
Experteninterview mit Jan Ferch von Radonova: Worauf Fachkräfte für Arbeitssicherheit laut Strahlenschutzgesetz jetzt achten müssen
Wir befinden uns im März 2026 und die Schonfristen innerhalb des Strahlenschutzgesetzes sind endgültig verstrichen. Was früher oft als Randnotiz in der Gefährdungsbeurteilung behandelt wurde, ist heute ein zentraler Baustein der betrieblichen Compliance. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) stehen vor der Herausforderung, ein Phänomen zu bändigen, das man weder riechen noch schmecken kann: Radon-222. Mit geschätzten 2.800 Todesfällen pro Jahr durch Lungenkrebs, die das Bundesamt für Strahlenschutz direkt auf dieses Edelgas zurückführt, ist die Dringlichkeit keine bloße Theorie mehr. Besonders in den sensiblen Radonvorsorgegebieten, die sich mittlerweile über weite Teile Deutschlands erstrecken, wird von Betrieben heute eine lückenlose Dokumentation verlangt. Für SiFas bedeutet dies, dass sie proaktiv handeln müssen, um nicht nur Bußgelder, sondern vor allem langfristige Gesundheitsschäden der Belegschaft zu vermeiden. Die Integration in die Risikoanalyse ist heute obligatorisch, wobei zertifizierte Radon Messgeräte für die Arbeitsplätze die Grundlage für jede valide Bewertung bilden. Wer hier auf veraltete Methoden oder punktuelle Stichproben setzt, riskiert die Rechtskonformität seines gesamten Arbeitsschutzsystems. Es geht im Jahr 2026 nicht mehr um das „Ob“, sondern um die Qualität der systematischen Umsetzung. Wir haben Jan Ferch von Radonova gefragt, wie Sicherheitsfachkräfte diesen Spagat zwischen gesetzlichen Vorgaben und betrieblicher Praxis meistern können. business-on.de: Herr Ferch, wir beobachten im Frühjahr 2026 eine deutliche Intensivierung der behördlichen Kontrollen in Bezug auf den Strahlenschutz. Viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit fühlen sich derzeit von der Komplexität der Radon-Regelungen überrollt. Ist diese neue Strenge aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, oder erleben wir hier gerade eine bürokratische Übersteuerung?










