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business-on.de Redaktion
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30. Juni 2009

Was bei Problemen mit Easy Sports für Mitglieder zu tun ist

business-on.de Leser beschweren sich in Kommentaren zu unserem Artikel „Urteil: Fitness-Studiokette Easy Sports darf Preise nicht erhöhen.“ Es habe auf schriftliche Anfragen keine Antwort gegeben, telefonisch sei keiner zu erreichen, es habe widerrechtliche Abbuchungen vom Konto gegeben und trotz entzogener Einzugsermächtigung sei weiter Geld abgebucht worden. Hintergrund: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagte die Fitness-Studiokette Easy Sports Freizeitanlagen GmbH wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln vor dem Landgericht Tübingen. Dieses befand neun Klauseln für rechtswidrig und damit unwirksam. Eine davon sollte jährliche Steigerungen der Mitgliedsbeiträge in Höhe eines Preissteigerungsindex ermöglichen.

Wir hakten bei Easy Sports nach. Angelo Bauso ist Direktor Marketing/ Kommunikation. Auf unsere Fragen antwortet er nicht. Wir wollten wissen, ob die rechtswidrigen Klauseln aus den Verträgen gestrichen wurden, die neue Mitglieder erhalten. Außerdem, ob es nach dem Urteil von Easy Sports Preiserhöhungen in irgendeiner Form gab und wie der „Preissteigerungsindex“ festgelegt wurde. Und wir wollten eine Stellungnahme zum Vorwurf haben, das Easy Sports trotz vom Mitglied entzogener Lastschrift-Vollmacht weiter von dessen Konto Geld abbucht.

Stattdessen schreibt uns Bauso, dass die Mitglieder „grundsätzlich sehr zufrieden“ seien. Der Direktor: „Und damit sie zufrieden bleiben und weiterhin viel Freude an Fitness haben, werden wir uns täglich aufs Neue anstrengen, unsere Leistungsstandards nicht nur zu halten, sondern zu verbessern. In diesem Zuge werden auch die AGBs entsprechend verbessert.“ Wie diese „Verbesserung“ lautet, sagt der Direktor nicht.

Was die Juristin der Verbraucherzentrale sagt

Tipps für Kunden, die sich geschädigt fühlen, gibt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, den Lesern unseres Portals:
business-on.de: Kann man den Vertrag mit Easy Sports vorzeitig kündigen aufgrund der unberechtigten zusätzlichen Abbuchungen – Stichwort „Preisindex“? Was kann man tun, wenn weiter Geld abgebucht wird, obwohl man die Einzugsermächtigung widerrufen hat?
Dunja Richter: Wir vertreten die Auffassung, dass wenn aufgrund widerrufener Einzugsermächtigung weiterhin mehrmals unberechtigte Abbuchungen vorgenommen werden, dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen kann. Man sollte jedoch zuerst schriftlich das Fitnessstudio darauf aufmerksam machen, dass man bei der nächsten unberechtigten Abbuchung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen werde. Dieses Schreiben sollte zu Beweiszwecken mit Einschreiben und Rückschein an das Fitnessstudio versandt werden.

business-on.de: Wenn Kurse gestrichen, Trainer entlassen werden und es im Studio schmutzig ist – sind das jeweils Gründe für eine mögliche Vertragskündigung der Kunden?
Dunja Richter: Werden Kurse gestrichen und Trainer entlassen kommt es immer darauf an, ob genau dies auch Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages war. War der Hauptbestandteil des Vertrages das Training mit einem bestimmten hierfür vorgesehenen Trainer oder wurde ein speziell zugeschnittener Kurs belegt und wird nun entweder der Trainer ohne entsprechenden Ersatz entlassen oder der Kurs komplett gestrichen, dann kann dies einen Kündigungsgrund darstellen.
Eine Kündigung auf die Sauberkeit des Studios zu stützen kann schwierig werden, denn Sauberkeit wird wohl von den einzelnen Mitgliedern nicht gleich definiert werden. Demzufolge sollte man erst einmal das Gespräch mit dem Personal suchen und auf die möglicherweise vorliegenden Missstände aufmerksam machen.

business-on.de: Falls ein Studio schließt und der Kunde aus diesem Grund kündigt: Ist es rechtlich korrekt, wenn Easy Sports sagt: „Durch die Schließung des Studios entsteht für Sie jedoch kein außerordentliches Kündigungsrecht, da Sie von uns mehrere, alternative Standorte zum Training nutzen können.“
Dunja Richter: Die Schließung eines Fitnessstudios hat zur Folge, dass dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Das Mitglied hat schließlich seinen Vertrag mit diesem bestimmten Fitnessstudio abgeschlossen, weil es beispielsweise örtlich gesehen sehr zentral gelegen ist. Kann die Fitnessstudiokette jedoch in der näheren Umgebung mit einer gleichwertigen Einrichtungen alternative Trainingsorte bieten, dann steht dem Mitglied ein solches außerordentliches Kündigungsrecht nicht zu.

business-on.de: Vielen Dank für dieses Interview!

Internet: www.Easy-Sports.com.

Roland Schmellenkamp

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