Interview mit Pavlos Tsulfaidis zum Thema E-Commerce


Pavlos Tsulfaidis ist CEO und Gründer der SmartStore AG. Seit 1999 managt er komplexe eCommerce- und Digitalisierungsprojekte über ihren gesamten Lebenszyklus.
In einem Interview mit IT-Zoom am 09.09.2021 geben Sie an, dass einige Ihrer Shopbetreiber Umsätze während Corona teilweise verdoppeln konnten, es sich dabei allerdings nicht um einen langfristige Zuwachs handelt. Sollten Unternehmen mit diesen Geschäftsmodellen solche Summen eher als Rücklage absichern oder direkt investieren?
Das kommt immer auf den Einzelfall an, was Unternehmer mit solchen unplanbaren „Windfall-Profits“ anfangen. Wenn sich der Markt für Heimsport-Fitnessversender wegen Corona-Lockdowns so extrem dreht, wie unsere Shopbetreiber das in 2020 und auch noch 2021 gesehen haben, liegt es doch auf der Hand, dass diese zusätzliche Nachfrage nicht einfach 1:1 auf 2022 oder 2023 fortgeschrieben werden kann. Ein gefährliches Rezept, sein Unternehmen in den Ruin zu treiben.
Diese Händler sind nach meiner Meinung gut beraten, wenn sie diesen Zufallsgewinn 1:1 in ihr Unternehmen stecken. Wie, ist sehr individuell und diskussionswürdig. Hohe Rücklagen sind bei Inflationszahlen jenseits der 5 Prozent eine finanztechnische Selbstbestrafung. Das Geld verbrennt sich selbst in kürzester Zeit. Vielleicht möchten sie lieber in Warenbestand investieren? Lieferfähigkeit und kaputte Lieferketten sind ein enorm pressendes Thema, wenn selbst Apple, der König des Supply Chain Managements, jetzt seine iPhone-13-Produktion drosseln muss – und Warenbestände unterliegen nicht der Inflation.
Vielleicht ist es aber sinnvoller, noch nicht genutztes Potential im Sales und IT-Infrastruktur mit Investitionen anzusprechen. So werden Shops immer vernetzter, integrieren immer mehr Services, Datenbanken und künstliche Intelligenz.
Was war denn das größte Learning für den E-Commerce, das durch die Pandemie zustande gekommen ist?
Nichts bleibt so wie es ist. Man muss als Händler sehr gut aufgestellt sein. Nichts darf zu weit weg von aktuellen Digital-Themen und Trends liegen. Der Erfolg ist nicht garantiert, Kunden sind ständig auf dem Sprung. Wer darauf nicht mit verstärkter IT-Energie reagiert, erlebt folgendes: unbekannte Wettbewerber kommen über einen neuartigen Seitenkanal und schnappen Marktanteile weg.
Welche Vorteile kann der E-Commerce gegenüber dem stationären Handel haben und welche Fallstricke lauern bei der Erweiterung des analogen Angebots durch digitale Lösungen?
Beides lässt sich optimal verbinden. Unsere jüngste Idee dazu: ein Shop ausgerüstet mit künstlicher Intelligenz von unserem Partner mapAds, ein junges Startup aus Siegen. mapAds entwickelt automatisiertes standortbezogenes Produkt-Marketing über YouTube, Google, Facebook, Instagram. So können Händler automatisch die richtigen Kunden erreichen, in einer Ausarbeitung und über ihr gesamtes Artikelsortiment. Das wäre manuell mit klassischer Werbung und traditionellen Arbeitstechniken niemals möglich.
Mit welchem Herausforderungen sehen sich Unternehmen bei der Implementierung einer digitalen Präsenz konfrontiert und was ist bei solchen Integrationen besonders zu beachten?
Wir sehen es so oft: eine exzellente Beratung macht den Unterschied. Viele Implementierungen scheitern daran. Die Beratung ist oberflächlich, lückenhaft und bringt die Unternehmen nicht nach vorne. Wir sehen das, wenn solche Implementierungen ein zweites Mal aufgesetzt werden: mit uns.
Wissenschaftler gehen von einer vollständigen Stabilisierung der Covid-19-Lage gegen 2022 aus. Was bedeutet das Ihrer Meinung nach für digitale Händler und worauf
müssen Unternehmen zukünftig achten, um weiter wettbewerbsfähig zu bleiben?
Ich glaube das nicht. Die 2020-er Jahre werden das Covid-19-Jahrzehnt. Diese Pandemie und ihre Folgen werden uns sicherlich noch mehrere Jahre beschäftigen und begleiten.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
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