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2. Dezember 2020

IHK-Arbeitskreis Verkehrswirtschaft: Neue Gefahrgutregeln und Ladungssicherheit

Siegen/Olpe. Im kommenden Jahr treten neue Regelungen für den Gefahrguttransport in Kraft. Sie betreffen auch die heimischen Hersteller und Speditionen. Auf Einladung der IHK Siegen stellte mit Jörg Holzhäuser vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium ein ausgewiesener Fachmann die neuen Gefahrgutregelungen für die Straßenbeförderung (ADR) im Arbeitskreis Verkehrswirtschaft vor. Das ADR legt fest, welche Güter als Gefahrgut einzustufen und welche Sicherheitsmaßnahmen beim Transport zu beachten sind. Weitere Regelungen betreffen die Kennzeichnung und Dokumentation sowie die Konstruktion von Behältern, Tanks und Gefahrgutfahrzeugen. In seinem Vortrag ging der Autor und Mitherausgeber einschlägiger Fachschriften detailliert auf die Vielzahl an anstehenden Änderungen ein. „Zum großen Teil handelt es sich bei den auf insgesamt 140 Seiten zusammengefassten Modifikationen um präzisere Formulierungen bislang unspezifischer Textpassagen und um begriffliche Klarstellungen. Kein Grund zur Verzweiflung also“, beruhigte er die 25 zugeschalteten Unternehmensvertreter. Zudem sei eine Übergangsfrist vorgesehen, die am 30. Juni 2021 ende. Spätestens dann allerdings müsse das ADR 2021 von allen angewendet werden. Nicht immer sei jedes Regelungsdetail aus Sicht des Praktikers nachvollziehbar, räumte der Referent ein. Gleichwohl liege ein möglichst sicherer Transport der Gefahrgüter nicht nur im Interesse der Verkehrsteilnehmer, sondern auch des Auftraggebers.

Auch beim zweiten Thema der Sitzung ging es um Sicherheit auf der Straße. Stefan Lang von der DEKRA Akademie GmbH Olpe beleuchtete die rechtlichen Grundlagen der Ladungssicherung. In der Praxis stelle sich im Unglücksfall immer wieder die Frage, wer eigentlich für die Ladungssicherung verantwortlich sei, betonte der Kraftverkehrsmeister: „Die Verpflichtung, die Sicherheit des Transportes von Ladungen auf öffentlichen Wegen herzustellen, obliegt in der Regel nicht einer Person alleine; in der Verantwortung stehen vielmehr Spediteur (bzw. Frachtführer), Fahrer und Verlader.“ Stefan Lang stellte die einzelnen Verantwortlichkeiten der Transportakteure anschaulich dar, erläuterte die relevanten rechtlichen Grundlagen und ging zudem beispielhaft auf relevante Gerichtsurteile ein. „Die Ladungssicherung geht uns Logistiker alle an“, verdeutlichte Ausschuss-Vorsitzender Michael Kröhl, Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, und verwies auf andernfalls drohende gravierende Folgen für alle Transportbeteiligten. Immerhin trügen die Ladevorschriften bei gewissenhafter Einhaltung dazu bei, dass in vielen Fällen schwerwiegende Unfälle vermieden werden könnten.

Die Sitzung bot zugleich den Rahmen für die Belobigung der diesjährigen ausbildungsbesten Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung. Christian Betchen, Vorsitzender des Fördervereins der Speditions- und Logistikbetriebe in Südwestfalen und Altenkirchen (FSL) e.V., gratulierte den Absolventen zu ihren Leistungen: „Das war ein besonderes Jahr mit besonderen Belastungen für uns alle. Das gilt auch für die Auszubildenden. Sie haben viel Fleiß und Herzblut an den Tag gelegt und können auf ihren Abschluss zu Recht stolz sein.“ Ausgezeichnet wurden Lena Schrage (red \ line Spedition und Logistik GmbH), Steffen Siebel (M.G. International Transports GmbH), Sabrina Weiß (Georgi GmbH & Co. KG – Transporte) und Chiara Wasielewski (Joseph Heuel GmbH – HEUEL LOGISTICS).

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