Neue Führungsstruktur bei Sievert – Beier und Oßner zu Vorständen berufen

Die Sievert Baustoffgruppe stellt sich personell neu auf und macht sich mit einer veränderten Führungsstruktur zukunftssicher. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Sievert AG, Herr Prof. Dr. Hans-Wolf Sievert, sagt: „Wir konzentrieren uns auf unser Kerngeschäft in den Bereichen Trockenmörtel, Bauchemie und Logistik . Die zukünftige Gruppenstruktur wird durch die Erweiterung des Vorstandes flankiert. Ich begrüße es sehr, dass wir mit den Vorständen Beier und Oßner eine hervorragende Lösung gefunden haben. Mit diesem Vorstand werden wir den strukturellen Wandel in der Bauwirtschaft erfolgreich bewältigen und darüberhinaus auch eigene Akzente setzen.“
Karriere im Unternehmen
Carsten Beier (45) war zuletzt Vorsitzender der Geschäftsführung der quick-mix Gruppe und kann auf eine erfolgreiche Tätigkeit auf verschiedenen Leitungsebenen innerhalb der Sievert Baustoffgruppe verweisen. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Osnabrück begann Beier im Juli 1996 seine berufliche Laufbahn als Marketing Trainee bei quick-mix. Im Vorstand wird Carsten Beier in den Sparten Trockenmörtel und Bauchemie für den Vertrieb und das Marketing zuständig sein.
Erfahrung in der Energiewirtschaft und der Baustoffindustrie
Hans-Peter Oßner (51) studierte Maschinenbau an der Fachhochschule Niederrhein in Krefeld mit dem Abschluss Diplom Ingenieur und begann seine berufliche Laufbahn bei den Rheinischen Kalksteinwerken. Als Geschäftsführer der CEMEX WestZement und zuletzt als Leiter Maintenance & Technology Germany bei der Vattenfall Europe Wärme AG kann Hans-Peter Oßner auf eine breite Erfahrung in der Energiewirtschaft und der Baustoffindustrie verweisen. Im Vorstand der Sievert AG wird Herr Oßner für die Sparten Trockenmörtel und Bauchemie die Bereiche Produktion und Technik verantworten.
Seit 2003 bei Sievert
Stefan Egert (48) ist Vorsitzender des Vorstandes der Sievert Baustoffgruppe. Nach verschiedenen Stationen bei der Metallgesellschaft AG leitete er als kaufmännischer Geschäftsführer die Betonaktivitäten der Dyckerhoff AG. In 2003 wechselte er zur Sievert AG. In der neuen Führungsstruktur ist Egert für die Sparten Handel und Transporte sowie Bauelemente China verantwortlich. Darüber hinaus steuert er in der Sievert AG die Zentralbereiche Strategie, Finanzen, Einkauf, Controlling , Personal und IT.
„Ich freue mich sehr, Carsten Beier und Hans-Peter Oßner mit im Team der Sievert AG zu haben. Mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen im Baustoffmarkt werden sie einen wichtigen Beitrag zu unserer Unternehmensentwicklung leisten.“ betont Stefan Egert, Vorsitzender des Vorstandes der Sievert AG.
Expansion
Die Sievert Baustoffgruppe erwirtschaftet mit rd. 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an weltweit 50 Standorten (Deutschland, China, Luxemburg, Niederlande, Polen, Russland, Slowakei, Tschechien) einen Umsatz von rd. 300 Millionen Euro. Wie die Südwest Presse Ende Mai berichtete, trennt sich das traditionsreiche Baustoffunternehmen Schwenk in Ulm von seiner Sparte Putztechnik. Sie soll mit 350 Mitarbeitern und mehr als einem halben Dutzend Standorten in Deutschland anscheinend an den zur Baustoffgruppe Sievert gehörenden Spezialisten für Trockenmörtel und Putze, Quickmix in Osnabrück, verkauft werden.
