Meier-Scheuven und Niehoff zu Ehrenmitgliedern ernannt

Beide sind auch nach ihrer aktiven Zeit als Förderer und Fürsprecher der jungen Wirtschaft treu geblieben. Wolf D. Meier-Scheuven, Geschäftsführender Gesellschafter der Firma BOGE KOMPRESSOREN und seit 2014 IHK-Präsident, ist seit 1996 Mitglied des Vereins, war von 1999 bis 2001 Kreissprecher und ist seitdem Fördermitglied. „Wolf Meier-Scheuven führte in seiner Amtszeit den monatlichen Jour Fixe als Arbeitstreffen ein, den wir bis heute beibehalten haben. Damit hat er unsere Vereinsarbeit nachhaltig geprägt, und wir verdanken ihm bis heute mindestens 192 Veranstaltungen,“ freut sich Ole Möhlenkamp. Bereits 2001 wurde Meier-Scheuven für sein großes Engagement mit der goldenen Nadel der Wirtschaftsjunioren Deutschland geehrt.
Thomas Niehoff, seit 2001 IHK-Hauptgeschäftsführer, war von 1986 bis 1993 Geschäftsführer der Wirtschaftsjunioren. „Niemand war länger in dieser Funktion als er. In seiner Amtszeit wurde 1987 für das Projekt „Mädchen mit Mut zur Technik“ der Landespreis der Wirtschaftsjunioren NRW für die beste Projektarbeit gewonnen. Wir danken Thomas Niehoff ganz besonders dafür, dass er uns auch in seiner Zeit als IHK-Hauptgeschäftsführer immer unterstützt hat. Das ist gewiss nicht selbstverständlich,“ betont Mirco Welsing.
IHK-Präsident Meier-Scheuven freute sich über die Ehrung und erinnert sich gern an die Zeit als aktiver Wirtschaftsjunior zurück. Er fand es schon damals wichtig, sich in einem Netzwerk von Unternehmern zu engagieren und für die Region einzusetzen. Auch Thomas Niehoff dankte für die Wertschätzung und freut sich, dass die Wirtschaftsjunioren Ostwestfalen ein so aktiver Kreis sind. „Sie machen tolle Projekte. Bleiben Sie so engagiert,“ so Niehoff.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
