Diese Büroutensilien braucht man in einem Startup unbedingt

Schreibwaren und anderer Verbrauchsbedarf
Beginnen wir erst einmal bei den einfachsten Sachen. Auf jeden Schreibtisch gehört eine Auswahl an Schreibstiften (Bleistifte, Kugelschreiber, Buntstifte, Filzstifte), Markern und Ersatzminen. Denn auch, wenn Sie hauptsächlich mit dem PC arbeiten, müssen Sie doch hin und wieder handschriftliche Notizen machen oder etwas unterschreiben. Zum Schreibbedarf gehört dabei auch ein großer und ein kleiner Notizblock und Notizzettel mit Kleberändern (Post-it).
Darüber hinaus umfasst der Grundbedarf eine Reihe weiterer Utensilien. Hier sind die wichtigsten davon einmal übersichtlich aufgelistet:
- Klebstoff
- Klebestreifen
- Locher
- Stiftbehälter
- Heftgerät und Heftklammern
- Radiergummi
- Spitzer
- Lineal
- Büroklammern
- Schere
- Taschenrechner
- Locher
- Stempel
Vor allem der letzte Punkt ist wichtig. Jedes Unternehmen braucht einen Stempel, mit dem offizielle Dokumente abgestempelt werden können. Eine breite Auswahl an Stempeln finden Sie beispielsweise unter stempelfactory.de.
Alles, was Sie für die Ablage brauchen
Nun, wo Sie den Schreibbedarf für Ihr Startup zusammen haben, geht es an einen ganz wichtigen Bereich, die Ablage. Hier sind alle Dokumente gesammelt, die für die Firma wichtig sind, seien es Quartalsberichte, Mitarbeiterakten oder Verträge. Damit es hier zu keiner Unordnung kommt und Sie immer gleich alles finden, brauchen Sie zunächst einmal einen Schrank mit ausreichend Stehordnern und Stehsammlern. Diese müssen zudem mit Etiketten versehen werden.
Damit auch innerhalb der Ordner alles nachvollziehbar abgelegt werden kann, benötigen Sie Trennregister, ABC-Register, Hängemappen und Hüllen. Um die Ablage auf Ihrem Schreibtisch zur organisieren, empfiehlt sich weiterhin ein Ablagekorb. Hier haben Sie jederzeit Zugriff auf aktuelle Korrespondenz und andere wichtige Dokumente. Weiterhin sollten Sie ausreichend Beschriftungsstreifen, Lochhüllen und Etiketten zur Verfügung haben.
Die Postbearbeitung
Der nächste große Teilbereich umfasst die Utensilien, die Sie für die Bearbeitung Ihrer Korrespondenz benötigen. Zunächst einmal gehören hierzu Kuverts in allen Formaten, die Sie im alltäglichen Geschäftsbetrieb benötigen. Hinzu kommen Briefmarken und ein Klebeband. Darüber hinaus ist es immer praktisch eine Tarif-Tabelle über dem Schreibtisch hängen zu haben. So wissen Sie jederzeit, welche Beträge für das Porto anfallen. In diesem Zusammenhang kann es auch sinnvoll sein, Ihr Büro gleich mit einer Briefwaage auszustatten.
Sonstiger Bedarf
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Utensilien, die man im Büroalltag benötigt. Hierzu gehören eine Reihe flacher Schubladenboxen, ein Jahreskalender für die Wand, ein Zeitplaner und ein Adressberuf. Darüber hinaus sollten unter jedem Schreibtisch ein Abfalleimer und ein Papierkorb vorhanden sein. Zu guter Letzt sollten auch folgende Dinge nicht in Ihrer Ausstattung fehlen.
