Louis Coenen wird zweiter Geschäftsführer neben Holger Piening

Vom Werksstudenten bis zum Geschäftsführer – bereits während seines Studiums arbeitete Louis Coenen für die Firma Piening Personal und hat vor einigen Monaten sein 20-jähriges Jubiläum gefeiert. Im Laufe der Zeit hat er stetig mehr Verantwortung übernommen und zur positiven Entwicklung des Personaldienstleisters beigetragen. Ab sofort wird er diesen Weg als Geschäftsführer neben Holger Piening weitergehen und insbesondere den Ausbau des Niederlassungsnetzes in ganz Deutschland vorantreiben, um noch näher an Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden zu sein.
„Nach dem starken Wachstum des Unternehmens in den vergangenen Jahren und bei der nun erreichten Größe war es Zeit, die Verantwortung der Geschäftsführung auf mehrere Schultern zu verteilen“, begründet der geschäftsführende Gesellschafter Holger Piening die Entscheidung. „Louis Coenen hat das Unternehmen bereits seit langem mit viel Unternehmergeist mitentwickelt. Ich schätze an ihm, dass er die Werte und die Kultur unseres Familienunternehmens mitträgt. Auch für ihn steht der Mensch stets im Mittelpunkt.“
Auch Louis Coenen blickt positiv auf seine zukünftigen Aufgaben: „Ich bedanke mich für das Vertrauen, das die Gesellschafter in mich setzen. Dies gibt mir die Möglichkeit, weiter Verantwortung für künftiges Wachstum des Unternehmens zu übernehmen. Ich freue mich schon darauf, gemeinsam mit dem Team von Piening Personal die kommenden Herausforderungen zu meistern und auch in der Zukunft attraktive Lösungen für unsere Kunden und Mitarbeiter zu entwickeln.“
Ebenfalls zum 1. Januar 2018 hat Robert Langhans die Position des kaufmännischen Leiters bei Piening Personal übernommen. Der mehrfache Familienvater ist in Bielefeld aufgewachsen und fest verwurzelt. Robert Langhans blickt auf langjährige Erfahrung in Führungspositionen bei einem Großunternehmen aus Ostwestfalen zurück und freut sich, seine Fähigkeiten und Kenntnisse nun in das Familienunternehmen Piening einzubringen.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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