Betrieben rückt das Thema Abfall erst dann in den Fokus, wenn ein Container überquillt oder die nächste Abholung ansteht. Für eine belastbare Organisation ist das zu spät. Entscheidend ist, was vorher passiert: ob Abfälle am Entstehungsort sauber getrennt werden, ob die richtigen Behälter an den richtigen Stellen stehen und ob sich der Entsorgungsweg später nachvollziehen lässt. Die Gewerbeabfallverordnung gibt dafür den rechtlichen Rahmen wie gut die Umsetzung im Alltag funktioniert, hängt jedoch an klaren betrieblichen Abläufen. Dieser Beitrag übersetzt die Anforderungen in einen praktikablen Prozess für Unternehmen. Warum Gewerbeabfall eine Organisationsfrage ist Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) betrifft nahezu jeden Betrieb: Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle ebenso wie für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle vom Handwerksbetrieb über die Produktionsstätte bis zum Büro. Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung sind bestimmte Abfallfraktionen getrennt zu sammeln und zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Dazu zählen unter anderem Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle.
