Arbeitsleben·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
28. November 2024

Fürsorgepflicht Arbeitgeber: Diese Pflichten gibt es

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen. Dabei sind sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Fürsorgepflichten einzuhalten. Bei bestimmten Personengruppen greifen außerdem erhöhte Fürsorgepflichten. Dies trifft zum Beispiel auf Schwangere zu. Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers fallen vielfältig aus und sind gesetzlich geregelt.

Doch was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Worauf sollten Sie als Arbeitgeber achten? Und wann bestehen besondere Schutzpflichten?

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Was steckt dahinter?

Sobald ein Arbeitsverhältnis besteht, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen und die Sicherheit zu erhöhen. So gilt es beispielsweise, Unfallgefahren zu minimieren, einen gesundheitlich förderlichen Arbeitsplatz bereitzustellen und eine Unternehmenskultur zu schaffen, die Werte wie Fairness und ein respektvolles Miteinander umfasst.

Die Basis für die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber bildet unter anderem der Grundsatz von Treu und Glauben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Arbeitgeber müssen demnach so handeln, wie “anständig und gerecht denkende Menschen” verfahren.

Rechtsgüter wie die Gesundheit werden durch die Sorgfaltspflicht geschützt. Die Sorgfaltspflicht ist Bestandteil der Fürsorgepflicht. Dieser müssen Sie auch nachkommen, wenn Sie dem Unternehmen zeitweise fernbleiben – beispielsweise durch eine Elternzeit.

In diesem Fall müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Vertretung die Fürsorgepflichten erfüllt. Den Antrag auf Elternzeit als Arbeitgeber stellen Sie als angestellter Geschäftsführer direkt beim Unternehmen. Als Selbstständiger können Sie frei über Ihre Elternzeit bestimmen.

Pflichten des Arbeitgebers: Was ist zu tun?

Gemäß § 618 Abs. 1 BGB sind Sie als Arbeitgeber dazu angehalten, die geschäftlichen Räumlichkeiten, Vorrichtungen und Geräte so herzurichten, dass Arbeitnehmer vor Gefahren bewahrt werden. Nähere Details zur Fürsorgepflicht enthalten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (JarbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG).

Ein Hinweis: Die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber können Sie nicht durch eine Klausel im Arbeitsvertrag aufheben.

Einige Pflichten sind konkret definiert, während andere Verpflichtungen Spielraum gewähren. Wichtig ist, dass Sie stets im Sinne des Arbeitnehmers handeln. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes legt unter anderem fest, dass ein Arbeitsplatz optimal ausgestattet werden muss. Risikofaktoren physikalischer, chemischer und biologischer Natur sind zu eliminieren.

Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber beispielsweise in der Baubranche dafür Sorge tragen müssen, dass Ihre Mitarbeiter durch entsprechende Vorkehrungen bei Arbeiten auf einem Hausdach geschützt werden. Zudem sollten diese über Schutzkleidung verfügen.

Auch Unterweisungen der Mitarbeiter und Qualifikationen der Angestellten sind Bestandteil der Fürsorgepflicht. Der Unterrichtspflicht kommen Sie als Arbeitgeber nach, indem Sie Ihre Mitarbeiter transparent über Sicherheitskonzepte und den Gesundheitsschutz informieren.

Die Termine können individuell erfolgen, müssen jedoch sicherstellen, dass jeder Angestellte über die Sicherheitsmethoden in Kenntnis gesetzt wird. Deswegen sollten die Unterweisungen regelmäßig wiederholt werden.

Überdies müssen Sie Ihre Mitarbeiter vor Diskriminierungen, sexueller Belästigung und Mobbing schützen und ihre Persönlichkeitsrechte wahren. Jeder Angestellte hat ein Recht auf Privatsphäre. Personenbezogene Daten Ihrer Angestellten gilt es ebenfalls im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung zu schützen. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG, müssen Sie ausreichend Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die persönlichen Daten sicher zu verwahren und zu verwalten.

Mitarbeiter dürfen nur außerhalb ihres vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereichs eingesetzt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. So können Versetzungen zum Beispiel vorgenommen werden, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dies notwendig macht. Naturkatastrophen wie ein starker Sturm zählen ebenfalls zu den außergewöhnlichen Umständen. Hier können Sie Ihre Mitarbeiter einsetzen, um die Schäden des Sturms am Arbeitsort zu beseitigen.

