Falk S. Al-Omary übernimmt erneut Medienarbeit für den Wirtschaftsgipfel Deutschland

„Wir möchten, dass dieses Format die öffentliche Debatte bei relevanten Themen mitbestimmt“, so Al-Omary und Marcel Riwalsky, Erfinder und Veranstalter des seit 2005 regelmäßig stattfindenden Wirtschaftsgipfel Deutschland. Der Zuspruch bei den Teilnehmern und die vielen prominenten Redner und Experten bewiesen, dass man hier auf dem richtigen Weg sei.
Prominente Redner in diesem Jahr sind unter anderem der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Bayerischen Landtag, zahlreiche Vertreter der Bundespolitik sowie namhafte CEOs. „Die Vernetzung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gerade bei den Megathemen unserer Zeit ist einer der Ansprüche, die wir an uns stellen“, so Riwalsky. „Mit Falk S. Al-Omary haben wir jemanden für die Kommunikation gewonnen, der genau an diesen Schnittstellen Expertise besitzt.“
Erstmals im Rahmen der Zusammenarbeit wird Al-Omary auch eine Diskussionsrunde im Rahmen des Kongresses moderieren. An dieser werden der COO der ReqPOOL Gruppe Achim Röhe, der Interim Manager und IT-Experte Mathias Hess, der IT-Projektmanager Oliver Meinecke sowie der Rechtsanwalt Ralk Ek, Partner bei der Wirtschaftsberatung Baker Tilly teilnehmen. Das Podium wird sich mit Fragen der IT-Sicherheit, den Herausforderungen von KI und aktuellen Fragen der Digitalisierung befassen.
Der Wirtschaftsgipfel Deutschland 2023 findet am Freitag, dem 14. Juli im Business- und Tagungszentrum Sportpark Ronhof | Thomas Sommer in Fürth statt. Weitere Informationen zum Programm, zum Ablauf, zu weiteren Rednern und Experten sowie zur Anmeldung finden sich unter www.wirtschaftsgipfel.com.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
