Lippstädter Herbstwoche 2020 kann nicht stattfinden

Lippstadt. Nun ist es offiziell: die aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 2020 untersagt Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober 2020. Damit kann die traditionsreiche Lippstädter Herbstwoche in diesem Jahr nicht stattfinden.
Auch wenn das Kirmes-Verbot nicht überraschend kommt, trifft sie die große Familie der Schausteller, der Herbstwochen-Fans, den Handel und die Gastronomie hart. Nach dem Lippstädter Lenz und dem Altstadtfest muss KWL Geschäftsführerin Carmen Harms jetzt ein weiteres Stadtfest canceln. „Für die Lippstädter und ihre Gäste ist die Herbstwoche der unumstrittene Höhepunkt im Jahreskalender. Sie jetzt absagen zu müssen fällt meinem Team, den vielen helfenden Händen im Hintergrund und mir enorm schwer. Wir alle wissen um die existenzbedrohende Situation der Betroffenen.“
Die KWL steht in permanentem Austausch mit dem Lippstädter Schaustellerverein, um gemeinsam mit der Stadtverwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen in Lippstadt möglicherweise dennoch ein temporäres Kirmesvergnügen stattfinden kann.
WirtschaftDer Tod gehört unweigerlich zum Leben dazu. Gleichzeitig bildet er die Basis für einen der ältesten und beständigsten Wirtschaftszweige überhaupt. Über viele Jahrzehnte hinweg war die Arbeit in dieser Branche stark von festen Traditionen geprägt und veränderte sich kaum. Doch dieses Bild wandelt sich aktuell spürbar. Die Gesellschaft entwickelt sich weiter, und damit auch die Art, wie Menschen trauern und Abschied nehmen. Feste Familienstrukturen lösen sich auf und Angehörige wohnen oft weit verstreut. Zudem verlieren klassische, kirchliche Rituale für viele an Bedeutung. Aus diesen gesellschaftlichen Veränderungen entstehen ganz neue Kundenbedürfnisse, wenn es um die Gestaltung einer Beisetzung geht.
ArbeitslebenWenn Büros, Verkaufsräume oder Werkstätten im Sommer aufheizen, wird die Raumtemperatur zur betrieblichen Frage. Beschäftigte müssen unter geeigneten Bedingungen arbeiten können; zugleich unterscheiden sich die Anforderungen je nach Tätigkeit und Gebäude erheblich. Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, zunächst die Situation vor Ort zu bewerten. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Kombination aus Sonnenschutz, Lüftung, Arbeitsorganisation und gegebenenfalls technischer Kühlung sinnvoll ist. Was die Regeln bei Wärme am Arbeitsplatz tatsächlich vorgeben Eine einzelne Zahl beantwortet die Frage nach zulässigen Arbeitsbedingungen bei Hitze nicht. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt während der Nutzung eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und berücksichtigt dabei Arbeitsverfahren sowie körperliche Belastungen. Feste Detailwerte nennt sie selbst nicht. Arbeitgeber müssen die Bedingungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachten und erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu hohen Raumtemperaturen erläutert.
BusinessWer eine Arztpraxis in der eigenen Region sucht, möchte vor allem wissen, welche Fachbereiche sie abdeckt und wo sie zu finden ist. Die Praxis für Haut & Venen Andreas Katzemich in Brannenburg bei Rosenheim nennt dermatologische und phlebologische Leistungen sowie Laserbehandlungen als Schwerpunkte. Dieses Porträt ordnet das veröffentlichte Angebot ein und zeigt, welche Informationen die Praxis zu ihrem Standort und ihrer Erreichbarkeit bereitstellt. Eine Praxis für Haut und Venen in Brannenburg
