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10. August 2026

Nebengewerbe anmelden ohne teure Fehler

Person macht Notizen am Laptop, umgeben von Dokumenten auf dem Schreibtisch

Ein Nebengewerbe meldet man beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde an, wahlweise online, persönlich am Schalter oder per Post. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Bundesland und Kommune rund 15 bis 65 Euro. Drei Grundvoraussetzungen entscheiden darüber, ob überhaupt eine nebenberufliche Selbstständigkeit dieser Art vorliegt. Die Tätigkeit muss selbstständig ausgeübt werden, auf Gewinn ausgerichtet sein und dem Hauptberuf zeitlich sowie einkommensmäßig untergeordnet bleiben. Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, findet hier jeden Schritt, alle Kosten, die steuerlichen Pflichten und die sozialversicherungsrechtlichen Folgen, durchgehend mit den aktuellen Werten für 2026.

Auf den Punkt gebracht

  • Ein Nebengewerbe meldet man beim örtlichen Gewerbeamt an, online, persönlich oder per Post.
  • Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Bundesland zwischen rund 15 und 65 Euro.
  • Ein Nebenerwerb darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beanspruchen und muss dem Hauptberuf einkommensmäßig untergeordnet bleiben.
  • Die Kleinunternehmergrenze liegt 2026 bei 25.000 Euro Vorjahres- und 100.000 Euro laufendem Umsatz.
  • Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro schützt die meisten Nebenerwerbsbetriebe vor dieser Abgabe.

Nebengewerbe anmelden, Ablauf, Kosten und Voraussetzungen auf einen Blick

Zuständig ist immer das Gewerbeamt beziehungsweise Ordnungsamt der Gemeinde, in der die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Stelle bietet meist drei Wege an. Man kann das Gewerbe online über ein Landesportal anmelden, einen persönlichen Termin vor Ort wahrnehmen oder den klassischen Postweg mit ausgefülltem Formular gehen. Für eine einfache nebenberufliche Selbstständigkeit ist der Online-Weg fast immer der schnellste, weil die Empfangsbescheinigung häufig sofort erzeugt wird. Die drei Grundvoraussetzungen bleiben unabhängig vom Anmeldeweg gleich. Man muss selbstständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig sein, eine erkennbare Gewinnerzielungsabsicht haben und sich dem Hauptberuf unterordnen.

Was zählt als Nebengewerbe und wann besteht Anmeldepflicht?

Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnabsicht neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Der Zusatz „Neben“ beschreibt lediglich den Umfang. Rechtlich handelt es sich um ein vollwertiges Gewerbe mit denselben Pflichten wie ein Hauptgewerbe. Die Anmeldepflicht ergibt sich aus § 14 der Gewerbeordnung. Wer einen stehenden Gewerbebetrieb mit fester Betriebsstätte beginnt, muss dies unverzüglich beim Gewerbeamt anzeigen. Ob tatsächlich Gewinn entsteht, spielt für die Pflicht keine Rolle, entscheidend ist die Absicht. Wer die Anmeldung verschleppt, riskiert eine Geldbuße.

Freie Berufe und Urproduktion: Wann keine Gewerbeanmeldung nötig ist

Freiberufler brauchen kein Gewerbe anzumelden. Zu den freien Berufen zählen die Katalogberufe nach § 18 Einkommensteuergesetz, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten oder Dozenten, sowie wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten. Freiberufler melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt, und zahlen keine Gewerbesteuer. Wer den kompletten Weg in die freiberufliche Selbstständigkeit gehen möchte, sollte diese Abgrenzung besonders sorgfältig prüfen. Ausgenommen ist auch die Urproduktion, also Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Weinbau. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen freiem Beruf und Gewerbe oft strittig, im Zweifel entscheidet die Behörde anhand der konkreten Tätigkeit. Wer sich mit Partnern zusammenschließt, gründet häufig eine GbR und muss diese ebenfalls beim Gewerbeamt anmelden.

