Einzelunternehmen gründen – der Praxisguide für 2026

Wer ein Einzelunternehmen gründen möchte, braucht weder Mindestkapital noch einen Gesellschaftsvertrag. Als natürliche Person können Sie direkt starten. Die Anmeldung beim Gewerbeamt und die steuerliche Erfassung über das Finanzamt genügen, die Gründungskosten bleiben meist unter 100 Euro. Dieser Praxisguide führt Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess 2026, liefert konkrete Steuervergleiche, zeigt Haftungsrisiken samt Gegenmaßnahmen und erklärt aktuelle Anforderungen wie die E-Rechnung-Pflicht.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Einzelunternehmen lässt sich 2026 ohne Mindestkapital und Gesellschaftsvertrag gründen. Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung kosten zusammen meist unter 100 Euro.
- Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb gehören Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht von Anfang an zur Grundabsicherung.
- Ab einem Jahresgewinn von etwa 80.000 bis 100.000 Euro kann die GmbH steuerlich günstiger werden. Maßgeblich sind aber auch Ausschüttung, Hebesatz und laufende Zusatzkosten.
- Seit Januar 2025 müssen Einzelunternehmer B2B-E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle Unternehmen.
- Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute (e. K.) unterscheiden sich deutlich bei Gewerbepflicht, Buchführung und Handelsregistereintrag.
Was ein Einzelunternehmen ausmacht und für wen es taugt
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit in Deutschland. Eine einzelne natürliche Person führt es allein, ohne Mitgesellschafter und ohne Satzung. Der Inhaber trifft alle Entscheidungen und erhält den gesamten Gewinn. Anders als bei einer GmbH entsteht keine eigene juristische Person. Das macht die Rechtsform vor allem für Erstgründer und nebenberuflich Selbstständige attraktiv.
Geeignet ist die Rechtsform vor allem für Gründer, die zunächst allein arbeiten und keine hohen Anfangsinvestitionen brauchen, etwa Berater, Kreative, Online-Händler oder IT-Dienstleister. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren in Deutschland zuletzt rund 2,3 Millionen Einzelunternehmen aktiv; der Schwerpunkt liegt im Dienstleistungsbereich. Wer dagegen von Beginn an mit Partnern gründet, hohe Haftungsrisiken trägt oder Investoren aufnehmen will, sollte früh eine Kapitalgesellschaft prüfen.
Einzelunternehmen: 5 Vorteile und 3 echte Risiken auf einen Blick
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Pflichtkapital | 0 € | 25.000 € Stammkapital, davon bei Gründung mindestens 12.500 € einzuzahlen |
| Gründungskosten | meist 20 bis 65 € für das Gewerbe, Freiberufler 0 € | meist 500 bis 1.500 € für Notar, Handelsregister und Nebenkosten |
| Buchführung | EÜR möglich; Wechsel zur Buchführung ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn | immer doppelte Buchführung und Bilanz |
| Haftung | persönlich und unbeschränkt | grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt |
| Laufende Zusatzkosten | oft 2.000 bis 5.000 € im ersten Jahr je nach Versicherung, Software und Beratung | zusätzlich häufig 3.000 bis 6.000 € pro Jahr für Abschluss, Offenlegung und laufende Formalien |
Der größte Vorteil des Einzelunternehmens ist der schnelle und günstige Start. Die wichtigsten Risiken liegen in der persönlichen Haftung, der schwereren Kapitalbeschaffung und der mit steigendem Gewinn oft höheren Gesamtsteuerbelastung.
Freiberufler, Kleingewerbe oder e. K. – drei Typen, drei Regelwerke
Hinter dem Begriff Einzelunternehmen stehen drei verschiedene Ausprägungen. Die richtige Einordnung ist einer der wichtigsten ersten Schritte. Davon hängt ab, welche Behördengänge nötig sind und welche steuerlichen Regeln greifen.
| Kriterium | Freiberufler / Freelancer | Kleingewerbetreibender | Eingetragener Kaufmann (e. K.) |
|---|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Nein | Ja | Ja |
| Handelsregistereintrag | Nein | Nein (freiwillig möglich) | Ja (Pflicht) |
| Gewinnermittlung | EÜR | EÜR | Doppelte Buchführung (§ 238 HGB) |
| Firmenname frei wählbar | Nein (Vor- und Nachname) | Nein (Geschäftsbezeichnung + Name) | Ja (mit Zusatz „e. K.") |
| Gewerbesteuer | Nein | Ja (mit Freibetrag) | Ja (mit Freibetrag) |
Freiberufler üben eine Katalogtätigkeit aus, etwa als Arzt, Architekt oder Softwareentwickler. Sie melden sich ausschließlich beim Finanzamt an und zahlen keine Gewerbesteuer. Kleingewerbetreibende betreiben einen Gewerbebetrieb, der keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und kommen mit der vereinfachten EÜR aus. Der eingetragene Kaufmann (e. K.) steht im Handelsregister, muss die doppelte Buchführung nach HGB führen und darf dafür einen Firmennamen mit dem Zusatz e. K. tragen.