Jeder Arbeitnehmer, der mindestens 6 Stunden pro Tag arbeitet, muss eine Pause von mindestens 30 Minuten pro Tag absolvieren. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage und bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Tage.

Obendrein müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass die privaten Habseligkeiten Ihrer Angestellten am Arbeitsplatz geschützt werden. Um dies zu erfüllen, können Sie zum Beispiel Aufbewahrungsmöglichkeiten wie verschließbare Schränke bereitstellen, die die Mitarbeiter nutzen können.

Als angestellter Geschäftsführer profitieren Sie von der Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber verweigert den Urlaub nach der Kündigung? Auch als CEO haben Sie trotz Kündigung Anspruch auf Ihre verbleibenden Urlaubstage. Eine Ausnahme besteht, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.

Fürsorgepflicht im Überblick: Diese Bereiche sind entscheidend

Die öffentlich- rechtlichen Fürsorgepflichten basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften und weiteren Gesetzen, die den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten sollen.

Um Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber zu erfüllen, bieten Sie beispielsweise arbeitsmedizinische Untersuchungen (§ 11 ArbSchG und § ArbMedVV), Sicherheitsunterweisungen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG), ergonomische Möbel am Arbeitsplatz und die Möglichkeit zum Homeoffice oder zur Remote-Tätigkeit (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) an.

Zu Ihren privatrechtlichen Führungspflichten (§ 618 Abs. 1 BGB) zählt die Ausgestaltung von Innenräumen, Vorrichtungen und Gerätschaften, die ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Die Dienstleistungen sollten ferner so konzipiert werden, dass Ihre Angestellten ausnahmslos gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

Verstoß gegen die Fürsorgepflicht: mögliche Konsequenzen

Kommen Sie Ihren Fürsorgepflichten gar nicht oder nicht ausreichend nach, können Ihre Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung zurückhalten. Obendrein können diese eine Klage auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands erlassen und Sie bei der Aufsichtsbehörde anzeigen. Überdies ist es möglich, von dem arbeitsschutzrechtlichen Entfernungsrechts bei unmittelbarer erheblicher Gefahr Gebrauch zu machen.

Ereignet sich ein Arbeitsunfall, weil Sie Ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen sind, können Mitarbeiter einen Anspruch auf Ersatz des Personenschadens erheben. Dies ist realisierbar, wenn die Gesundheit und das Leben des Arbeitnehmers gefährdet wurden.

Zudem können Ihre Mitarbeiter auch eine Kündigung (unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung) in Erwägung ziehen und das Arbeitsverhältnis beenden. Sie verlieren unter Umständen echte Leistungsträger an Mitbewerber.

Ein Arbeitsunfall kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Gleiches gilt für eine Berufskrankheit. Der betroffene Arbeitnehmer gesundet womöglich nicht ausreichend. Er kann deswegen nicht nur Anspruch auf Heilbehandlung, sondern auch auf Schadensersatz erheben.

Hier greift der Haftungsausschluss, sofern der Mitarbeiter den Schaden nicht selbst verantwortet hat. Denn gegenüber dem Arbeitgeber hat der Angestellte eine Treuepflicht. Das heißt, dass er nicht fahrlässig handeln darf.

Fürsorgepflicht im öffentlichen Dienst: Besonderheiten bei Beamten

Art. 33 Abs. 4 GG regelt die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamten. Das “öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis” bildet einen Grundsatz des Beamtentums.

Für den Bund (§ 78 BBG) greift folgende gesetzliche Regelung: Der Dienstherr muss das Wohl der Beamten und ihrer Familien schützen. Dies gilt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Gleichzeitig ist der Bund dazu verpflichtet, die Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und ihrer Stellung zu schützen. Gleiches gilt im Rahmen der Fürsorgepflicht der Länder, die im § 45 BStG geregelt ist.

Besondere Fälle: Wenn die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers besonders zählt

Eine besondere oder erhöhte Fürsorgepflicht besteht bei diversen Arbeitnehmergruppen. Dazu zählen Schwangere, Minderjährige, Menschen mit Handicap und ältere Arbeitnehmer. Schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen sollten Sie als Arbeitgeber eine Möglichkeit bereitstellen, sich während der Arbeitszeit auszuruhen. Zu diesem Zweck können Sie beispielsweise eine Liege in einem ruhigen Raum zur Verfügung stellen.

