Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage von Yelp in vollem Umfang stattgegeben und YourRate unter anderem dazu verurteilt, seine Praktiken mit Bezug auf Yelp einzustellen. Die in Auftrag gegebenen Bewertungen basieren in der Regel nicht auf tatsächlichen Kundenerlebnissen, sind also gefälscht. Da die bezahlten Beiträge nicht als solche erkenntlich sind, handelt es sich darüber hinaus um Schleichwerbung.
Für Yelp ist dieses Urteil ein Meilenstein in den Bemühungen um Verbraucherschutz, Meinungsfreiheit und Transparenz im Internet, so Yelp-Coach Maximilian von Garnier: ”Die glaubwürdigsten Beiträge stammen von Kunden, die aus eigener Motivation eine Bewertung über ein Geschäft abgeben.” Daher legt das Online-Empfehlungsportal den Geschäftsinhabern unter anderem nahe, dass Sie ihre Kunden nicht explizit um Beiträge bitten sollen. “Diese selbstgewählten Beiträge erzählen nur einen Teil der Geschichte, und das finden wir nicht fair. Vor allem aber gilt, dass Inhaber kein Honorar für das Erstellen eines Beitrags anbieten dürfen.” erklärt Maximilian von Garnier.
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Die jüngste richterliche Entscheidung des Landesgerichts Düsseldorf ist für Yelp “ein Meilenstein für Vertrauen im Internet”. Die Richter hoben ausdrücklich hervorgehoben, dass Yelp nur dann einen Nutzen als Informationsquelle für Verbraucher hat, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Beiträge ohne Einfluss Dritter, insbesondere der bewerteten Geschäfte, zustande kommen.
Tatsächlich ist Vertrauen die Währung, auf die Nutzer setzten, wenn Sie sich auf Bewertungsportalen über Geschäfte informieren. Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat in einer Befragung im Auftrag von Yelp herausgefunden, dass 93% der User auf der Empfehlungsplattform innerhalb von einer Woche in einem Geschäft einkaufen, über das sie sich auf Yelp informiert haben. Dies zeigt, dass Empfehlungsportale gerade für kleine und mittelständische Geschäfte immer wichtiger werden und den Zulauf von Kunden aktiv beeinflussen können.
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