Ein typischer Stolperstein ist die Abgrenzung zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb. Ein IT-Consultant, der programmiert, kann als Freiberufler gelten. Verkauft er zusätzlich Softwarelizenzen, kann das Finanzamt die gesamte Tätigkeit als gewerblich einstufen. Im Zweifel hilft eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt.
Ein Einzelunternehmen gründen in sieben Schritten
Die Gründung dauert je nach Bundesland wenige Tage bis maximal zwei Wochen. Startkapital ist nicht vorgeschrieben, ein finanzielles Polster für die ersten Monate sollten Sie trotzdem einplanen.
Geschäftsidee und Businessplan erstellen
Prüfen Sie Markt, Zielgruppe und Wettbewerb. Ein Businessplan hilft bei der Planung von Finanzierung, Kosten und Umsatz.
Genehmigungen prüfen
Je nach Branche benötigen Sie besondere Erlaubnisse, beispielsweise im Handwerk, in der Gastronomie, im Bewachungsgewerbe oder bei Finanzdienstleistungen.
Gewerbe anmelden
Melden Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen.
Steuerliche Erfassung
Übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt und beantragen Sie Ihre Steuernummer.
Geschäftskonto eröffnen
Ein separates Geschäftskonto sorgt für eine klare Trennung von privaten und betrieblichen Finanzen.
Kammern und Berufsgenossenschaft
Prüfen Sie Ihre Mitgliedschaft bei der IHK oder HWK und melden Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
Versicherungen abschließen
Mindestens eine Betriebshaftpflicht ist empfehlenswert. Für beratende Berufe ist zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll.
Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung
Die Gewerbeanmeldung läuft über das Formular GewA 1 beim zuständigen Gewerbeamt. Sie benötigen Ihren Personalausweis und bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die entsprechenden Nachweise. Die Gebühren liegen meist zwischen 20 und 65 Euro. Nach der Bearbeitung informiert das Gewerbeamt automatisch Finanzamt, IHK oder HWK und Berufsgenossenschaft. Parallel reichen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein. Dort geben Sie an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen wollen und welche Gewinne Sie erwarten.
Wichtig ist außerdem die Wahl zwischen Soll- und Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer. Die Ist-Versteuerung, bei der die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig wird, steht Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro offen und verbessert die Liquidität spürbar. Wer die Option nicht auswählt, bleibt regelmäßig in der Soll-Versteuerung und muss Umsatzsteuer schon mit Rechnungsstellung abführen.
Digitale Gründung über das OZG-Portal 2026
Seit dem Ausbau des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bieten immer mehr Bundesländer die volldigitale Gewerbeanmeldung an. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg können Sie das Formular GewA 1 online ausfüllen, Dokumente hochladen und die Gebühr digital bezahlen. Das spart oft mehrere Werktage. Bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten entstehen allerdings weiterhin Medienbrüche. Prüfen Sie daher vorab auf dem OZG-Portal Ihres Bundeslandes, welche Leistungen tatsächlich vollständig digital verfügbar sind.
Das richtige Geschäftskonto wählen
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein separates Geschäftskonto nicht. In der Praxis ist es aber nahezu unverzichtbar, weil sich private und betriebliche Buchungen sonst nur schwer sauber trennen lassen. Bei der Kontowahl zählen vor allem monatliche Grundgebühren, eine Schnittstelle zur Buchhaltungssoftware, Belegmanagement und gegebenenfalls kostenlose Bareinzahlungen.
Firmenname und Markenrecht: Was erlaubt ist
Beim Firmennamen gelten klare Regeln. Kleingewerbetreibende müssen ihren Vor- und Nachnamen verwenden, ergänzt um eine Geschäftsbezeichnung wie „Webdesign Max Müller". Nur der e. K. darf einen echten Firmennamen führen. Unabhängig von der Variante lohnt sich vor dem Start eine Markenrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Einmalige Gründungskosten auf einen Blick
Die reinen Gründungskosten sind überschaubar. Für die Gewerbeanmeldung fallen meist 20 bis 65 Euro an. Der Handelsregistereintrag für den e. K. kostet häufig rund 200 bis 300 Euro. Freiberufler zahlen für die steuerliche Erfassung nichts.