Als Arbeitgeber sollten Sie der Schwangeren außerdem die Chance bieten, Tätigkeiten zu absolvieren, die weder körperlich anstrengend sind noch in ein und derselben Körperhaltung realisiert werden.

Schwangere dürfen während der Arbeitszeiten Termine zur Vorsorge wahrnehmen. Die Ausfallzeit muss bezahlt werden. Schwangere Arbeitnehmer im Büro können von einem höhenverstellbaren Schreibtisch profitieren.

Die Fürsorgepflicht orientiert sich ferner an den Regelungen zum Mutterschutz. Während des Mutterschutzes greifen Regeln zum Mutterschaftslohn.

Besondere Fürsorgepflichten tragen Sie auch, wenn Sie Mitarbeiter mit einer Behinderung beschäftigen. So sollten Sie den Arbeitsplatz entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmer mit Handicap einrichten. Die erforderlichen technischen Arbeitshilfen haben Sie als Arbeitgeber ebenso bereitzustellen, wie Sie Teilnahmen an Betriebsausflügen für die jeweilige Person ermöglichen sollten.

Zusätzliche Aspekte der Fürsorgepflicht: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sind vielfältig. So sind unter anderem dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die lange erkrankt waren, betrieblich wieder einzugliedern (§ 167 Abs. 2 SGB IX). In Zusammenarbeit mit dem Betroffenen entwickeln Sie außerdem Maßnahmen, um einer zweiten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Sie sorgen also dafür, dass der Arbeitsplatz erhalten wird.

FAQ

Was bedeutet Fürsorgepflicht für Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen Sorge tragen, dass das Leben und die Gesundheit Ihrer Angestellten geschützt werden.

Wann ist die Fürsorgepflicht verletzt?

Verletzungen der Fürsorgepflicht liegen zum Beispiel vor, wenn sich ein Arbeitsunfall aufgrund fehlender Sicherheitsvorkehrungen seitens des Arbeitgebers ereignet.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt?

Verletzt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht, können Mitarbeiter zum Beispiel ihre Arbeit einstellen, eine Kündigung aussprechen oder Schadensersatz im Falle eines Unfalls oder einer Berufserkrankung fordern.

Was gehört zur Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers?

Die Sorgfaltspflicht ist Teil der Fürsorgepflicht und umfasst Maßnahmen, die dem Schutz von Rechtsgütern wie der Gesundheit der Mitarbeiter dienen.

Das Fazit – Das gilt es bei der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu beachten

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst diverse Vorkehrungen, die das Leben und die Gesundheit der Angestellten schützen. Als Arbeitgeber haften Sie beispielsweise, wenn sich Arbeitsunfälle aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen ereignen. Die Fürsorgepflichten greifen, sobald ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung bei Ihnen aufnimmt. Hier besteht nämlich ein Arbeitsverhältnis, das für Sie mit Fürsorgepflichten und für den Arbeitnehmer mit der Treuepflicht einhergeht.

Besondere Fürsorgepflichten greifen bei Schwangeren, Stillenden, Minderjährigen, Menschen mit Handicap und älteren Arbeitnehmern. Verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten, können Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag kündigen, ihre Arbeitsleistung minimieren oder einstellen oder rechtlich gegen ihren Arbeitgeber vorgehen.

Bildquellen:
Teilen:
Weitere Artikel
AKTIVDRY im Portrait: Wie ein Gebäudetrocknungs-Spezialist aus Lörrach dir den Ernstfall erspart
Business
AKTIVDRY im Portrait: Wie ein Gebäudetrocknungs-Spezialist aus Lörrach dir den Ernstfall erspart