Nebengewerbe oder Hauptgewerbe? Die 20-Stunden- und Einkommensgrenze

Die entscheidende Trennlinie ziehen nicht die Behörden, sondern die Krankenkassen. Sie prüfen anhand einer Vermutungsregel, ob die Selbstständigkeit noch als nebenberuflich gilt. Zwei Kriterien sind maßgeblich. Die wöchentliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, und die Einkünfte aus dem Nebenerwerb müssen unter 50 Prozent des Gesamteinkommens bleiben. Bleibt man unter beiden Grenzen, gilt man als nebenberuflich selbstständig mit erhaltenem Angestelltenstatus in der Sozialversicherung. Kippt jedoch eines der Kriterien dauerhaft, etwa weil das Gewerbe mehr abwirft als der Hauptjob, stuft die Krankenkasse die Tätigkeit als hauptberuflich ein. Die Folge ist unangenehm. Es fallen eigene, einkommensabhängige Krankenversicherungsbeiträge an, die schnell mehrere Hundert Euro monatlich betragen können.

Dieser Kipp-Punkt ist der teuerste Fehler bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Wer merkt, dass das Geschäft läuft und die Grenzen sprengt, sollte die Krankenkasse aktiv informieren und gemeinsam die Statusfrage klären, sonst drohen rückwirkende Beitragsnachforderungen. Die Grenze von 20 Stunden pro Woche ist keine starre Vorgabe, sondern Teil einer Gesamtbetrachtung, in die auch die Einkünfte und die Zahl der Beschäftigten einfließen.

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung

Der eigentliche Anmeldevorgang beim Gewerbeamt ist unkompliziert und in den meisten Fällen an einem Nachmittag erledigt. Wichtig ist, die Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen, damit die nachgelagerten Behörden ihre Daten automatisch erhalten. Vor dem Termin lohnt sich ein kurzer Blick darauf, welcher Anmeldeweg im eigenen Bundesland angeboten wird und ob die Tätigkeit einer besonderen Erlaubnis bedarf. So lässt sich die Anmeldung des Nebengewerbes ohne Umwege erledigen.

  • Anmeldeweg wählen: Das Gewerbe online über das Wirtschaftsportal des Bundeslandes anmelden, persönlich am Schalter des Gewerbe- oder Ordnungsamts erscheinen oder das Formular „GewA 1“ per Post schicken.
  • Formular ausfüllen: Angaben zur Person, zur genauen Tätigkeit, zum Betriebsbeginn und zur Kennzeichnung als Nebenerwerb. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte präzise, aber nicht zu eng gefasst sein.
  • Gebühr zahlen und Empfangsbescheinigung erhalten: Nach der Anmeldung wird der Gewerbeschein ausgestellt. Er dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung.
  • Datenweiterleitung abwarten: Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft.

Diese automatische Weiterleitung nimmt Gründern Arbeit ab, bedeutet aber auch, dass Post von IHK, Fiskus und Berufsgenossenschaft von allein kommt. Die IHK-Mitgliedschaft ist für Gewerbetreibende Pflicht, für Kleingewerbe mit geringem Umsatz gibt es jedoch Beitragsbefreiungen. Nur der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung landet nicht automatisch beim Finanzamt, diesen Schritt muss man selbst erledigen.

Diese Unterlagen brauchst du für die Anmeldung

Für die Anmeldung selbst reicht in der Regel wenig. Halte folgende Unterlagen bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, beim Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • Bei Nicht-EU-Bürgern ein Aufenthaltstitel mit ausdrücklicher Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben die entsprechenden Genehmigungen oder Nachweise
  • Bei eingetragenen Gesellschaften ein aktueller Handelsregisterauszug

Für ein typisches Nebengewerbe als Einzelunternehmen genügen meist der Personalausweis und das Formular. Handelsregisterauszüge sind nur bei bestimmten Rechtsformen erforderlich.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten und Handwerksberufe

Nicht jede Tätigkeit lässt sich ohne Weiteres anmelden. Für erlaubnispflichtige Gewerbe verlangt das Amt zusätzliche Unterlagen. Dazu zählen etwa die Gastronomie mit Alkoholausschank, das Bewachungsgewerbe, die Personenbeförderung oder der Handel mit Waffen und Arzneimitteln. Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben will, muss sich zusätzlich in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Das setzt in vielen Gewerken einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation voraus. Für zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe genügt eine Meldung bei der HWK ohne Meisterpflicht.

