Servus Österreich: GetSteps Einlagen jetzt auch im Nachbarland

Getsteps ist ein Start-up mit innovativem Konzept für den Online-Vertrieb von maßgefertigten orthopädischen Schuheinlagen. 1,5 Jahre nach Gründung in Berlin ist GetSteps bereits Marktführer für den Online-Einlagenvertrieb in Deutschland. In einer eigenen Produktionsstätte in Berlin fertigt ein Team erfahrener Orthopädieschuhmeister:innen mittlerweile täglich mehrere hundert Paar Einlagen an, individuell auf die Bedürfnisse der Kund:innen abgestimmt. Ein innovatives Abdruckset für Zuhause ermöglicht die detailgetreue Übermittlung der Fußdaten. Seit dem Launch im Oktober 2019 stellte GetSteps 25 neue Mitarbeiter:innen ein und schrieb 7-stellige Umsatzzahlen.
„Unser Ziel ist es seit Beginn, innerhalb der kommenden Jahre Marktführer in ganz Europa zu werden“ so Co-Gründer Vincent Hoursch. Mit Eintritt des österreichischen Markts sollen nun auch die 8,8 Millionen Einwohner:innen des Nachbarlandes einfach und unkompliziert an orthopädische Einlagen kommen, denn diese können Schmerzen im ganzen Körper, vor allem in den Füßen, im Rücken oder den Knien lindern. Co-Gründerin Annik Wolf ergänzt „Der nächste, natürliche Schritt für uns als Unternehmen führte automatisch nach Österreich. Von dort aus erreichten uns in der Vergangenheit schon viele Anfragen und natürlich gibt es viele Parallelen zu unserem Nachbarn“.
Seit Juni 2021 können Kund:innen in ganz Österreich ihre GetSteps Einlagen bestellen, um dann mit dem per Post versandten Abdruckset Abdrücke ihrer Füße zu machen und nach wenigen Tagen ihre maßgefertigten Einlagen zu erhalten. GetSteps verschickt mit der österreichischen Post.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