Wer im Schadensfall schnell handeln muss, braucht einen Dienstleister, der rund um die Uhr erreichbar ist und die gesamte Schadensbearbeitung aus einer Hand abdeckt genau dafür steht AKTIVDRY. Ein gebrochenes Steigrohr, eine undichte Geschirrspüler-Zuleitung oder Starkregen, der durch das Kellerfenster drückt: Leitungswasserschäden zählen in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden. Egal, ob du als Mieter, Vermieter oder Eigentümer betroffen bist im Ernstfall ist nicht nur die Versicherung entscheidend, sondern vor allem ein Partner, der schnell, strukturiert und nachweisbar arbeitet. Genau in dieser Nische hat sich AKTIVDRY aus dem Dreiländereck etabliert. AKTIVDRY: Ein lokaler Spezialist mit klarer Ausrichtung AKTIVDRY ist als Experte für Gebäudetrocknung in Lörrach auf die schnelle Bearbeitung von Wasserschäden in Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert. Das Unternehmen positioniert sich konsequent als Notdienstleister: Unter dem Slogan „Niemand plant eine Panne" bietet AKTIVDRY nach eigenen Angaben einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Erreichbar ist das Team unter +49 7763 92 76 136 sowie per E-Mail an kontakt@aktivdry.de. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Lörrach und der angrenzenden Region Südbaden. Kurze Anfahrtswege und persönliche Ansprechpartner werden so zum echten Vorteil gegenüber überregionalen Sanierungsketten.

4 Min. LesezeitLesen
Funktionaler Rollladen in Stuttgart: Wie moderne Beschattung Komfort, Energieeffizienz und Sicherheit verbindet
Verbraucher
Funktionaler Rollladen in Stuttgart: Wie moderne Beschattung Komfort, Energieeffizienz und Sicherheit verbindet

Ein funktionaler Rollladen in Stuttgart kann Hitzeschutz, Wärmedämmung, Schallschutz und Einbruchhemmung in einem System vereinen. Gerade in der Kessellage ist er damit weit mehr als nur ein Sichtschutz. Im folgenden Interview erläutert ein Fachmann der hawo Sonnenschutztechnik GmbH, welcher Typ zu welchem Gebäude passt und worauf Sie bei Planung, Material und Montage achten sollten. Warum müssen Rollläden in Stuttgart mehr leisten als anderswo? Die Kessellage sorgt für Hitzestaus, dazu kommen dichte Bebauung und eine hohe Zahl an Bestandsgebäuden aus unterschiedlichen Bauepochen. Diese Mischung macht funktionale Beschattung in der Region anspruchsvoll. Ein Altbau in Heslach hat andere Anforderungen als ein Neubau in Vaihingen, und ein Reihenhaus in Bad Cannstatt verlangt andere Lösungen als ein freistehendes Einfamilienhaus auf den Fildern. Wenn Sie einen funktionalen Rolladen in Stuttgart planen, sollten Sie deshalb auf einen Fachbetrieb setzen, der sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die regionalen Klimabedingungen kennt.

4 Min. LesezeitLesen
Bestatter wählen: Worauf Angehörige und Vorsorgende in Nordhausen wirklich achten sollten – Interview mit dem Bestattungsinstitut Engelhardt
Verbraucher
Bestatter wählen: Worauf Angehörige und Vorsorgende in Nordhausen wirklich achten sollten – Interview mit dem Bestattungsinstitut Engelhardt

Ein professioneller Bestatter aus Nordhausen nimmt Angehörigen im Trauerfall organisatorische, rechtliche und finanzielle Last ab und sorgt für Klarheit in einer Ausnahmesituation. Wer den Tod eines nahen Menschen verkraften muss, steht innerhalb weniger Stunden vor Entscheidungen, für die im Alltag nie Raum war. Im folgenden Interview beantwortet das Team des Bestattungsinstituts Engelhardt aus Ellrich die wichtigsten Fragen rund um die Wahl des richtigen Bestatters und zeigt Ihnen, welche Rechte Sie als Hinterbliebene oft nicht kennen. Frage: Müssen Angehörige den vom Krankenhaus oder Pflegeheim empfohlenen Bestatter beauftragen? Nein, ausdrücklich nicht. Tritt ein Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder im Zuge polizeilicher Maßnahmen ein, werden Ihnen als Angehörigen häufig konkrete Bestatter nahegelegt. Was viele nicht wissen: Es besteht keine Verpflichtung, einen vom Krankenhaus, von der Polizei oder vom Friedhof empfohlenen Anbieter zu beauftragen. Das Wahlrecht liegt bei Ihnen als Hinterbliebenen. Gerade in emotional belastenden Momenten ist es deshalb wichtig, sich diese Entscheidung bewusst zu nehmen und sie nicht aus reiner Zeitnot abzugeben.

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite