Louis Coenen wird zweiter Geschäftsführer neben Holger Piening

Vom Werksstudenten bis zum Geschäftsführer – bereits während seines Studiums arbeitete Louis Coenen für die Firma Piening Personal und hat vor einigen Monaten sein 20-jähriges Jubiläum gefeiert. Im Laufe der Zeit hat er stetig mehr Verantwortung übernommen und zur positiven Entwicklung des Personaldienstleisters beigetragen. Ab sofort wird er diesen Weg als Geschäftsführer neben Holger Piening weitergehen und insbesondere den Ausbau des Niederlassungsnetzes in ganz Deutschland vorantreiben, um noch näher an Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden zu sein.
„Nach dem starken Wachstum des Unternehmens in den vergangenen Jahren und bei der nun erreichten Größe war es Zeit, die Verantwortung der Geschäftsführung auf mehrere Schultern zu verteilen“, begründet der geschäftsführende Gesellschafter Holger Piening die Entscheidung. „Louis Coenen hat das Unternehmen bereits seit langem mit viel Unternehmergeist mitentwickelt. Ich schätze an ihm, dass er die Werte und die Kultur unseres Familienunternehmens mitträgt. Auch für ihn steht der Mensch stets im Mittelpunkt.“
Auch Louis Coenen blickt positiv auf seine zukünftigen Aufgaben: „Ich bedanke mich für das Vertrauen, das die Gesellschafter in mich setzen. Dies gibt mir die Möglichkeit, weiter Verantwortung für künftiges Wachstum des Unternehmens zu übernehmen. Ich freue mich schon darauf, gemeinsam mit dem Team von Piening Personal die kommenden Herausforderungen zu meistern und auch in der Zukunft attraktive Lösungen für unsere Kunden und Mitarbeiter zu entwickeln.“
Ebenfalls zum 1. Januar 2018 hat Robert Langhans die Position des kaufmännischen Leiters bei Piening Personal übernommen. Der mehrfache Familienvater ist in Bielefeld aufgewachsen und fest verwurzelt. Robert Langhans blickt auf langjährige Erfahrung in Führungspositionen bei einem Großunternehmen aus Ostwestfalen zurück und freut sich, seine Fähigkeiten und Kenntnisse nun in das Familienunternehmen Piening einzubringen.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
