Gibt es bei Ihnen eine Weihnachtsfeier, Wichteln oder einen Adventskalender?
Jochen Hornberger, Inhaber des Concept Stores „Mais il est où le Soleil“ und der Noa Noa Stores in München und Regensburg, verrät business-on.de, wie Weihnachten in seinem Unternehmen gefeiert wird.
»In unseren Geschäften überlegen wir uns zu allererst natürlich etwas für unsere treuen Kunden: Es gab einen Adventskalender mit Stoffmustern aus der Kollektion hinter den Türchen, in Regensburg gibt es an den Samstagen Dänischen Weihnachtspunsch. Dieses Jahr haben wir bereits vor Weihnachten gezielte Rabatte für unsere Stammkundinnen, mit der Aktion ‚Der Nikolaus hat Rußflecken‘. Wir haben schwarze Klebepunkte auf die Etiketten gemacht – und auf jedes Teil die Aufschrift ‚Rußfleck ist rabattiert‘. Für unsere Mitarbeiter gibt es als Belohnung für das zurückgelegte Jahr eine Weihnachtsfeier: Wir haben die My Thai Lounge im Glockenbachviertel komplett gemietet und es gibt – nach zwei Jahren bayerischer Küche – ein Thai-Menü. Außerdem bekommt jeder ein Geschenk, das stilistisch zu unserem Unternehmen passt. Da überlegen wir immer recht lange, da es schwierig ist, für etwa 25 Leute das gleiche, aber nicht genau das gleiche zu finden. Heuer gibt es für jeden ein großes Kissen aus antiken moldawischen Blumenteppichen – jedes ähnlich, keines gleich. Außerdem haben wir zum Wichteln eingeladen. Jeder hat einen anderen Mitarbeiter zugesteckt bekommen und soll ihn – obwohl er ihn oder sie vielleicht gar nicht besonders gut kennt – für maximal 10 Euro ‚bewichteln‘. Damit es nicht aus dem Ruder läuft, gibt es ein Motto: ‚Weiß wie Schnee, Rot wie Blut und Schwarz wie Ebenholz‘«, sagt Jochen Hornberger, Inhaber des Concept Stores »Mais il est où le Soleil« und der Noa Noa Stores in München und Regensburg.
Kathrin Hollmer
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
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