Am 6. März feiert Indien mit dem Holi Fest den Frühlingsbeginn

Hamburg. In Indien herrscht am 6. März Ausnahmezustand: dann wird der Frühling traditionell mit dem Holi Fest und dem bunten Farbpulver „Gulal“ begrüßt. Toleranz und Respekt stehen an diesem Tag, an dem alle Menschen gleich sind, im Mittelpunkt. Beim Holi Festival of Colours wird diese Tradition seit 2012 auch in Deutschland fortgesetzt.
In bundesweit 13 Städten feierten im vergangenen Jahr 120.000 Besucher das Holi Festival of Colours. Auch dieses Jahr sind wieder zahlreiche Veranstaltungen geplant. Collien Ulmen-Fernandes, die aufgrund ihrer indischen Wurzeln einen ganz besonderen
Bezug zu der Veranstaltung hat, ist begeistert: „Ich fand das Holi Fest schon immer toll, die Stimmung in Indien ist an diesem Tag unbeschreiblich. Das Holi Festival of Colours taucht diese alte Tradition in ein ganz neues Licht und hat es trotzdem geschafft, diese
besondere Atmosphäre beizubehalten. Dazu kommen spannende, neue Elemente, die das Holi Festival auch in Deutschland zu einem echten Erlebnis machen“.
Während das Holi in Indien nur am 6. März stattfindet, wird das farbenfrohe Spektakel in Deutschland von Mai bis September gefeiert. Die Tour unter dem diesjährigen Motto „Feel your Colour“ beginnt am 16. Mai in Stuttgart, bis September folgen dann Festivals
in Hamburg, München, Dortmund und zehn weiteren Städten. Das Besondere dabei: In diesem Jahr erwarten die Besucher nicht nur die beliebten Countdowns, sondern auch zahlreiche neue Elemente. Eine neu gestaltete Bühne, aufwändige Dekorationen und
zusätzliche Aktionen wie zum Beispiel Bubble-Football sorgen für ein einzigartiges Festival-Erlebnis.
2/3 In Indien hat das Holi Fest eine lange Tradition: An diesem Tag gibt es keine Unterschiede zwischen verschiedenen Kasten, Religionen oder Kulturen. Gemeinsam feiern die Inder den Beginn des Frühlings mit dem farbenfrohen Pulver. Das Holi Festival of Colours brachte die Idee zuerst nach Europa und nun in die ganze Welt: Die Veranstaltungsreihe tourt unter anderem durch Afrika, Südamerika, Asien und Australien.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