Laufende Kosten im ersten Gründungsjahr einplanen
Wichtiger als die einmaligen Gebühren sind die laufenden Kosten. IHK-Mindestbeitrag 150 bis 200 Euro, Berufsgenossenschaft 100 bis 500 Euro, Betriebshaftpflicht ab 150 Euro, Buchhaltungssoftware 10 bis 30 Euro monatlich. Ein Steuerberater kostet häufig 1.000 bis 2.500 Euro pro Jahr. Realistisch liegen die Gesamtkosten im ersten Jahr oft bei 2.000 bis 5.000 Euro, inklusive eines Marketing-Budgets für Website, Logo und Online-Werbung.
Haftung mit dem Privatvermögen – Risiken erkennen und begrenzen
Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der gravierendste Nachteil des Einzelunternehmens. Ein nicht versicherter Beratungsfehler mit 150.000 Euro Schadensersatzforderung kann direkt zur Pfändung des Privatvermögens führen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Wer beratend tätig ist, braucht meist eine Vermögensschadenhaftpflicht. Für digitale Geschäftsmodelle kann zusätzlich eine Cyber-Versicherung sinnvoll sein.
Das Haftungsrisiko lässt sich auch vertraglich begrenzen. In Ihren AGB können Sie Haftungshöchstgrenzen vereinbaren und die Haftung im rechtlich zulässigen Rahmen beschränken. Eine anwaltliche Prüfung der AGB kostet meist 500 bis 1.000 Euro. Schon bei einem Streitwert ab 10.000 Euro kann sich diese Prüfung wirtschaftlich rechnen.
Auswirkungen auf Bonität, Kreditvergabe und Immobilienfinanzierung
Banken verlangen von Selbstständigen meist mindestens zwei, oft drei vollständige Einkommensteuerbescheide, bevor sie einen Immobilienkredit bewilligen. Wer die Kreditwürdigkeit früh verbessern will, dokumentiert stabile Gewinne und bedient betriebliche Verbindlichkeiten zuverlässig. Förderdarlehen der KfW können den Einstieg zusätzlich erleichtern.
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer: Was Einzelunternehmer zahlen
Die Einkommensteuer folgt dem progressiven Tarif. 2026 liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent ab rund 69.879 Euro. Die Reichensteuer von 45 Prozent greift ab 277.826 Euro.
Die Gewerbesteuer fällt nur für Gewerbetreibende an. Es gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Die Steuer wird bis zum Faktor 4,0 auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Umsatzsteuer beträgt regulär 19 Prozent. Wer im Vorjahr maximal 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen.
Die Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG funktioniert nicht immer vollständig. In Gemeinden mit einem Hebesatz über 400 Prozent, etwa München (490 %), Berlin (410 %) oder Frankfurt (460 %), verbleibt oft eine Restbelastung. Bei einem Gewinn von 60.000 Euro kann das bereits 500 bis 1.500 Euro pro Jahr ausmachen.
Steuerbelastung im Vergleich: Einzelunternehmen vs. GmbH
| Gewinn | Einzelunternehmen (ESt + GewSt + Soli) | GmbH (KSt + GewSt + Soli + KapESt bei Ausschüttung) |
|---|---|---|
| 30.000 € | ca. 4.800 € (≈ 16 %) | ca. 8.900 € (≈ 30 %) |
| 60.000 € | ca. 15.200 € (≈ 25 %) | ca. 17.800 € (≈ 30 %) |
| 100.000 € | ca. 33.400 € (≈ 33 %) | ca. 29.600 € (≈ 30 %) |
Die Tabelle zeigt den Unterschied klar: Bei 30.000 Euro Gewinn ist das Einzelunternehmen deutlich günstiger, bei 60.000 Euro liegen beide Modelle näher beieinander, bei 100.000 Euro liegt die GmbH mit rund 30 Prozent Gesamtbelastung unter dem Einzelunternehmen mit rund 33 Prozent. Entscheidend bleibt, ob Gewinne ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen werden.
