News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
19. November 2020

Belehrungen für Lebensmittelberufe ab sofort digital

Kreis Soest (kso.2020.11.18.667.mk). Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt jeder, der eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese bietet das Kreisgesundheitsamt jetzt digital an. Anmeldungen sind ausschließlich online ab sofort möglich.

Das Kreisgesundheitsamt bittet darum, von telefonischen Anrufen abzusehen, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel weiterhin stark wegen des Coronavirus gebunden sind.

Vor der Pandemie konnten alle, die in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe arbeiten, mehrmals in der Woche nach Anmeldung ins Gesundheitsamt kommen und unkompliziert an der Belehrung teilnehmen. Im Anschluss wurde die Belehrung, die bis Ende 2010 Gesundheitszeugnis hieß, ausgestellt.

„Wegen des Coronavirus mussten in den letzten Monaten jedoch viele Belehrungen ausfallen. Deshalb sind wir nun froh, auf diesem Wege eine qualitativ hochwertige Belehrung anbieten zu können. Damit können wir nun alle Anfragen Stück für Stück abarbeiten“, freut sich Dr. Ute Gröblinghoff, Sachgebietsleiterin Infektionsschutz, des Kreises Soest. Wegen der hohen Nachfrage könne es insbesondere zu Beginn zu längeren Wartezeiten für einen Termin kommen. Hier bittet der Kreis um Verständnis.

Nach einer telefonischen Legitimation kann der Nutzer an der Online-Belehrung teilnehmen. Nach einer kurzen Einführung wird ein Merkblatt und ein Informationsfilm gezeigt. Anschließend erfolgt ein Wissenstest. Hierfür müssen dem Nutzer ein PC, ein Notebook oder ein Tablet sowie eine Internetverbindung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Der Link zur Terminreservierung für die Online-Belehrung steht ab sofort auf www.kreis-soest.de/belehrungen zur Verfügung. Termine werden wochentags von 9 bis 20.30 Uhr und samstags von 9 bis 16.30 Uhr angeboten. Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben, die per Paypal bezahlt werden kann. Danach schickt das Kreisgesundheitsamt die Belehrung per E-Mail zu.

Bildquellen:
    Teilen:
    Weitere Artikel
    Wie verdienen Influencer ihr Geld – das echte Geschäft
    Influencer
    Wie verdienen Influencer ihr Geld – das echte Geschäft

    Influencer*innen verdienen ihr Geld vor allem über bezahlte Markenkooperationen. Dazu kommen Affiliate-Marketing, direkte Plattformvergütung, Abo- und Fan-Modelle sowie eigene Produkte. Die wichtigste Säule sind die Sponsored Posts auf Social Media. Wer verstehen will, wie Influencer ihr Geld verdienen, sollte nicht bei der Aufzählung der Einnahmequellen stehen bleiben. Entscheidend ist, wie viel vom Bruttoumsatz nach Provisionen, Kosten und Abgaben netto übrig bleibt und wie stark das Einkommen schwankt. Das Wichtigste im Überblick Bezahlte Kooperationen mit Unternehmen sind die wichtigste Einnahmequelle von Influencer*innen, gefolgt von Affiliate-Marketing und eigenen Produkten.

    10 Min. LesezeitLesen
    App programmieren lassen: Kosten, Verträge, Partnerwahl
    Ratgeber
    App programmieren lassen: Kosten, Verträge, Partnerwahl

    Wer eine App programmieren lassen möchte, steht zuerst vor einer breiten Preisspanne. Je nach Weg, ob Freelancer, App Agentur, Offshore-Team oder Eigenentwicklung, und je nach Komplexität liegen die Ausgaben grob zwischen wenigen tausend und über 80.000 Euro. Doch der Preis ist nur die halbe Entscheidung. Wirklich sicher wird eine Beauftragung erst durch drei Faktoren, die kaum ein Anbieter offen anspricht. Das sind der passende Vertrag, klar geregelte Nutzungsrechte am Quellcode und eine seriöse Bewertung des Entwicklungspartners. Das Wichtigste im Überblick Je nach Weg und Komplexität kostet es zwischen mehreren tausend und über 80.000 Euro, eine App entwickeln zu lassen.

    12 Min. LesezeitLesen
    ALG 1 Zuverdienst – was 2026 gilt
    Ratgeber
    ALG 1 Zuverdienst – was 2026 gilt

    Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.

    Lesen
    Zur Startseite