12 Vertriebs- und Servicegesellschaften sowie die Firmen Spudnik, ASA-LIFT, Kleine und Internorm zählen neben der Landmaschinenfabrik zur Grimme Gruppe. Insgesamt sind über 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grimme Gruppe beschäftigt.
Um die zukünftigen Herausforderungen weltweit zu koordinieren erhält die Grimme Gruppe und die Grimme Landmaschinenfabrik eine neue Führungsstruktur. Die Grimme Gruppe wird seit dem 1. Juli 2016 von den Geschäftsführern Franz Grimme, Franz-Bernd Kruthaup und Jens Walter geleitet.
Die neue Geschäftsleitung der Grimme Landmaschinenfabrik besteht aus den Geschäftsführern Sebastian Talg (Vertrieb), Richard Weiß (Produktion) und Carsten Seelke (Entwicklung) sowie dem Prokuristen Henk Gövert (kaufmännischer Bereich). Des Weiteren ist der Sohn des Eigentümers Franz Grimme, Christoph Grimme, als Prokurist in die Geschäftsleitung berufen worden. Der 28-jährige Ingenieur verantwortet die Internationale Produktion und hat die Projektleitung für das neue Werk in China übernommen.
Das ehemalige Mitglied der Geschäftsleitung, Felix Lingens, wird neuer Geschäftsführer des Bänderwerkes im Niedersachsenpark, welches ab 1. Januar 2017 aus der Grimme Landmaschinenfabrik herausgelöst und selbstständig wird.
Roland Kratz (Vertriebsleiter Rübentechnik) verlässt nach 13 Jahren auf eigenen Wunsch das Unternehmen.
Franz Grimme dankt Roland Kratz für seine außerordentlichen Verdienste und das Einbringen seiner hohen Fachkompetenz.
„Mit dieser Umstrukturierung setzen wir ein klares Signal für ein weiteres Wachstum und den Ausbau unserer Geschäftsfelder Kartoffel-, Rüben- und Gemüsetechnik. Des Weiteren freut es mich sehr, dass mein Sohn Christoph Führungsverantwortung in der Landmaschinenfabrik übernimmt.“, so Franz Grimme.
Growing BusinessFassaden mit Gesimsen, Stuckprofilen und Ornamenten prägen in Münchner Altbauvierteln wie Schwabing, Bogenhausen oder Haidhausen seit über einem Jahrhundert das Stadtbild. Doch dieser bauliche Reichtum ist verletzlich: Witterung, Feuchtigkeit und frühere Umbauten setzen der historischen Substanz zu. Ihr Erhalt erfordert spezialisiertes Handwerk, das in der Bauwirtschaft oft wenig Beachtung findet für Eigentümer aber erhebliche Bedeutung hat, etwa wenn es um Werterhalt, Sanierung oder denkmalpflegerische Auflagen geht. Genau hier setzt der Münchner Meisterbetrieb August Böhm Stuck an. Was das Unternehmen leistet, wie es arbeitet und worauf Bauherren bei der Auswahl eines Stuckateurs achten sollten, zeigt das folgende Porträt. Stuck und Fassaden als Teil des Münchner Stadtbilds
IT & SoftwareEine Photovoltaikanlage ist für Hausbesitzer und kleinere Betriebe kein Produkt, das sich per Mausklick bestellen lässt. Dachfläche, technische Auslegung, die Speicherfrage, Anträge beim Netzbetreiber und die formelle Inbetriebnahme greifen ineinander und entscheiden darüber, ob aus dem Vorhaben ein tragfähiges Projekt wird. Wer zum ersten Mal mit Solarenergie zu tun hat, steht deshalb vor einer organisatorischen ebenso wie vor einer technischen Aufgabe. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Anbieter aus Kaiserslautern diesen Prozess strukturiert und welche Fragen Interessierte beantworten sollten, bevor sie eine Anfrage stellen. Photovoltaik wird zur Planungsaufgabe
BusinessIn vielen Betrieben rückt das Thema Abfall erst dann in den Fokus, wenn ein Container überquillt oder die nächste Abholung ansteht. Für eine belastbare Organisation ist das zu spät. Entscheidend ist, was vorher passiert: ob Abfälle am Entstehungsort sauber getrennt werden, ob die richtigen Behälter an den richtigen Stellen stehen und ob sich der Entsorgungsweg später nachvollziehen lässt. Die Gewerbeabfallverordnung gibt dafür den rechtlichen Rahmen wie gut die Umsetzung im Alltag funktioniert, hängt jedoch an klaren betrieblichen Abläufen. Dieser Beitrag übersetzt die Anforderungen in einen praktikablen Prozess für Unternehmen. Warum Gewerbeabfall eine Organisationsfrage ist Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) betrifft nahezu jeden Betrieb: Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle ebenso wie für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle vom Handwerksbetrieb über die Produktionsstätte bis zum Büro. Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung sind bestimmte Abfallfraktionen getrennt zu sammeln und zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Dazu zählen unter anderem Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle.