Hand unterschreibt Versicherungsunterlagen auf einem Schreibtisch im Büro

Steuerliche Erfassung über ELSTER ausfüllen

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung läuft seit einigen Jahren verpflichtend elektronisch über das Portal ELSTER und muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden. Im Fragebogen verlangt das Finanzamt unter anderem eine Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes und Gewinns, Angaben zur Bankverbindung sowie die Entscheidung, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird. Diese Umsatzschätzung sollte realistisch, aber nicht zu hoch angesetzt sein. Zu optimistische Zahlen können zu unnötigen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen führen.

Aus den Angaben leitet der Fiskus die Steuernummer ab, die für Rechnungen zwingend nötig ist. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Behörde einige Tage bis mehrere Wochen. Erst mit der Steuernummer ist man vollständig geschäftsfähig.

Zwei Erwachsene bearbeiten gemeinsam an einem Laptop ein Online-Formular im Innenraum.

Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026 nach Bundesland?

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist keine bundeseinheitliche Größe. Sie wird kommunal festgelegt, weshalb selbst innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede von mehreren Euro auftreten. Der genaue Betrag hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, in der du dein Nebengewerbe anmelden möchtest, und nicht allein vom Bundesland. Kleinere Kommunen liegen dabei häufig am unteren Ende der Spanne, während größere Städte tendenziell höhere Gebühren verlangen. Die folgende Übersicht zeigt die typische Spanne 2026 für ausgewählte Bundesländer und dient als grobe Orientierung.

BundeslandTypische Gebühr 2026
Nordrhein-Westfalenca. 15–33 Euro
Bayernca. 30–60 Euro
Baden-Württembergca. 25–57 Euro
Berlinca. 26–31 Euro
Hamburgca. 20–65 Euro
Sachsenca. 20–40 Euro
Niedersachsenca. 20–45 Euro

Wer das Gewerbe online anmelden möchte, zahlt meist genauso viel wie beim Gang zum Amt, gelegentlich sogar weniger. Zusatzkosten entstehen nur, wenn ein Führungszeugnis, eine Gewerbezentralregisterauskunft oder eine erlaubnispflichtige Genehmigung nötig ist. Gemessen an den steuerlichen Verpflichtungen ist die Anmeldegebühr vernachlässigbar.

Infografik: Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026 nach Bundesland? Bundesland: Nordrhein-Westfalen | Typische Gebühr 2026: ca. 15–33...

Steuern im Nebengewerbe mit aktuellen Werten für 2026

Steuerlich treffen einen Nebenerwerb drei Arten von Abgaben. Die Einkommensteuer belastet den Gewinn, die Umsatzsteuer die verkauften Leistungen und die Gewerbesteuer den Gewerbeertrag. Für die meisten Betriebe dieser Art ist am Ende nur die Einkommensteuer relevant, die beiden anderen Abgaben entfallen dank der jeweiligen Freigrenzen häufig ganz. Entscheidend ist dabei nicht der Umsatz, sondern der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der betrieblich veranlassten Ausgaben. Die folgenden Abschnitte erklären, wann welche Abgabe greift und wie viel netto übrig bleibt.

Kleinunternehmerregelung: Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Seit 2025 gelten dabei zwei Grenzen, die auch 2026 maßgeblich sind. Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht übersteigen. Diese Werte sind Teil der zum Jahreswechsel neugefassten Sonderregelung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Der Vorteil liegt in der Einfachheit, denn es fallen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen und keine Voranmeldungen an. Der Nachteil ist der fehlende Vorsteuerabzug. Wer selbst hohe Investitionen tätigt, kann die darin enthaltene Steuer nicht zurückholen. Für Dienstleister mit geringen Ausgaben ist die Regelung fast immer sinnvoll.

Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro

Diese Abgabe zahlt nur, wer mit dem Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften beträgt dieser 24.500 Euro pro Jahr. Erst der Gewinn oberhalb dieser Schwelle wird belastet. Da die allermeisten Nebengewerbe deutlich weniger Gewinn erzielen, spielt sie in der Praxis kaum eine Rolle. Kapitalgesellschaften wie die GmbH profitieren allerdings nicht von diesem Freibetrag, für sie fällt die Abgabe ab dem ersten Euro Gewinn an.

Rechenbeispiel: Vom Umsatz zum Netto-Gewinn

Ein Beispiel macht die Rechnung greifbar. Angenommen, ein Angestellter erzielt mit seinem Nebengewerbe 12.000 Euro Umsatz im Jahr und hat 3.000 Euro Betriebsausgaben für Material, Software und Fahrtkosten. Der steuerpflichtige Gewinn beträgt damit 9.000 Euro. Weil dieser Betrag zum Angestelltengehalt hinzukommt, wird er mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet. Liegt das Hauptgehalt bereits im Bereich eines Grenzsteuersatzes von rund 35 Prozent, bleiben von den 9.000 Euro nach Steuern etwa 5.850 Euro übrig. Umsatz- und Gewerbesteuer fallen bei diesen Zahlen nicht an. Wichtig ist eines: Die Steuer auf den Nebenerwerb wird nicht laufend abgezogen, sondern erst mit der Steuererklärung fällig. Rücklagen zu bilden ist Pflicht.

Sozialversicherung: Krankenversicherung und Beiträge

Für die Krankenversicherung ist die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit der zentrale Punkt. Der Mechanismus des Kipp-Punkts ist bereits im Abschnitt zur 20-Stunden- und Einkommensgrenze beschrieben. Wer nebenberuflich selbstständig ist, behält den Angestelltenstatus, sodass auf moderate Gewinne keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Wer als Angestellter pflichtversichert ist, zahlt seine Beiträge weiterhin ausschließlich über das Gehalt. Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich Versicherten aus. Sie müssen den Gewinn von Beginn an bei der Beitragsberechnung angeben, weil die Kasse hier alle Einkünfte heranzieht. Wer künstlerisch oder publizistisch tätig ist, sollte zudem prüfen, ob eine Absicherung über die Künstlersozialkasse infrage kommt. Auch privat Versicherte sollten prüfen, ob sich am Status etwas ändert, sobald der Umfang der Selbstständigkeit steigt.

Familienversicherung und Minijob-Grenze 2026

Wer über den Ehepartner oder die Eltern beitragsfrei familienversichert ist, muss die Einkommensgrenze im Blick behalten. Sie liegt 2026 bei 556 Euro im Monat. Übersteigt der monatliche Gewinn aus dem Nebengewerbe diese Grenze dauerhaft, entfällt die kostenlose Familienversicherung und es wird eine eigene Versicherung nötig. Dieselbe Zahl markiert 2026 die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und wird jährlich angepasst. Für eine selbstständige Tätigkeit gilt die Minijob-Grenze zwar nicht direkt, relevant wird sie aber als Orientierungswert für die Familienversicherung.

Muss der Arbeitgeber vom Nebengewerbe erfahren?

Grundsätzlich gilt: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist Privatsache, und ein pauschales Verbot durch den Arbeitgeber ist unzulässig. Das Grundgesetz schützt die freie Berufsausübung. Trotzdem ist die Sache nicht ganz so einfach. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel, die eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht vorsieht. Ist eine solche Klausel vereinbart, muss der Arbeitgeber informiert werden. Verweigern darf er die Genehmigung nur, wenn berechtigte betriebliche Interessen beeinträchtigt sind. Auch ohne Klausel besteht eine Anzeigepflicht, sobald das Nebengewerbe die Arbeitsleistung im Hauptjob spürbar beeinträchtigt oder gegen Arbeitszeitvorschriften verstößt.

