Kreisstadt Unna. Die Chance, durch Essgewohnheiten Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen, sitzt täglich mit am Tisch. Was wir essen, wo und wie wir Lebensmittel einkaufen und wie wir sie zubereiten spielt eine große Rolle für den Treibhauseffekt.
„Hätten Sie gewusst, das der Co²-Ausstoß für die Produktion und den Transport einer grünen Bohne aus Kenia dem Co²-Ausstoß von 52 grünen Bohnen aus Deutschland entspricht?“ fragt Diplom-Oecotrophologin Martina Bahde, Umweltberaterin bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie erläutert am Donnerstag, 22. April um 19 Uhr in einem Online-Vortrag, wie jede*r Einzelne mit einfachen Mitteln täglich beim Essen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Bahde zeigt dabei, dass es weder Aufwand noch hohe Kosten mit sich bringt, gleichzeitig die Gesundheit fördert und auch noch schmeckt. Sie beantwortet Fragen rund um eine „klima-gesunde“ Ernährung und gibt einfache Tipps.
Ein Info-Abend der VHS in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. Der ursprünglich als Präsenz-Veranstaltung in der Bibliothek geplante Vortrag wird online stattfinden.
Die detaillierte Beschreibung zu diesem Angebot findet sich im aktuellen VHS-Programmheft auf der Seite 61 oder im Online-Katalog unter www.vhs-zib.de in der Rubrik „Politik, Gesellschaft, Umwelt“. Anmeldungen sind dort online möglich oder telefonisch unter 02303/103-713 /-714.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
MarketingUSP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt. Wesentliche Fakten USP steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen klar von der Konkurrenz abhebt.

