Gibt es bei Ihnen eine Weihnachtsfeier, Wichteln oder einen Adventskalender?
Jochen Hornberger, Inhaber des Concept Stores „Mais il est où le Soleil“ und der Noa Noa Stores in München und Regensburg, verrät business-on.de, wie Weihnachten in seinem Unternehmen gefeiert wird.
»In unseren Geschäften überlegen wir uns zu allererst natürlich etwas für unsere treuen Kunden: Es gab einen Adventskalender mit Stoffmustern aus der Kollektion hinter den Türchen, in Regensburg gibt es an den Samstagen Dänischen Weihnachtspunsch. Dieses Jahr haben wir bereits vor Weihnachten gezielte Rabatte für unsere Stammkundinnen, mit der Aktion ‚Der Nikolaus hat Rußflecken‘. Wir haben schwarze Klebepunkte auf die Etiketten gemacht – und auf jedes Teil die Aufschrift ‚Rußfleck ist rabattiert‘. Für unsere Mitarbeiter gibt es als Belohnung für das zurückgelegte Jahr eine Weihnachtsfeier: Wir haben die My Thai Lounge im Glockenbachviertel komplett gemietet und es gibt – nach zwei Jahren bayerischer Küche – ein Thai-Menü. Außerdem bekommt jeder ein Geschenk, das stilistisch zu unserem Unternehmen passt. Da überlegen wir immer recht lange, da es schwierig ist, für etwa 25 Leute das gleiche, aber nicht genau das gleiche zu finden. Heuer gibt es für jeden ein großes Kissen aus antiken moldawischen Blumenteppichen – jedes ähnlich, keines gleich. Außerdem haben wir zum Wichteln eingeladen. Jeder hat einen anderen Mitarbeiter zugesteckt bekommen und soll ihn – obwohl er ihn oder sie vielleicht gar nicht besonders gut kennt – für maximal 10 Euro ‚bewichteln‘. Damit es nicht aus dem Ruder läuft, gibt es ein Motto: ‚Weiß wie Schnee, Rot wie Blut und Schwarz wie Ebenholz‘«, sagt Jochen Hornberger, Inhaber des Concept Stores »Mais il est où le Soleil« und der Noa Noa Stores in München und Regensburg.
Kathrin Hollmer
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