Beachten Sie außerdem die laufenden Zusatzkosten der GmbH. Geschäftsführergehalt, Jahresabschluss, Offenlegung im Bundesanzeiger und höhere Steuerberaterkosten summieren sich oft auf 3.000 bis 6.000 Euro pro Jahr. Erst wenn die Steuerersparnis darüber liegt, lohnt sich der Wechsel auch wirtschaftlich.
EÜR korrekt führen: Die 3 häufigsten Fehler
Freiberufler und Kleingewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Der e. K. ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Auch Kleingewerbetreibende müssen umsteigen, sobald sie 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn überschreiten.
Typische Fehler in der EÜR sind fehlende Dokumentation von Privatentnahmen, unvollständige Abschreibungslisten und die falsche Zuordnung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter wie Pkw oder Arbeitszimmer. Eine monatliche Belegprüfung spart zum Jahresende viel Nacharbeit.
Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmer: Worauf es ankommt
Wichtig sind eine saubere Belegerfassung, Umsatzsteuer-Logik, EÜR-Auswertung, Bankanbindung und der Import strukturierter E-Rechnungen. Prüfen Sie vor dem Kauf vor allem, ob die Software XRechnung und ZUGFeRD 2.x verarbeiten kann. Die meisten aktuellen Cloud-Lösungen unterstützen diese Formate seit 2025.
E-Rechnung-Pflicht 2025/2026 – was jetzt zu tun ist
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer B2B-E-Rechnungen empfangen können, in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ab 2027 wird der Versand für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz verpflichtend, ab 2028 für alle. Details stellt das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ bereit.
Praktisch heißt das: Ihre Buchhaltungssoftware muss XML-basierte Rechnungsdateien importieren und lesbar darstellen können. Für den Versand ab 2027 beziehungsweise 2028 brauchen Sie zusätzlich die Fähigkeit, Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format zu erzeugen. Je nach Systemkomplexität berichten Anwender in der Praxis von etwa 4 bis 12 Wochen Umstellungszeit inklusive Tests und Datenmigration.
Altersvorsorge für Einzelunternehmer: Rürup, ETF oder gesetzliche RV?
Die meisten Einzelunternehmer sind nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Die Rürup-Rente ist steuerlich attraktiv, weil die Beiträge weitgehend absetzbar sind. Ein ETF-Sparplan eignet sich für den langfristigen Vermögensaufbau. Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung kann vor allem für den Schutz bei Erwerbsminderung interessant sein.
Eine praktikable Kombination kann so aussehen: 300 Euro pro Monat in die Rürup-Rente, 200 Euro pro Monat in einen breit gestreuten ETF und zusätzlich eine Liquiditätsreserve von sechs Monatsausgaben auf Tagesgeld, oft also etwa 12.000 bis 18.000 Euro. Wie hoch Ihre Vorsorgequote sein sollte, hängt von Alter, Familienstand und Gewinnentwicklung ab.
Die 8 häufigsten Fehler beim Einzelunternehmen gründen – und wie Sie sie vermeiden
Die folgenden Stolpersteine begegnen Gründern in den ersten zwei Jahren besonders oft. Wer sie kennt, spart Geld, Nerven und Zeit.
- Preise zu niedrig kalkuliert – Steuern, Sozialversicherung und Betriebskosten werden nicht sauber eingerechnet. Kalkulieren Sie Ihren Stundensatz mit einem Aufschlag von mindestens 30 Prozent auf die reinen Lebenshaltungskosten.
- Keine Rücklagen für Steuervorauszahlungen – die erste Nachzahlung trifft viele Gründer unerwartet. Legen Sie von jeder Einnahme frühzeitig einen festen Anteil auf ein separates Tagesgeldkonto, als Faustregel 25 bis 40 Prozent je nach Steuersituation.
- Buchhaltung vernachlässigt – Belege bleiben über Monate liegen. Planen Sie einen festen wöchentlichen Termin für Belegerfassung und Kontierung ein.
- Kein separates Geschäftskonto – private und betriebliche Zahlungen vermischen sich und machen die EÜR zum Jahresende unnötig aufwendig.
- Sozialversicherungskosten unterschätzt – in der freiwilligen GKV liegt der Mindestbeitrag nur bei rund 220 Euro monatlich, 800 bis 900 Euro erreichen Sie aber bei Einnahmen ab etwa 4.500 Euro im Monat schnell.
- Marketing aufgeschoben – ohne Sichtbarkeit kommen Aufträge gerade am Anfang selten von allein. Planen Sie ein realistisches Startbudget für Website, SEO und gegebenenfalls Online-Werbung ein.