KarriereGerichtsvollzieher sind ein zentrales Element der Rechtspflege in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sorgen dafür, dass gerichtliche Entscheidungen nicht im Aktenschrank liegen bleiben, sondern im Alltag umgesetzt werden. Wenn Urteile, Vollstreckungsbescheide oder sonstige Titel rechtskräftig sind, beginnt ihre Arbeit: Sie betreiben Zwangsvollstreckung, nehmen Vermögensauskünfte ab und verwerten gepfändete Gegenstände. Wer diesen Beruf anstrebt, bewegt sich damit an einer sensiblen Schnittstelle zwischen Recht, Wirtschaft und Menschen in oft schwierigen Lebenslagen. Der Beruf eröffnet ein krisenfestes Arbeitsumfeld innerhalb der Justiz, verbunden mit einem Beamtenstatus und geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Gleichzeitig verlangt der Gerichtsvollzieherdienst viel Verantwortung, Konfliktfähigkeit und ein ausgeprägtes Fingerspitzengefühl – vor allem im direkten Kontakt mit Schuldnern und Gläubigern. Was macht ein Gerichtsvollzieher und welche Rolle hat der Beruf in der Rechtspflege?
BusinessJährlich 114.000 Mittelständler planen die Stilllegung ihres Betriebs, weil kein Nachfolger bereitsteht. Dabei gäbe es einen vierten Weg – einen, den Bosch, Bertelsmann und Zeiss seit Jahrzehnten vormachen. Stellen Sie sich einen Unternehmer vor, 62 Jahre alt, Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH mit 45 Mitarbeitern und acht Millionen Euro Jahresumsatz. Das Unternehmen ist sein Lebenswerk – vor 28 Jahren in einer Garage gegründet, durch zwei Wirtschaftskrisen gesteuert, heute ein angesehener Zulieferer in der Region. Sein Sohn arbeitet als Arzt in München, seine Tochter lebt mit ihrer Familie in Lissabon. Keiner von beiden will das Unternehmen übernehmen. Ein Verkauf an einen Wettbewerber würde zwar Geld bringen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Standort kosten, Arbeitsplätze vernichten und einen Namen auslöschen, der in der Branche für Qualität steht. Dieses Szenario ist kein Einzelfall – es ist der Alltag im deutschen Mittelstand. Sascha Drache, renommierter Stiftungsexperte und Buchautor, der jährlich rund 100 Stiftungsgründungen begleitet, kennt diese Situation aus hunderten Beratungsgesprächen: „Die meisten Unternehmer sehen nur drei Optionen: an die Kinder übergeben, an Fremde verkaufen oder schließen. Dass es einen vierten Weg gibt – das Unternehmen in eine Stiftung zu überführen und damit für Generationen zu erhalten –, wissen erstaunlich wenige.“ Gerne erklärt er in diesem Gastbeitrag, warum die Stiftung gerade für Unternehmer ohne familiäre Nachfolge der klügste Weg sein kann. 114.000 Stilllegungen pro Jahr: Die Nachfolge-Krise in Zahlen
BusinessIn der Welt der Selbstständigkeit ist das eigene Unternehmen oft das wertvollste Asset. Es werden Businesspläne geschmiedet, Marketingstrategien verfeinert und Finanzierungen gesichert. Doch bei all dem Fokus auf Wachstum und Skalierung gerät das fundamentale Kapital oft in den Hintergrund: die eigene Arbeitskraft. Fällt der Gründer oder der erfahrene Unternehmer aus, gerät das gesamte Getriebe ins Stocken. Die Absicherung der Gesundheit ist daher weit mehr als eine gesetzliche Pflichtübung – sie ist eine unternehmerische Risikoabsicherung. Für Selbstständige stellt sich hierbei die entscheidende Systemfrage. Im Gegensatz zu Angestellten unterliegen sie nicht automatisch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern genießen die Freiheit der Wahl. Diese Wahlmöglichkeit bietet die Chance, den Gesundheitsschutz weg von der standardisierten Grundversorgung hin zu einer individuellen Leistungsgarantie zu entwickeln. Die Entscheidung für oder gegen ein privates System sollte dabei nicht allein aus einer kurzfristigen Kostenbetrachtung heraus getroffen werden. Es geht vielmehr darum, ein Sicherungsnetz zu knüpfen, das exakt zur aktuellen Lebensphase und zur langfristigen Geschäftsstrategie passt. Ein kluger Wechsel in die private Welt kann hierbei den entscheidenden Unterschied machen, um die eigene Leistungsfähigkeit dauerhaft auf hohem Niveau zu halten.
