Krisenkommunikation: Den Kopf in den Sand stecken ist keine Lösung!

Siegen/Olpe. Stephan Schlentrich, jahrelanger Fernsehmoderator der SWR-Landesschau und Leiter des Steinbeis-Transferzentrums „Communication, Safety & Security“ mit Sitz in Wiesbaden, geht am 20. April um 17 Uhr vor Ort ins Detail.
Ob Wirtschaftsspionage, Unfälle, Produktrückrufe, Korruption, Erpressung, Lebensmittelskandale oder Personalstreitigkeiten: Niemand ist vor Krisen gefeit. Weder Wirtschaftsunternehmen, noch die Politik, Verbände oder Einzelpersonen. Jeder, der irgendwie im Licht der Öffentlichkeit steht, ist gefährdet, in Krisen zu stürzen. Kaum etwas bleibt der vielschichtigen und vernetzten Mediengesellschaft von heute geheim. Vieles sind klassische Krisen-Auslöser und Themen von besonderem öffentlichen Interesse. Die Medien reißen sich um solche Storys und die Verantwortlichen werden einer peniblen Prüfung unterzogen. „Es gibt immer wieder Versuche, die Presse abzulenken oder auf eine falsche Fährte zu schicken“, berichtet Stephan Schlentrich. Er kennt solche Fälle aus eigener Erfahrung. Der aus Siegen kommende Journalist arbeitete 30 Jahre lang als investigativer Fernseh-Journalist für die ARD – unter anderem als Redakteur des Politik-Magazins „Report Mainz“. Als Krisenreporter berichtete er für Tagesschau und Tagesthemen aus Bagdad, dem Mittleren Osten, vom Tsunami in Thailand und aus dem Erdbebengebiet Haiti.
In der IHK möchte Stephan Schlentrich Tipps und Hilfestellung geben, wie Unternehmen mit Krisen umgehen sollten. Wie funktioniert eine gute Krisenkommunikation? Welche Vorkehrungen können Betriebe treffen, damit es erst gar nicht so weit kommt? Da die Veranstaltungs-Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung gebeten. Interessenten sollten sich im Internet unter www.ihk-siegen.de oder bei Hannah Greis (Tel.: 0271 3302-316 oder E-Mail: hannah.greis@siegen.ihk.de ) anmelden.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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