- Haftungsrisiken ignoriert – weder Betriebshaftpflicht noch AGB-Prüfung vorgenommen. Ein einziger Schadensfall kann das Privatvermögen gefährden.
- Altersvorsorge auf „später" verschoben – ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht entsteht schnell eine Versorgungslücke. Beginnen Sie spätestens im ersten Gewinnjahr mit einem festen Vorsorgebeitrag.
Nebenberuflich ein Einzelunternehmen gründen
Wer nebenberuflich ein Einzelunternehmen gründen möchte, braucht oft die Zustimmung des Arbeitgebers, wenn der Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel enthält. Solange Ihre Selbstständigkeit zeitlich und wirtschaftlich hinter dem Hauptjob zurückbleibt, bleiben Sie in der Regel über Ihren Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig.
Wichtig ist die Krankenversicherung: Übersteigt Ihr monatlicher Gewinn dauerhaft ungefähr die Hälfte der Bezugsgröße, prüft die Krankenkasse regelmäßig, ob Sie als hauptberuflich selbstständig gelten. Für 2026 liegt dieser Orientierungswert grob bei rund 1.820 Euro im Monat. Maßgeblich ist aber immer die konkrete Prüfung Ihrer Krankenkasse.
Wann der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH sinnvoll wird
Steuerlich spricht ab höheren Gewinnen viel für die GmbH. Praktisch sind außerdem Haftungsrisiken, Investorenwünsche oder der Aufbau eines Teams häufige Gründe für den Wechsel.
Zwei Wege sind üblich. Der Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz setzt den e. K.-Status voraus. Häufiger ist die Ausgliederung: Sie gründen eine GmbH und bringen das Einzelunternehmen als Sacheinlage ein. Die Kosten liegen oft bei 2.000 bis 5.000 Euro zuzüglich mindestens 12.500 Euro Stammkapital-Einzahlung bei Gründung; das Gesamtkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro. Steuerlich kann die Umwandlung zu Buchwerten erfolgen (§ 20 UmwStG).
Notfallplanung und Nachfolge für Solopreneure
Ohne Vorkehrungen ruht der Betrieb bei Ausfall des Inhabers sofort. Eine Vorsorgevollmacht für den Geschäftsbetrieb benennt eine Vertrauensperson mit Zugriff auf Konten, Verträge und Kundendaten. Ein Unternehmertestament regelt Fortführung, Verkauf oder Abwicklung. Beide Dokumente kosten beim Notar meist weniger als 300 Euro.
Ebenso wichtig ist eine digitale Notfallmappe: ein geschütztes Dokument mit Zugangsdaten zu Bankkonten, Hosting-Anbietern, E-Mail-Konten und Buchhaltungssoftware. Ohne diese Informationen bleibt ein Vertreter oft über längere Zeit handlungsunfähig. Aktualisieren Sie diese Mappe mindestens einmal pro Jahr.
Häufig gestellte Fragen zum Einzelunternehmen
Nein. Die Pflicht gilt nur für den e. K. Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen. Das bringt einen frei wählbaren Firmennamen, führt aber auch zur Pflicht zur doppelten Buchführung.
Ja. Sie beantragen eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit, führen die Lohnabrechnung durch, melden Mitarbeiter zur Sozialversicherung an und führen Beiträge ab. Alternativ können Sie zunächst mit Freelancern oder Minijobbern arbeiten.
Nein. Ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn sind Sie aber zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
Einzelunternehmer sind als natürliche Personen nicht meldepflichtig. Eine Ausnahme besteht nur bei Beteiligung an meldepflichtigen Gesellschaften.
Die Gewerbeabmeldung ist meist kostenlos, maximal fallen etwa 20 Euro an. Sie reichen das Formular GewA 3 ein und informieren das Finanzamt. Danach folgt die letzte Steuererklärung mit abschließender EÜR.
Für Freelancer, Gewerbetreibende und alle, die als Einzelunternehmer starten, bleibt das Einzelunternehmen 2026 der schnellste und kostengünstigste Einstieg in die Selbstständigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie Haftung, Steuern und Vorsorge von Anfang an professionell organisieren.
Quellen
- UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer – NWB Gesetze
- EStH 2024 – § 35 (Bundesfinanzministerium)
- EStG § 35 – NWB Gesetze
- Kleinunternehmerregelung, Umsatzgrenzen, § 19 UStG – IHK Halle-Dessau
- GmbH: Mindeststammkapital | Haufe
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