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Abfindungsrechner

Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung mit der Fünftelregelung und sehen Sie sofort, wie viel netto übrig bleibt. Zusätzlich schätzen Sie mit der Faustformel eine realistische Abfindungshöhe – kostenlos, ohne Anmeldung.

Veranlagung
Steuer auf die Abfindung
Steuer mit Fünftelregelung
21.495,01 €
Steuer ohne Fünftelregelung
24.226,15 €
Steuerersparnis
2.731,14 €
Netto-Abfindung
38.504,99 €

Ohne Fünftelregelung würde die Abfindung mit einem Durchschnittssteuersatz von rund 40,4 % belastet. Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression ab. Berechnet ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Abfindungshöhe schätzen (Faustformel)

Übliche Orientierung: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel nicht.

Jahre
Geschätzte Abfindung
20.000 €

Formel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. In der Praxis liegt der Faktor je nach Verhandlung und Kündigungsrisiko meist zwischen 0,25 und 1,0 Monatsgehältern pro Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur selten. Als Orientierung dient die Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
  • Die Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig, aber in der Regel sozialabgabenfrei.
  • Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Steuerprogression: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.
  • Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug, sondern erst über die Einkommensteuererklärung angewandt.

Steuer auf die Abfindung berechnen: Fünftelregelung

Eine Abfindung erhöht das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Auszahlung schlagartig und würde ohne Sonderregelung in eine hohe Steuerprogression rutschen. Die Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) mildert diesen Effekt, indem die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird.

So funktioniert die Fünftelregelung

Die Steuer auf die Abfindung ergibt sich aus dem Vergleich des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) mit und ohne ein Fünftel der Abfindung:

Steuer = ( T(zvE + Abfindung ÷ 5) − T(zvE) ) × 5
T() = Einkommensteuer nach § 32a EStG, zvE = zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung

Je niedriger das übrige Jahreseinkommen, desto größer der Vorteil. Hat das zu versteuernde Einkommen bereits den Spitzensteuersatz erreicht, bringt die Fünftelregelung dagegen kaum noch Entlastung. Der Rechner stellt deshalb die Steuer mit und ohne Fünftelregelung gegenüber.

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Üblich ist als Verhandlungsgrundlage die sogenannte Regelabfindung:

Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Beispiel: 0,5 × 4.000 € × 10 Jahre = 20.000 € Abfindung

In der Praxis liegt der Faktor je nach Verhandlungsposition, Kündigungsrisiko und Branche meist zwischen 0,25 und 1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Wann überhaupt eine Abfindung in Betracht kommt, zeigt die folgende Übersicht.

Typische Anlässe für eine Abfindung

  • Abfindungsangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (betriebsbedingte Kündigung)
  • Abfindung im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags
  • Abfindungsvergleich vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklage)
  • Nachteilsausgleich oder Sozialplan bei Betriebsänderungen

Steuern und Sozialabgaben auf die Abfindung

Sozialabgaben

Auf echte Abfindungen fallen i. d. R. keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Volle Steuerpflicht

Die Abfindung ist als außerordentliche Einkünfte voll einkommensteuerpflichtig.

Fünftelregelung

Mildert die Progression, wird seit 2025 erst per Steuererklärung angewandt.

Zufluss-Timing

Der Auszahlungszeitpunkt beeinflusst die Steuerlast (Zusammenballung im Jahr).

Fünftelregelung seit 2025: Erst über die Steuererklärung

Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Seit dem 1. Januar 2025 ist das nicht mehr möglich: Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer auf die Abfindung zunächst nach dem regulären Tarif ab. Den Vorteil der Fünftelregelung holen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anschließend über die Einkommensteuererklärung zurück. Eine zu viel gezahlte Lohnsteuer wird dann mit dem Steuerbescheid erstattet. Für das Netto auf dem Konto bedeutet das: Im Auszahlungsmonat wird zunächst mehr Steuer einbehalten, der endgültige Vorteil zeigt sich erst nach der Veranlagung.

Häufige Fragen zum Abfindungsrechner

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Als Faustformel gilt jedoch: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 4.000 € Monatsgehalt und 10 Jahren wären das rund 20.000 €. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt unter anderem vom Kündigungsrisiko des Arbeitgebers ab – in der Praxis liegt der Faktor meist zwischen 0,25 und 1,0 Monatsgehältern pro Jahr.

Wie wird die Abfindung versteuert?

Eine Abfindung ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig und erhöht das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Auszahlung. Sie unterliegt aber – als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes – in der Regel nicht der Sozialversicherung. Es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Zur Abmilderung der Steuerprogression kann die Fünftelregelung greifen.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) verteilt eine Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre, um die Steuerprogression abzumildern. Dazu wird die Steuer auf das Jahreseinkommen zuzüglich eines Fünftels der Abfindung berechnet, davon die Steuer auf das Jahreseinkommen ohne Abfindung abgezogen und die Differenz mit fünf multipliziert. Je niedriger das übrige Einkommen, desto größer der Vorteil.

Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?

Nein, seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer auf die Abfindung zunächst nach dem regulären Tarif ab. Die Fünftelregelung wird erst nachträglich über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Eine zu viel gezahlte Lohnsteuer wird dann mit dem Steuerbescheid erstattet.

Wie viel Netto bleibt von der Abfindung?

Vom Bruttobetrag der Abfindung wird nur die anteilige Einkommensteuer (ggf. zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) abgezogen – Sozialabgaben fallen in der Regel nicht an. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe der Abfindung, vom übrigen Jahreseinkommen und von der Veranlagung ab. Unser Rechner zeigt Ihnen die geschätzte Netto-Abfindung mit Fünftelregelung an.

Lohnt sich die Fünftelregelung immer?

Die Fünftelregelung bringt nur dann einen Vorteil, wenn das übrige Einkommen noch nicht den Spitzensteuersatz erreicht. Liegt das zu versteuernde Einkommen bereits sehr hoch, kann der Effekt gering ausfallen oder ganz entfallen. Der Rechner stellt die Steuer mit und ohne Fünftelregelung gegenüber, sodass Sie die Ersparnis direkt ablesen können.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 34 (außerordentliche Einkünfte) und § 24 Nr. 1 (Entschädigungen)
  • Einkommensteuertarif § 32a EStG, Tarif 2025 (Grundfreibetrag 12.096 €; Tarifeckwerte 17.443 €, 68.480 € und 277.825 €)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG), §§ 1a, 9, 10
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Hinweis: Dieser Rechner verwendet den Einkommensteuertarif 2025 (§ 32a EStG) und berücksichtigt keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer. Er dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.