Innovative Einkaufserlebnisse – „Anywhere Commerce“ als mobile Lösung für Angebot und Nachfrage

Nicht nur durch die Corona-Pandemie hatte der stationäre Handel mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Innenstädte gelten ohnehin vielerorts als sterbender Raum für den Konsum. Der Boom von Online-Shopping verstärkt den Wunsch nach digitalen Shoppingerlebnissen, inzwischen wickeln auch viele Kunden ihre Einkäufe via Smartphone ab. Rezolve ist mit seiner App als sogenannte Instant Salesware stark im Kommen und möchte damit die Lücke zwischen Kunden und Geschäften jeder Art schließen. Die Instant-Mobile-Engagement-Plattform des Unternehmens erringt unter dem Begriff „Anywhere Commerce“ immer mehr Aufmerksamkeit bei Kunden und Händlern. Doch welche Vorteile ergeben sich dadurch konkret für Kunden und Händler?
Das Unternehmen Rezolve
Die Rezolve Limited hat ihren Hauptsitz in Großbritannien und wurde 2016 gegründet. Im Mai 2021 konnte das Unternehmen den heiß umworbenen Unicorn-Status erlangen und zählt nun zu jenen Start-Ups die mit mehr als 1 Milliarde Euro bewertet werden. Dieser Meilenstein in der noch jungen Unternehmensgeschichte konnte durch die zukunftsweisenden Technologien und Ansätze erreicht werden. Denn das Verhalten der modernen Kunden muss dafür erkannt werden, sie sind permanent in Bewegung und wünschen sich möglichst innovative und rasche Shoppingerlebnisse.
Durch die eigens entwickelte Rezolve-Plattform können Händler jeder Branche, Größe und Art direkt, schnell und unkompliziert mit ihren Kunden in Kontakt treten. Die Bezahlung erfolgt dabei mit einem einfachen Swipe, so wird der Einkauf zu einem digitalen und modernen Erlebnis. Alltägliche Berührungspunkte wie Werbeposter, Kataloge, Produktetikette oder auch Radio- bzw. TV-Werbung können genutzt werden, um eine sofortige Interaktion zwischen Händler und Kunde zu ermöglichen. Dies vereinfacht nicht nur die Einkaufs- und Bezahlungsprozesse, sondern auch digitale Bankprozesse rund um die bevorzugten Zahlungsmethoden.
„Wir nennen unsere Lösung Anywhere Commerce: die Überbrückung der Lücke zwischen Konsumenten und jeder Art von Geschäft, zwischen online und offline, zwischen Web und Mobile. Jederzeit und überall einkaufen“, erklärt Peter Vesco, Chief Commercial Officer & CEO EMEA bei Rezolve.
Die Rezolve App
Die App von Rezolve hat unterschiedliche Funktionen, welche den Händlern als „Software Development Kit“ zugänglich gemacht werden. Somit können praktische und beliebte Funktionen der Rezolve-App ganz einfach in die eigene App integriert werden. Wird keine eigene App genutzt oder ist diese nicht in Planung so können die Händler auch in der Rezolve App auf das dort angelegte eigene Unternehmensprofil hinweisen.
„Alle reden über die Notwendigkeit der Digitalisierung, leere Innenstädte, Schließung des Einzelhandels und die drohende Dominanz von BigTechs – Rezolve redet nicht, sondern bietet als soziale Initiative eine Lösung für all diese Themen. Ein neues Ökosystems schafft man mit einer klaren Vision, einem Angebot, das allen Beteiligten Nutzen bringt – und einem Netzwerk von Partnern“, erklärt Peter Vesco die Instant Software.
Geo Targeting – Spezielle Funktion ermöglicht Angebote in Echtzeit
Mithilfe der Funktion „GeoZone“ wird ermöglicht, in der App die Benachrichtigungs-Option zu aktivieren, um speziell zugeschnittene Angebote von Anbietern in unmittelbarer Nähe zu erhalten. Somit können Händler, Dienstleister oder auch Restaurants auch zeitlich begrenzte Angebote für Nutzer der App sichtlich machen. Dabei können Problemen wie temporären Auslastungslücken oder auch Überbeständen entgegengewirkt werden. Kommt es beispielsweise zu kurzfristigen Terminabsagen bei Dienstleistern in der Nähe so können diese sofort an Rezolve App Nutzer weitergegeben werden deren Standort ganz in der Nähe ist.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
