Belehrungen für Lebensmittelberufe ab sofort digital

Kreis Soest (kso.2020.11.18.667.mk). Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt jeder, der eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese bietet das Kreisgesundheitsamt jetzt digital an. Anmeldungen sind ausschließlich online ab sofort möglich.
Das Kreisgesundheitsamt bittet darum, von telefonischen Anrufen abzusehen, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel weiterhin stark wegen des Coronavirus gebunden sind.
Vor der Pandemie konnten alle, die in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe arbeiten, mehrmals in der Woche nach Anmeldung ins Gesundheitsamt kommen und unkompliziert an der Belehrung teilnehmen. Im Anschluss wurde die Belehrung, die bis Ende 2010 Gesundheitszeugnis hieß, ausgestellt.
„Wegen des Coronavirus mussten in den letzten Monaten jedoch viele Belehrungen ausfallen. Deshalb sind wir nun froh, auf diesem Wege eine qualitativ hochwertige Belehrung anbieten zu können. Damit können wir nun alle Anfragen Stück für Stück abarbeiten“, freut sich Dr. Ute Gröblinghoff, Sachgebietsleiterin Infektionsschutz, des Kreises Soest. Wegen der hohen Nachfrage könne es insbesondere zu Beginn zu längeren Wartezeiten für einen Termin kommen. Hier bittet der Kreis um Verständnis.
Nach einer telefonischen Legitimation kann der Nutzer an der Online-Belehrung teilnehmen. Nach einer kurzen Einführung wird ein Merkblatt und ein Informationsfilm gezeigt. Anschließend erfolgt ein Wissenstest. Hierfür müssen dem Nutzer ein PC, ein Notebook oder ein Tablet sowie eine Internetverbindung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Der Link zur Terminreservierung für die Online-Belehrung steht ab sofort auf www.kreis-soest.de/belehrungen zur Verfügung. Termine werden wochentags von 9 bis 20.30 Uhr und samstags von 9 bis 16.30 Uhr angeboten. Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben, die per Paypal bezahlt werden kann. Danach schickt das Kreisgesundheitsamt die Belehrung per E-Mail zu.
HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
BusinessDie Geschäftsmodelle in der Gastronomie verändern sich spürbar. Das klassische Restaurant bleibt wichtig, doch viele Betriebe tragen sich nicht mehr allein über Mittagstisch, Abendservice und Laufkundschaft. Die Branche reagiert deshalb mit neuen Konzepten, klarer definierten Zielgruppen, besserer Flächennutzung und einem stärkeren Mix aus Genuss, Tempo und digitalem Vertrieb. Genau darin liegt die Chance moderner Gastronomiekonzepte: Sie verbinden Essen, Trinken, Atmosphäre und Wirtschaftlichkeit zu einem belastbaren Gesamtbild. Für Business-orientierte Zielgruppen ist dieser Wandel besonders relevant. Berufstätige, kaufkräftige Erwachsene erwarten Qualität, Komfort und ein Angebot, das in einen dicht gedrängten Alltag passt. Ein Lokal konkurriert daher nicht mehr nur über Speisen, sondern auch über Atmosphäre, Geschwindigkeit, Service und Stil. Aus dieser Entwicklung entstehen neue Geschäftsideen, die die Gastronomiebranche robuster und vielseitiger machen. Geschäftsmodelle Gastronomie – warum neu gedacht wird
BusinessEin Gewerbe abmelden zu müssen, wirkt auf den ersten Blick wie ein rein formaler Behördengang. In der Praxis entsteht der größte Fehler aber meist schon davor: Nicht jede Veränderung im Betrieb führt automatisch zu einer Gewerbeabmeldung. Entscheidend ist, ob der Gewerbebetrieb endgültig aufgegeben wird, ob sich die Rechtsform ändert oder nur Daten des Unternehmens angepasst werden müssen. Seit dem 1. November 2025 gilt außerdem bei der Verlegung in einen anderen Meldebezirk ein vereinfachtes Rückmeldeverfahren, das die Abläufe an einem wichtigen Punkt verändert hat. Gerade für kleinere Unternehmen, Einzelunternehmen und wachsende Betriebe mit mehreren Standorten ist diese Unterscheidung wichtig. Wer die falsche Anzeige wählt, riskiert Rückfragen der Behörde, unnötige Doppelwege oder im schlechtesten Fall eine verspätete Meldung. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Fälle, in denen eine Abmeldung tatsächlich erforderlich ist, und auf die Konstellationen, in denen stattdessen eine Gewerbeummeldung oder eine neue Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist. Wann muss ein Gewerbe tatsächlich abgemeldet werden?