Meine klare Empfehlung: Auch ohne rechtliche Pflicht ist ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber fast immer die bessere Wahl. Das verhindert Konflikte und schützt vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Wichtig ist außerdem, dass keine Betriebsmittel des Arbeitgebers für das eigene Geschäft genutzt werden.

Wettbewerbsverbot und Konkurrenztätigkeit

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses gilt ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Das Nebengewerbe darf dem Arbeitgeber keine direkte Konkurrenz machen. Wer im gleichen Marktsegment tätig wird wie sein Arbeitgeber, muss mit einem berechtigten Verbot und im Extremfall mit einer Kündigung rechnen. Entscheidend ist die Branchennähe. Ein IT-Angestellter, der nebenbei Kuchen verkauft, hat kein Problem. Wer aber dieselben Dienstleistungen an dieselbe Zielgruppe anbietet, überschreitet die Grenze. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote nach dem Ausscheiden sind nur mit einer Karenzentschädigung wirksam.

Nebengewerbe für Angestellte, Studierende, Beamte und Rentner

Je nach Lebenssituation gelten unterschiedliche Sonderregeln. Für Angestellte ist die Rechtslage am unkompliziertesten, hier greifen die bereits beschriebenen arbeits- und sozialrechtlichen Regeln ohne weitere Sonderprüfung. Die übrigen Gruppen sollten die folgenden Besonderheiten dagegen unbedingt vor der Anmeldung prüfen, da Fördergelder, Genehmigungen oder Sozialleistungen betroffen sein können.

Studierende: Auswirkungen auf BAföG und Versicherung

Für Studierende hängt viel vom Einkommen ab. Wer BAföG bezieht, darf im Bewilligungszeitraum nur begrenzt hinzuverdienen. Der Freibetrag liegt bei rund 6.900 Euro pro Jahr, überschüssiger Gewinn wird auf die Förderung angerechnet. Für die Krankenversicherung ist die studentische oder die Familienversicherung maßgeblich. Übersteigt das Gewerbe diese Werte, wird eine eigene Versicherung teuer.

Beamte: Genehmigungspflicht der Nebentätigkeit

Für Beamte gilt das strengste Regime. Anders als Angestellte müssen sie eine solche Tätigkeit vorab vom Dienstherrn genehmigen lassen, eine bloße Anzeige reicht nicht. Grundlage ist das Beamtenrecht des Bundes und der Länder. Die Genehmigung wird verweigert, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Zudem gilt eine Vergütungsgrenze. Übersteigen die Nebeneinkünfte 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts, kann das die Genehmigung gefährden. Auch die Arbeitszeit ist gedeckelt, in der Regel auf acht Stunden pro Woche.

Elternzeit und Elterngeld: Was beim Nebengewerbe zählt

Während der Elternzeit ist eine selbstständige Tätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden erlaubt. Ein Nebengewerbe lässt sich also gut in diese Phase legen. Beim Elterngeld ist Vorsicht geboten. Der Gewinn aus dem Betrieb wird als Einkommen angerechnet und mindert das Elterngeld entsprechend. Wer Basiselterngeld bezieht, sollte den Gewinn kennen und einplanen.

Rentner und Arbeitslose: Hinzuverdienst und ALG

Für Bezieher der Regelaltersrente gibt es seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze keine Beschränkung mehr, der Gewinn aus dem Nebengewerbe kann unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, sollte die jeweils geltenden Grenzen prüfen. Anders bei Arbeitslosengeld: Wer ALG I bezieht, darf das Gewerbe nur unter 15 Wochenstunden ausüben, sonst entfällt der Anspruch. Der Nebenverdienst wird nach Abzug eines Freibetrags von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann unter Umständen den Gründungszuschuss 2026 beantragen. Die Aufnahme des Gewerbes muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden.

