Umsatzsteuer-Rechner: USt, Netto & Brutto berechnen
Berechnen Sie die Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) in beide Richtungen: USt auf einen Nettobetrag aufschlagen oder aus einem Bruttobetrag herausrechnen. Mit optionaler Vorsteuer ermitteln Sie direkt die Zahllast ans Finanzamt – kostenlos und ohne Anmeldung.
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung: Tragen Sie die in Ihren Eingangsrechnungen gezahlte Vorsteuer ein, um die Zahllast ans Finanzamt zu ermitteln.
Formel: Brutto = Netto × (1 + 19 / 100) = Netto × 1,19
- Vereinnahmte USt
- 190,00 €
- − Vorsteuer
- 0,00 €
- Zahllast ans Finanzamt
- 190,00 €
Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer − abziehbare Vorsteuer.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland gelten zwei Umsatzsteuersätze: der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 %.
- Netto → Brutto: Nettobetrag × 1,19 (bzw. × 1,07).
- Brutto → Netto: Bruttobetrag ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07) – nicht einfach 19 % abziehen.
- Zahllast: vereinnahmte Umsatzsteuer − gezahlte Vorsteuer = der Betrag ans Finanzamt.
Umsatzsteuer berechnen: Formeln & Beispiele
Umsatzsteuer aufschlagen (Netto → Brutto)
Um die Umsatzsteuer auf einen Nettobetrag aufzuschlagen, multiplizieren Sie ihn mit dem Faktor 1,19 (19 %) bzw. 1,07 (7 %). Den reinen Steuerbetrag erhalten Sie über Netto × 0,19:
Beispiel: 1.000,00 € × 1,19 = 1.190,00 € brutto (190,00 € USt)
Umsatzsteuer herausrechnen (Brutto → Netto)
Um die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie ihn durch 1,19 bzw. 1,07. Ein häufiger Fehler ist, vom Brutto einfach 19 % abzuziehen – das ergibt einen zu niedrigen Wert.
Beispiel: 1.190,00 € ÷ 1,19 = 1.000,00 € netto (190,00 € USt)
Vorsteuer und Zahllast ans Finanzamt berechnen
Unternehmen führen nicht die gesamte vereinnahmte Umsatzsteuer ab. Die in Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar. An das Finanzamt überwiesen wird nur die Differenz – die Zahllast:
Beispiel: 1.900 € USt − 700 € Vorsteuer = 1.200 € Zahllast
Ist die Vorsteuer höher als die eingenommene Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang, den das Finanzamt erstattet – typisch in der Gründungsphase oder bei größeren Investitionen.
Aktuelle Umsatzsteuersätze in Deutschland 2026
| Steuersatz | Anwendung |
|---|---|
| 19 % | Regelsteuersatz – gilt für die meisten Lieferungen und Leistungen (§ 12 Abs. 1 UStG). |
| 7 % | Ermäßigter Satz – u. a. Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr, Kultur, seit 2026 auch Speisen in der Gastronomie. |
| 0 % | Nullsteuersatz – z. B. Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte. |
Wann gelten 19 %, wann 7 % Umsatzsteuer?
19 % – Regelsteuersatz
- Die meisten Lieferungen & sonstigen Leistungen
- Beratungs-, Handwerker- & Agenturleistungen
- Elektronik, Maschinen & Büroausstattung
- Getränke (auch in der Gastronomie)
- Software, SaaS, Online-Dienste & Lizenzen
7 % – ermäßigter Satz
- Grundnahrungsmittel (z. B. Brot, Milch, Obst)
- Bücher, E-Books, Zeitungen & Zeitschriften
- Öffentlicher Personennahverkehr (kurze Strecken)
- Eintritt für Theater, Konzerte & Museen
- Hotel- & Beherbergungsleistungen
- Speisen in der Gastronomie (seit 2026)
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen und Zeitraum
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen melden die Umsatzsteuer regelmäßig per Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER an das Finanzamt. Der Voranmeldungszeitraum hängt von der Zahllast des Vorjahres ab: Bei mehr als 9.000 € ist die Anmeldung monatlich fällig, bei bis zu 9.000 € vierteljährlich; bis 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien. Gründer melden seit 2021 grundsätzlich vierteljährlich (Ausnahmen sind möglich). Die Voranmeldung muss jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums vorliegen.
Soll- oder Ist-Versteuerung – wann zahle ich die USt?
Bei der Soll-Versteuerung (Regelfall) entsteht die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung – unabhängig davon, ob die Rechnung schon bezahlt wurde. Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn das Geld eingegangen ist. Die Ist-Versteuerung lässt sich auf Antrag nutzen, u. a. wenn der Vorjahresumsatz 800.000 € nicht überschreitet oder keine Buchführungspflicht besteht. Sie schont die Liquidität, weil keine Umsatzsteuer vorfinanziert werden muss.
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und führt auch keine ab – darf im Gegenzug aber keine Vorsteuer ziehen. Die Regelung gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (Grenzen seit 2025). Auf Rechnungen ist ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung erforderlich. Wer auf die Regelung verzichtet, ist fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer – was ist der Unterschied?
Beide Begriffe meinen dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist die amtliche Bezeichnung aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG), die Unternehmen in der Buchhaltung und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung verwenden. „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff, der für Endkundinnen und -kunden auf Rechnungen und Kassenbons ausgewiesen wird. Für die Berechnung macht das keinen Unterschied.
Häufige Fragen zum Umsatzsteuer-Rechner
Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus?
Die Umsatzsteuer ergibt sich aus dem Nettobetrag multipliziert mit dem Steuersatz: Netto × 19 % (bzw. × 7 %). Beispiel: 1.000 € netto × 19 % = 190 € Umsatzsteuer, der Bruttobetrag beträgt 1.190 €.
Wie rechne ich 19 % Umsatzsteuer aus?
Für den Bruttobetrag den Nettobetrag mit 1,19 multiplizieren: 1.000 € × 1,19 = 1.190 € brutto. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 190 €. Möchten Sie nur den Steuerbetrag, rechnen Sie Netto × 0,19.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer bei 1.000 €?
Bei 1.000 € netto und 19 % Umsatzsteuer fallen 190 € USt an (Brutto 1.190 €). Sind die 1.000 € bereits brutto, sind 159,66 € Umsatzsteuer enthalten (1.000 € ÷ 1,19 = 840,34 € netto). Beim ermäßigten Satz von 7 % sind es 70 € bzw. 65,42 €.
Wie rechne ich die Umsatzsteuer weg (raus)?
Den Bruttobetrag durch 1,19 teilen, um den Nettobetrag zu erhalten: 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000 € netto. Die Differenz von 190 € ist die Umsatzsteuer. Niemals einfach 19 % vom Brutto abziehen – das Ergebnis wäre zu niedrig.
Was ist die Zahllast ans Finanzamt?
Die Zahllast ist der Betrag, den ein Unternehmen tatsächlich an das Finanzamt überweist. Sie ergibt sich aus der vereinnahmten Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuer: Zahllast = Umsatzsteuer − Vorsteuer. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang, der erstattet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Gemeint ist dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist der amtliche Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG), den Unternehmen in Buchhaltung und Voranmeldung verwenden. „Mehrwertsteuer“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung, die auf Rechnungen und Kassenbons ausgewiesen wird.
Quellen
- Umsatzsteuergesetz (UStG), §§ 12, 13, 14, 18, 19, 20
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundeszentralamt für Steuern / ELSTER (Stand 2026)
Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Grenzwerte und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben.