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Das Wachstums-Beschleunigungsgesetz: was sich in 2010 bei den Steuern ändert

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums verabschiedet, das zuvor bereits den Bundestag passiert hatte. Damit ist der Weg frei für zehn steuerliche Änderungen, die zumeist ab 2010 gelten.

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums verabschiedet, das zuvor bereits den Bundestag passiert hatte. Damit ist der Weg frei für zehn steuerliche Änderungen, die zumeist ab 2010 gelten.

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums verabschiedet, das zuvor bereits den Bundestag passiert hatte. Damit ist der Weg frei für zehn steuerliche Änderungen, die zumeist ab 2010 gelten.

1. Zur Entlastung und Förderung der Familien werden die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 auf 7.008 Euro angehoben.

2. Das Kindergeld steigt pro Sprössling um 20 auf 184 Euro für die ersten beiden Kinder, auf 190 Euro für das dritte Kind und für alle weiteren jeweils auf 215 Euro.

3. Für Personen der Steuerklasse II (Bruder, Schwester, Nichte, Neffe, Schwiegereltern und -kinder sowie der geschiedene Ehepartner) sinkt der Steuertarif bei Erbschaften und Schenkungen auf 15 bis 43 Prozent.

4. Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie für kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und auf Campingplätzen sinkt von 19 auf sieben Prozent. 

5. Sofern Unternehmen vererbt oder verschenkt werden, lässt sich rückwirkend ab 2009 die Steuerfreiheit besser nutzen. Denn der Firmennachfolger muss die Bedingungen nur noch fünf statt bislang sieben Jahre fortführen und darf in dieser Zeit auch mehr Mitarbeiter entlassen.

6. Bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis ohne Umsatzsteuer von bis zu 410 Euro dürfen beim Erwerb ab 2010 wieder sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Alternativ kann der Unternehmer oder Freiberufler aber auch die Regelung aus 2009 weiter anwenden und nur Preise bis 150 Euro sofort absetzen sowie für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro einen Sammelposten bilden und über fünf Jahre abschreiben.

7. Bei der Gewerbesteuer müssen nicht mehr 65 Prozent der bezahlten Mieten und Pachten für Immobilien dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dieser Satz sinkt ab 2010 auf 50 Prozent.

8. Werden Betriebe von einem Betriebs-Sanierer aufgekauft, darf der die zuvor aufgelaufenen Verluste weiter nutzen, wenn er eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verhindern oder beseitigen will und die wesentlichen Betriebsstrukturen erhält.

9. Bei der Zinsschranke, wonach Refinanzierungskosten nur bis zu 30 Prozent des um Zinsen und Abschreibung erhöhten Gewinns abgesetzt werden dürfen, wird eine jährliche Freigrenze von dauerhaft drei Million Euro eingeführt.

10. Grundstücks- oder Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter betrieblicher Umstrukturierungen werden von der Grunderwerbsteuer befreit.

Quelle: Buhl Buchhaltungssoftware

 

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