Fokussierte Frau arbeitet zu Hause am Laptop, daneben Klemmbrett und ein Glas Orangensaft.

Verluste und die Liebhaberei-Prüfung durch das Finanzamt

Macht ein Nebengewerbe über Jahre nur Verluste, wird das Finanzamt aufmerksam. Es prüft dann, ob überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder ob es sich um sogenannte Liebhaberei handelt, eine steuerlich unbeachtliche Hobby-Tätigkeit. Die Folge einer Liebhaberei-Einstufung ist doppelt unangenehm. Die Verluste dürfen nicht mehr mit dem Angestelltengehalt verrechnet werden, und bereits anerkannte Verluste können rückwirkend aberkannt werden. Das kann Steuernachzahlungen samt Zinsen auslösen. Entscheidend ist der Nachweis der Gewinnabsicht. Wer ein tragfähiges Konzept, realistische Kalkulationen und den erkennbaren Willen zur Verbesserung dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Anlaufverluste in den ersten Jahren akzeptiert die Behörde in der Regel.

Checkliste für die Anmeldung des Nebengewerbes

Die wichtigsten Handlungsschritte im Überblick, von der Vorprüfung bis zum ersten Auftrag. Diese Liste fasst die vorherigen Kapitel handlungsleitend zusammen und eignet sich als Abhakliste für die eigene Gewerbeanmeldung. Arbeite die Schritte am besten in der genannten Reihenfolge ab, da einige aufeinander aufbauen, etwa die steuerliche Erfassung, die erst nach der Gewerbeanmeldung folgt:

  • Voraussetzungen prüfen: unter 20 Stunden pro Woche, Einkünfte unter 50 Prozent des Gesamteinkommens
  • Bei Nebentätigkeitsklausel oder als Beamter die Genehmigung des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn einholen
  • Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden und Gewerbeschein sichern
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen und Steuernummer abwarten
  • Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung treffen
  • Krankenkasse über die nebenberufliche Selbstständigkeit informieren, um den Versicherungsstatus zu klären
  • Separates Geschäftskonto einrichten und Rücklagen für die Einkommensteuer bilden

Häufige Fragen zum Anmelden eines Nebengewerbes

Ab welchem Umsatz muss man ein Nebengewerbe anmelden?

Es gibt keine Umsatz- oder Gewinngrenze, ab der die Anmeldepflicht erst greift, entscheidend ist allein die Gewinnerzielungsabsicht. Ein einmaliger Privatverkauf ist dagegen kein Gewerbe.

Kann man ein Nebengewerbe rückwirkend anmelden?

Ja, eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist möglich und bei verspäteter Anzeige sogar nötig. Das Gewerbeamt trägt dann das tatsächliche Startdatum als Betriebsbeginn ein. Bei deutlicher Verspätung droht allerdings eine Geldbuße, die je nach Kommune bis zu 1.000 Euro betragen kann.

Was kostet die spätere Ummeldung zum Hauptgewerbe?

Eine Ummeldung des Gewerbes kostet je nach Kommune meist zwischen 15 und 40 Euro. Wechselt der Status von neben- zu hauptberuflich, ist zusätzlich die Krankenkasse zu informieren. Hier entstehen dann die relevanten Mehrkosten durch eigene Beiträge, nicht durch die Ummeldegebühr. Wer sein Nebengewerbe später ganz aufgibt, muss es zudem beim Gewerbeamt wieder abmelden.

Braucht man ein separates Geschäftskonto?

Für Einzelunternehmen und Kleingewerbe ist ein Geschäftskonto rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Dringend zu empfehlen ist es trotzdem, weil es die Buchhaltung sauber trennt und das Finanzamt bei einer Prüfung private und geschäftliche Zahlungen leichter nachvollziehen kann. Kapitalgesellschaften wie die GmbH benötigen dagegen zwingend ein Geschäftskonto.

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