Lippstädter Herbstwoche 2020 kann nicht stattfinden

Lippstadt. Nun ist es offiziell: die aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 2020 untersagt Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober 2020. Damit kann die traditionsreiche Lippstädter Herbstwoche in diesem Jahr nicht stattfinden.
Auch wenn das Kirmes-Verbot nicht überraschend kommt, trifft sie die große Familie der Schausteller, der Herbstwochen-Fans, den Handel und die Gastronomie hart. Nach dem Lippstädter Lenz und dem Altstadtfest muss KWL Geschäftsführerin Carmen Harms jetzt ein weiteres Stadtfest canceln. „Für die Lippstädter und ihre Gäste ist die Herbstwoche der unumstrittene Höhepunkt im Jahreskalender. Sie jetzt absagen zu müssen fällt meinem Team, den vielen helfenden Händen im Hintergrund und mir enorm schwer. Wir alle wissen um die existenzbedrohende Situation der Betroffenen.“
Die KWL steht in permanentem Austausch mit dem Lippstädter Schaustellerverein, um gemeinsam mit der Stadtverwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen in Lippstadt möglicherweise dennoch ein temporäres Kirmesvergnügen stattfinden kann.
BewerbungenEin Lebenslauf ohne Foto ist in Deutschland vollständig zulässig. Niemand darf ein Bewerbungsfoto verlangen. Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleibt das Foto freiwillig, die Entscheidung liegt allein beim Bewerber. Die eigentliche Frage lautet also nicht, ob man ein Foto weglassen darf, sondern ob es sinnvoll ist, und das hängt von Branche, Region und Stellenanzeige ab. Weiter unten finden Sie dazu eine Branchen-Matrix, konkrete Layout-Hilfen und eine Entscheidungscheckliste, mit der Sie für Ihre nächste Bewerbung ohne Foto eine klare Wahl treffen können. Was Sie wissen sollten Ein Lebenslauf ohne Bild ist rechtlich vollständig zulässig. Niemand darf ein Foto verlangen.
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