IT-Experten starten AImpacts, um AI für Unternehmen nutzbar zu machen

„Wir starten mit AImpacts als Projekt, um schneller am Markt zu sein. Unser Ziel ist es, den Unternehmen die Angst vor der neuen Technologie zu nehmen“, beginnt Julius Käck. Der IT-Experte weiß, wovon er spricht, ist er seit 25 Jahren als IT-Berater erfolgreich auf dem Markt. „Viele Unternehmen wollen AI nutzen, aber das Wissen darüber, welche Modelle und Dienstleistungen am besten geeignet sind, fehlt in vielen Fällen“, erläutert Käck.
Der Mix aus Erfahrung und Enthusiasmus machts, will man im AI-Umfeld erfolgreich sein. Diese Maxime gilt auch für AImpacts und findet sich entsprechend in der Teamzusammensetzung wieder. AI-Enthusiasten beschäftigen sich mit modernsten AI-Tools, während Käck seine Markterfahrungen einbringt.
AImpacts bietet zwei Kernleistungen an. Erstens, strategische Beratungen zur Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen mit Blick auf AI. „Hier beschäftigen wir uns mit Fragestellungen, wie sich die jeweiligen Geschäftsmodelle unserer Kunden in fünf oder zehn Jahren verändern werden. Im Fokus unserer Szenario-Analyse steht dabei natürlich der Einfluss von AI auf die jeweiligen Modelle und Angebote“, erläutert Käck.
Zweitens findet man im AImpacts-Portfolio die Entwicklung von kundenspezifischen AI-Lösungen mit ihrer einzigartigen AImpacts Workbench. „Unser Fokus liegt auf der Auswahl vorhandener und sinnstiftender Tools und deren maßgeschneiderten Konfiguration. Unser Ziel, die individuellen Anforderungen unserer Kunden bestmöglich abbilden zu können“, schließt Käck.
AImpacts sieht sich als Pionier auf dem Weg zu einer AI-fertigen Geschäftswelt und plant, sich in ein eigenständiges Start-up zu transformieren.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
