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30. September 2026

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Wie Unternehmen warme Räume sinnvoll planen

Wenn Büros, Verkaufsräume oder Werkstätten im Sommer aufheizen, wird die Raumtemperatur zur betrieblichen Frage. Beschäftigte müssen unter geeigneten Bedingungen arbeiten können; zugleich unterscheiden sich die Anforderungen je nach Tätigkeit und Gebäude erheblich. Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, zunächst die Situation vor Ort zu bewerten. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Kombination aus Sonnenschutz, Lüftung, Arbeitsorganisation und gegebenenfalls technischer Kühlung sinnvoll ist.

Was die Regeln bei Wärme am Arbeitsplatz tatsächlich vorgeben

Eine einzelne Zahl beantwortet die Frage nach zulässigen Arbeitsbedingungen bei Hitze nicht. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt während der Nutzung eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und berücksichtigt dabei Arbeitsverfahren sowie körperliche Belastungen. Feste Detailwerte nennt sie selbst nicht. Arbeitgeber müssen die Bedingungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachten und erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu hohen Raumtemperaturen erläutert.

Konkretere Hinweise enthält die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Danach soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Steigt die Außenlufttemperatur über 26 °C, sind die besonderen Regelungen für warme Sommertage zu beachten. Liegt die Lufttemperatur im Arbeitsraum über 30 °C, müssen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wirksame Maßnahmen getroffen werden. Oberhalb von 35 °C ist ein Raum ohne die dafür vorgesehenen besonderen Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

Diese Stufen sind weder eine einfache gesetzliche Höchsttemperatur für jeden Betrieb noch eine automatische Anordnung zum Einbau einer Klimaanlage. Entscheidend ist, welche Belastung tatsächlich entsteht und ob die gewählten Maßnahmen wirksam sind. Eine Temperaturmessung kann dafür ein Ausgangspunkt sein, ersetzt aber nicht die Betrachtung der konkreten Arbeitssituation.

Erst Wärmequellen und Raumnutzung verstehen

Bevor ein Betrieb Maßnahmen auswählt, sollte er klären, wann und warum Räume warm werden. Große Fensterflächen können nachmittags starke Sonneneinstrahlung zulassen. In anderen Räumen tragen Beleuchtung, Computer, Maschinen oder eine hohe Belegung zur Wärme bei. Auch die Frage, ob Fenster geöffnet werden können und ob sich ein Gebäude nachts abkühlt, verändert die Möglichkeiten vor Ort.

Die Nutzung ist ebenso wichtig wie die gemessene Temperatur. Wer überwiegend am Schreibtisch sitzt, ist anderen körperlichen Anforderungen ausgesetzt als Beschäftigte bei anstrengender Tätigkeit in einer Werkstatt. Hinzu kommen Arbeitskleidung, Arbeitszeiten und individuelle Schutzbedürfnisse. Unternehmen sollten deshalb nicht allein einen Durchschnittswert für das gesamte Gebäude betrachten, sondern auffällige Räume und Tätigkeiten getrennt erfassen.

Hilfreich ist eine Bestandsaufnahme über den Tagesverlauf: Welche Räume heizen zuerst auf, wann sind sie belegt und welche Wärmequellen lassen sich beeinflussen? Solche Beobachtungen machen auch sichtbar, ob ein Problem vor allem durch direkte Sonne, unzureichende Lüftungsmöglichkeiten oder betriebliche Abläufe entsteht. Ohne diese Unterscheidung bleibt selbst eine technisch aufwendige Lösung möglicherweise am eigentlichen Bedarf vorbei geplant.

Maßnahmen kombinieren statt nur auf Kühlung zu setzen

Hitzeschutz besteht selten aus einer einzigen Maßnahme. Die ASR A3.5 nennt verschiedene Ansätze, aus denen Betriebe passend zur Gefährdungsbeurteilung auswählen können. Dazu gehören bauliche und technische Schritte ebenso wie Änderungen der Arbeitsorganisation und personenbezogene Maßnahmen.

Ein wirksamer Sonnenschutz kann verhindern, dass sich Räume durch direkte Einstrahlung stark aufheizen. Wo es die Außenbedingungen zulassen, können frühzeitiges Lüften und eine Nachtauskühlung helfen, Wärme aus dem Gebäude abzuführen. Auch innere Wärmelasten verdienen Aufmerksamkeit: Geräte, die nicht gebraucht werden, müssen nicht zusätzlich Wärme an den Raum abgeben. Ob solche Schritte ausreichen, hängt allerdings von der Gebäudehülle, der Tätigkeit und dem Verlauf heißer Tage ab.