- Vordrucke
- Leuchtmittel (Glühbirnen)
- Zange zum Entfernen von Heftklammern
KarriereGerichtsvollzieher sind ein zentrales Element der Rechtspflege in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sorgen dafür, dass gerichtliche Entscheidungen nicht im Aktenschrank liegen bleiben, sondern im Alltag umgesetzt werden. Wenn Urteile, Vollstreckungsbescheide oder sonstige Titel rechtskräftig sind, beginnt ihre Arbeit: Sie betreiben Zwangsvollstreckung, nehmen Vermögensauskünfte ab und verwerten gepfändete Gegenstände. Wer diesen Beruf anstrebt, bewegt sich damit an einer sensiblen Schnittstelle zwischen Recht, Wirtschaft und Menschen in oft schwierigen Lebenslagen. Der Beruf eröffnet ein krisenfestes Arbeitsumfeld innerhalb der Justiz, verbunden mit einem Beamtenstatus und geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Gleichzeitig verlangt der Gerichtsvollzieherdienst viel Verantwortung, Konfliktfähigkeit und ein ausgeprägtes Fingerspitzengefühl – vor allem im direkten Kontakt mit Schuldnern und Gläubigern. Was macht ein Gerichtsvollzieher und welche Rolle hat der Beruf in der Rechtspflege?
BusinessJährlich 114.000 Mittelständler planen die Stilllegung ihres Betriebs, weil kein Nachfolger bereitsteht. Dabei gäbe es einen vierten Weg – einen, den Bosch, Bertelsmann und Zeiss seit Jahrzehnten vormachen. Stellen Sie sich einen Unternehmer vor, 62 Jahre alt, Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH mit 45 Mitarbeitern und acht Millionen Euro Jahresumsatz. Das Unternehmen ist sein Lebenswerk – vor 28 Jahren in einer Garage gegründet, durch zwei Wirtschaftskrisen gesteuert, heute ein angesehener Zulieferer in der Region. Sein Sohn arbeitet als Arzt in München, seine Tochter lebt mit ihrer Familie in Lissabon. Keiner von beiden will das Unternehmen übernehmen. Ein Verkauf an einen Wettbewerber würde zwar Geld bringen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Standort kosten, Arbeitsplätze vernichten und einen Namen auslöschen, der in der Branche für Qualität steht. Dieses Szenario ist kein Einzelfall – es ist der Alltag im deutschen Mittelstand. Sascha Drache, renommierter Stiftungsexperte und Buchautor, der jährlich rund 100 Stiftungsgründungen begleitet, kennt diese Situation aus hunderten Beratungsgesprächen: „Die meisten Unternehmer sehen nur drei Optionen: an die Kinder übergeben, an Fremde verkaufen oder schließen. Dass es einen vierten Weg gibt – das Unternehmen in eine Stiftung zu überführen und damit für Generationen zu erhalten –, wissen erstaunlich wenige.“ Gerne erklärt er in diesem Gastbeitrag, warum die Stiftung gerade für Unternehmer ohne familiäre Nachfolge der klügste Weg sein kann. 114.000 Stilllegungen pro Jahr: Die Nachfolge-Krise in Zahlen
BusinessIn der Welt der Selbstständigkeit ist das eigene Unternehmen oft das wertvollste Asset. Es werden Businesspläne geschmiedet, Marketingstrategien verfeinert und Finanzierungen gesichert. Doch bei all dem Fokus auf Wachstum und Skalierung gerät das fundamentale Kapital oft in den Hintergrund: die eigene Arbeitskraft. Fällt der Gründer oder der erfahrene Unternehmer aus, gerät das gesamte Getriebe ins Stocken. Die Absicherung der Gesundheit ist daher weit mehr als eine gesetzliche Pflichtübung – sie ist eine unternehmerische Risikoabsicherung. Für Selbstständige stellt sich hierbei die entscheidende Systemfrage. Im Gegensatz zu Angestellten unterliegen sie nicht automatisch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern genießen die Freiheit der Wahl. Diese Wahlmöglichkeit bietet die Chance, den Gesundheitsschutz weg von der standardisierten Grundversorgung hin zu einer individuellen Leistungsgarantie zu entwickeln. Die Entscheidung für oder gegen ein privates System sollte dabei nicht allein aus einer kurzfristigen Kostenbetrachtung heraus getroffen werden. Es geht vielmehr darum, ein Sicherungsnetz zu knüpfen, das exakt zur aktuellen Lebensphase und zur langfristigen Geschäftsstrategie passt. Ein kluger Wechsel in die private Welt kann hierbei den entscheidenden Unterschied machen, um die eigene Leistungsfähigkeit dauerhaft auf hohem Niveau zu halten.
