Massenentlassungen bei „Münchner Abendzeitung“?

Noch vor Weihnachten sollen „bis zu zwei Drittel der Festangestellten“ der „Münchner Abendzeitung“ entlassen werden. So eine über Twitter verbreitete Meldung des Berliner Mediendienstes „V.i.S.d.P.“
Damit gerät nach der „Süddeutschen Zeitung“ und den NRW-Titeln der WAZ-Mediengruppe eine weitere Tageszeitung mit radikalen Kürzungsplänen in die Schlagzeilen.
Das Boulevardblatt wies diese Aussagen aber nun zurück. „Bisher ist noch keine Entscheidung zu einem möglichen Personalabbau getroffen“, sagte AZ-Eigentümer Johannes Friedmann der „Süddeutschen Zeitung“. Der neue „AZ“-Geschäftsführer Dieter Schmitt, der erst seit Montag im Amt ist, müsse sich „erst mal einarbeiten in das Zahlenwerk“. Laut „SZ“ bleibe der Mediendienst „V.i.S.d.P.“ weiterhin bei seiner Aussage.
Recht & SteuernBei einer Mitarbeiterbeteiligung partizipieren Beschäftigte am Kapital oder am Erfolg ihres Arbeitgebers. Man unterscheidet zwei Grundmodelle. Bei der Kapitalbeteiligung erhalten Mitarbeiter Unternehmensanteile oder anteilsähnliche Rechte, die Erfolgsbeteiligung bedeutet eine Gewinn- oder Umsatzteilhabe ohne Eigentum. Steuerlich stützt sich das Ganze auf zwei zentrale Normen, den Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG und den Steueraufschub nach § 19a EStG. Dieser Guide liefert die Grundlagen, den Vergleich der Beteiligungsmodelle und den Rechtsstand 2026. Die wichtigsten Infos Mitarbeiterbeteiligung unterscheidet zwischen Kapitalbeteiligung und Erfolgsbeteiligung.
Recht & SteuernVon Insolvenzverschleppung spricht man, wenn ein Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den nach § 15a InsO vorgeschriebenen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt. Die Frist beträgt drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Wer sie versäumt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und haftet unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die folgenden Abschnitte klären, wer antragspflichtig ist, wann die Insolvenzreife eintritt, welche Folgen drohen und wie sich im Krisenfall richtig handeln lässt. Alles Wichtige kurz erklärt Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen.
VerbraucherWer eine Immobilie saniert, modernisiert oder für Verkauf beziehungsweise Vermietung aufwertet, unterschätzt häufig die wirtschaftliche Wirkung des Bodenbelags. Die passende Wahl trifft, wer die Beanspruchung der Räume, den Pflegeaufwand, die Lebensdauer und die Verlegequalität gegeneinander abwägt und nicht allein dem aktuellen Designtrend folgt. Während sich Wandfarbe oder Küchenfronten mit überschaubarem Aufwand nachträglich anpassen lassen, bindet ein neuer Boden Kapital über viele Jahre. Wer die Auswahl falsch trifft, zahlt später doppelt durch höheren Pflegeaufwand, vorzeitigen Austausch oder einen niedrigeren Verkaufspreis. Für Eigentümer und Vermieter ist die Bodenwahl deshalb keine reine Geschmacksfrage, sondern eine Entscheidung mit messbaren Folgen für Werterhalt und Vermietbarkeit. Warum der Bodenbelag bei Sanierung und Vermietung eine unternehmerische Entscheidung ist Der Boden ist die Fläche, die in keiner Immobilie unbemerkt bleibt: Er wird täglich betreten, belastet und gereinigt, und er prägt den ersten Eindruck bei jeder Besichtigung. Interessenten und Mieter nehmen abgenutzte, fleckige oder knarrende Böden sofort wahr und übertragen diesen Eindruck unbewusst auf den Zustand der gesamten Immobilie. Ein gepflegter, hochwertig verlegter Boden signalisiert dagegen Werthaltigkeit und sorgfältige Instandhaltung. Wer vermietet, spürt die Qualität der Bodenwahl zudem in den laufenden Kosten: Robust verlegte, pflegeleichte Beläge reduzieren den Instandhaltungsaufwand zwischen zwei Mietverhältnissen und verkürzen Leerstandszeiten, weil die Wohnung bei der Neuvermietung schneller bezugsfertig ist.