Organisatorisch lässt sich prüfen, ob belastende Arbeiten auf kühlere Tageszeiten verlegt, Arbeitszeiten angepasst oder zusätzliche Entwärmungsphasen ermöglicht werden können. Getränke bereitzustellen und Beschäftigte über geeignete Verhaltensweisen zu informieren, kann das Konzept ergänzen. Ventilatoren können ebenfalls eine mögliche Maßnahme sein; sie senken jedoch nicht automatisch die Lufttemperatur im Raum. Keine dieser Optionen sollte isoliert als Garantie für gesundheitlich zuträgliche Bedingungen verstanden werden.

Wichtig ist zudem die Abstimmung mit den Menschen, die den Raum nutzen. Beschäftigte können oft konkret beschreiben, wann Sonnenschutz fehlt, wo Luft steht oder welche Tätigkeiten besonders belastend sind. Diese Beobachtungen helfen Verantwortlichen, Maßnahmen im Arbeitsalltag umzusetzen und ihre Wirkung anschließend zu überprüfen.

Wann technische Klima- und Lüftungstechnik sinnvoll geprüft werden sollte

Wenn Sonnenschutz, Lüftungsstrategie und organisatorische Anpassungen die Belastung nicht ausreichend begrenzen oder die Nutzung eines Raums besondere Anforderungen stellt, kommt technische Klima- und Lüftungstechnik als weitere Option in Betracht. Eine Anlage sollte dabei nicht nach dem Gefühl ausgewählt werden, dass ein Raum „zu warm“ ist. Zunächst sind Nutzung, Wärmeeinträge, vorhandene Lüftung und die Anforderungen an den laufenden Betrieb zu klären.

Ein Büro mit wechselnder Belegung stellt andere Planungsfragen als eine Verkaufsfläche mit Publikumsverkehr oder eine Werkstatt mit zusätzlichen Wärmequellen. Technische Räume wiederum können Kühlung für den Betrieb von Geräten benötigen; das ist von den Anforderungen an Arbeitsplätze zu unterscheiden. Auch die Luftführung zählt: Kühlung, die Beschäftigte als unangenehme Zugluft wahrnehmen, löst das praktische Problem nicht überzeugend.

Für Betriebe in der Region Düsseldorf und Neuss kann eine fachliche Planung vor Ort die unterschiedlichen Anforderungen eines Standorts besser abbilden. Thiele Kältetechnik bietet Klimaanlagen in Neuss an inklusive Beratung, Planung, Installation, Wartung und Inspektion. Welche Anlage sinnvoll ist, hängt dennoch von Nutzung, Wärmeeinträgen und den Bedingungen in der jeweiligen Arbeitsstätte ab.

Zur Entscheidung gehört außerdem der spätere Betrieb. Zugänglichkeit für Wartung, Zuständigkeiten im Unternehmen und das Zusammenspiel mit vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten sollten bereits bei der Planung angesprochen werden. Technische Kühlung bleibt ein Baustein des Hitzeschutzes, nicht der Ersatz für eine Gefährdungsbeurteilung.

Was Unternehmen vor einer Planung klären sollten

Eine kurze Bestandsaufnahme erleichtert Gespräche innerhalb des Betriebs und mit Fachleuten. Statt sofort nach einem bestimmten Gerät zu fragen, sollten Verantwortliche die Anforderungen möglichst konkret beschreiben:

  • Räume und Nutzung: Welche Bereiche sind betroffen, wann werden sie genutzt und wie viele Menschen halten sich dort auf?
  • Wärmequellen: Welche Rolle spielen Sonne, Geräte, Beleuchtung oder Arbeitsprozesse? Ist bereits Sonnenschutz vorhanden?
  • Lüftungsmöglichkeiten: Wann kann gelüftet werden, und lässt sich Wärme außerhalb der Nutzungszeiten abführen?
  • Arbeitsbedingungen: Welche Tätigkeiten finden statt, und gibt es Beschäftigte, deren Schutz besondere Aufmerksamkeit verlangt?
  • Betrieb und Pflege: Wer ist für Einstellungen, Kontrolle und Wartung einer möglichen technischen Lösung zuständig?

Die Antworten helfen, kurzfristige Schutzmaßnahmen von längerfristigen Investitionen zu trennen. Ein Raum mit problematischer Sonneneinstrahlung verlangt möglicherweise zuerst einen besseren Sonnenschutz; andernorts müssen mehrere Ursachen zugleich bearbeitet werden. Nach der Umsetzung sollte der Betrieb prüfen, ob die Maßnahmen an warmen Tagen unter realen Arbeitsbedingungen tatsächlich ausreichen.

Hitzeschutz ist damit eine Planungsaufgabe, die bei der Gefährdungsbeurteilung beginnt. Wer Wärmequellen, Tätigkeiten und Handlungsmöglichkeiten kennt, kann Maßnahmen gezielt kombinieren und technische Kühlung dort fachlich prüfen lassen, wo sie zum Bedarf passt. So steht nicht ein bestimmtes Gerät am Anfang der Entscheidung, sondern die Frage nach geeigneten Arbeitsbedingungen.


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