Es ist es so, als stünden Agnetha, Björn, Benny und Frida am Freitag, 27.07.2018, um 20.00 Uhr tatsächlich wieder auf der Bühne. Mit großer Hingabe und Liebe zum optischen und musikalischen Detail darf bei Ohrwürmer wie „Mamma Mia“, “Waterloo” oder „Dancing Queen“ auf dem Alten Rathausplatz geklatscht, getanzt und mitgesungen werden.
Plateau-Schuhe und schrille Kostüme waren das Markenzeichen von ABBA. Diese Tradition bringt die energiegeladene Show von „ABBA REVIEW“ am dritten Abend des Mendener Sommers wieder auf die Bühne. „ABBA REVIEW“ präsentiert die größten Hits der weltweit erfolgreichsten schwedischen Superband. Ob jung oder alt, jeder kann die Welthits der vier Schweden mitsingen.
Schon zu ABBA`s Hoch-Zeiten verfolgten die heutigen Mitglieder von „ABBA Review“ die Auftritte des Originals im Fernsehen und waren beeindruckt. Die Stimmfärbung, der gemeinsame Klang der Stimmen, Haarfarbe und Größe, akribische Vorbereitung und die Liebe zur Musik seien die Gründe, so heißt es, dass „ABBA Review“ dem Original sehr nahe komme. Ausstrahlung, echte Frisuren und Musiker, die sich auch privat lange Jahre kennen, verleihen der Show das gewisse Extra.
Ein Konzert mit „ABBA-Review“ ist ein Rückblick auf die musikalischen Meilensteine der Weltkarriere des schwedischen Quartetts. Die intensive Beschäftigung mit der Musik, den Kostümen, der Choreographie und der Instrumentierung machen das Konzert zu einer einzigartigen Zeitreise.
„ABBA-Review“ ist nunmehr seit 11 Jahren „on the road“ und erreichte immer wieder Publikumsrekorde. Bis heute haben die mitreißende Show von „ABBA-Review“ über eine halbe Million begeisterte Zuschauer erlebt. „Thank You For The Music!“.
Die Veranstaltung findet um 20.00 Uhr auf dem Platz vor dem Alten Rathaus oder, je nach Witterung, unter dem Zeltdach des Neuen Rathauses statt. Der Eintritt ist frei und für kühle Getränke ist gesorgt! Mehr Infos erhalten Sie im Kulturbüro der Stadt Menden 02373 903-8751 oder unter www.menden.de.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
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