Lippstädter Herbstwoche 2020 kann nicht stattfinden

Lippstadt. Nun ist es offiziell: die aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 2020 untersagt Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober 2020. Damit kann die traditionsreiche Lippstädter Herbstwoche in diesem Jahr nicht stattfinden.
Auch wenn das Kirmes-Verbot nicht überraschend kommt, trifft sie die große Familie der Schausteller, der Herbstwochen-Fans, den Handel und die Gastronomie hart. Nach dem Lippstädter Lenz und dem Altstadtfest muss KWL Geschäftsführerin Carmen Harms jetzt ein weiteres Stadtfest canceln. „Für die Lippstädter und ihre Gäste ist die Herbstwoche der unumstrittene Höhepunkt im Jahreskalender. Sie jetzt absagen zu müssen fällt meinem Team, den vielen helfenden Händen im Hintergrund und mir enorm schwer. Wir alle wissen um die existenzbedrohende Situation der Betroffenen.“
Die KWL steht in permanentem Austausch mit dem Lippstädter Schaustellerverein, um gemeinsam mit der Stadtverwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen in Lippstadt möglicherweise dennoch ein temporäres Kirmesvergnügen stattfinden kann.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
