Die Akademische Gesellschaft Lippstadt hatte zusammen mit der Wirtschaftsförderung Lippstadt und dem Lippstädter Standortforum zu diesem studentischen Wettbewerb aufgerufen und übergab nun die Preisgelder an insgesamt sechs Studierende der Hochschule Hamm-Lippstadt. Mehrere Teams oder Einzelpersonen hatten sich mit kreativen Innovationen an dem Ideenwettbewerb beteiligt.
„Wir sind beeindruckt von der Qualität der eingereichten Gründungsideen“, so Wilhelm Coprian, Vorsitzender der Akademischen Gesellschaft, und dankte den Teilnehmenden für ihr Engagement. „Wir hegen durchaus die Hoffnung, dass durch diese Wettbewerbe langfristig neue Unternehmen am Standort entstehen“, so Dr. Dirk Drenk, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH.
Die Siegergruppe, bestehend aus den HSHL-Studentinnen Jennifer De Bondt, Isabell Hammelbeck und Jana Michael (alle 7. Semester „Computervisualistik und Design“) entwickelte eine neuartige Knieorthese für Menschen mit Knieverletzungen. Die Innovation soll helfen, den zeitintensiven und unkomfortablen Prozess des Anlegens der Orthese zu erleichtern. Es kommen hierbei neuartige Materialien zum Einsatz. Die konkrete Gründung eines Unternehmens ist geplant. Die Gründerinnen konnten bereits einen Prototypen vorzeigen. Sie erhalten 2.000,- €.
Ebenfalls aus dem Gesundheitssektor kommen die zweitplatzierten Annika Looß und Carolin Ribbers, auch 7. Semester „Computervisualisik und Design“. Sie entwickelten eine Tabletteneinnahmehilfe. Die Einnahme von Tabletten soll hiermit insbesondere für ältere Menschen erleichtert werden. Eine Unternehmensgründung ist ebenfalls geplant. Die Idee erhält den 2. Platz und wurde mit 1000,-€ ausgezeichnet.
Marcel Huppert, Student des Studiengangs „Technical Entrepreneurship and Innovation“, entwickelte eine Geschäftsidee mit ebenfalls großem Potential. Eine neuartige App für das Smartphone soll den Innovationsprozess im Unternehmen unterstützen und die Kreativität der Mitarbeiter fördern. Sie soll die Kreativität in interdisziplinären Teams erleichtern und bei der Auswahl und Bewertung von Ideen anhand projektspezifischer Kriterien helfen. Marcel Huppert erklärte, er habe bereits ein hochschulnahes Team von Spezialisten gebildet, die bei der Umsetzung und Programmierung helfen. Marcel Huppert und sein Team konnten sich über ein Preisgeld von 500,-€ freuen.
2017 riefen die Akademische Gesellschaft, die Wirtschaftsförderung und das Standortforum den Gründungsideenwettbewerb ins Leben und schrieben ihn nun bereits zum vierten Mal aus. Er wendet sich an die Studierenden der in Lippstadt angebotenen HSHL-Studiengänge. Hierdurch sollen Studierende mit dem Gedanken vertraut gemacht werden, nach dem Abschluss des Studiums auch eine eigene Unternehmensgründung ins Auge zu fassen.
Recht & SteuernWer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, fragt sich schnell, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Die Antwort ist eindeutig. Ein Gewerbe ist mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anzumelden, unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Eine allgemeine Umsatz- oder Bagatellgrenze gibt es nicht (§ 14 GewO). Die verbreitete Vorstellung, erst ab 410 Euro werde eine Gewerbeanmeldung fällig, ist ein Irrtum. Dieser Wert betrifft ausschließlich die Einkommensteuer. Welche Kriterien eine gewerbliche Tätigkeit ausmachen, wie sich Grenzfälle wie Online-Verkauf oder Influencer einordnen lassen und was die neuen PStTG-Meldepflichten bedeuten, klärt der folgende Überblick. Kerninfos auf einen Blick Die Anmeldepflicht entsteht mit dem Beginn der Tätigkeit, unabhängig von Umsatz oder Gewinn (§ 14 GewO).
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