Gehalt & Lohn · Rechner

Brutto-Netto-Rechner

Berechnen Sie, wie viel Netto 2026 von Ihrem Bruttolohn übrig bleibt: Geben Sie Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland und Krankenkassen-Zusatzbeitrag ein – der Rechner schätzt Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und alle Sozialabgaben. Transparent, kostenlos und ohne Anmeldung.

Renten- & Arbeitslosenversicherung
Kinder
0
keine Kinder
Alter (für Pflegeversicherung)

Kinderlose über 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 % in der Pflegeversicherung.

Kirchensteuer

Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %).

%

Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihre Krankenkasse kann abweichen.

Ihr Netto (Schätzung 2026)
Netto pro Monat2.349,38 €
Netto pro Jahr28.192,62 €
Abzüge (pro Monat)Betrag
Lohnsteuer− 389,37 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Rentenversicherung− 325,50 €
Arbeitslosenversicherung− 45,50 €
Krankenversicherung (inkl. 2,90 % Zusatzbeitrag)− 306,25 €
Pflegeversicherung− 84,00 €
Summe Abzüge1.150,62 €
Brutto (pro Monat)3.500,00 €
Unverbindliche Schätzung. Der genaue Nettolohn richtet sich nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) der Finanzverwaltung. Annahmen 2026: RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, PV 1,8 % (+0,6 % kinderlos ab 23, −0,25 % je Kind ab dem 2.). Beitragsbemessungsgrenzen RV/AV 8.450 €/Monat, KV/PV 5.812,50 €/Monat. Lohnsteuer genähert über den §32a-Jahrestarif (Grundfreibetrag 12.348 €); Kinderfreibeträge (je Kind 9.600 €, Zähler nach Steuerklasse) mindern die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer. Nicht berücksichtigt: individuelle Frei­beträge, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge, exakte PAP-Rundungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vom Brutto werden zuerst die Sozialabgaben (RV, AV, KV, PV) und anschließend die Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) abgezogen.
  • Das Netto hängt stark von der Steuerklasse, vom KV-Zusatzbeitrag und davon ab, ob Kirchensteuer anfällt.
  • Sozialabgaben fallen nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen an – darüber liegende Gehaltsteile sind beitragsfrei.
  • Der Rechner liefert eine transparente Schätzung – maßgeblich bleibt die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers.

Vom Brutto zum Netto: So wird gerechnet

Der Weg vom Bruttolohn zum Nettolohn führt über zwei große Blöcke. Zuerst werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet, danach die Steuern. Beide werden vom Arbeitgeber direkt einbehalten und abgeführt.

Brutto
− Sozialabgaben (RV + AV + KV + PV)
− Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer
= Netto

Sozialabgaben 2026 im Überblick

Die folgenden Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte; angegeben ist jeweils der Arbeitnehmeranteil für 2026. Beiträge fallen nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze an.

VersicherungAN-Anteil
Rentenversicherung (RV)9,3 %
Arbeitslosenversicherung (AV)1,3 %
Krankenversicherung (KV)7,3 % + ½ Zusatz
Pflegeversicherung (PV)1,8 %

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (bundeseinheitlich): Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr), Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr).

Welche Steuern vom Brutto abgehen

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist die vom Arbeitslohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie richtet sich nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) und der Steuerklasse. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bleibt das Einkommen steuerfrei; darüber steigt der Steuersatz progressiv an.

Solidaritätszuschlag

Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber erst oberhalb einer Freigrenze an. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist der Soli seit 2021 entfallen – nur Spitzenverdiener zahlen ihn noch.

Kirchensteuer

Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer in Höhe von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer.

Welche Steuerklasse passt zu Ihnen?

KlasseWer?
ILedige & Geschiedene
IIAlleinerziehende (mit Entlastungsbetrag)
IIIVerheiratete mit deutlich höherem Einkommen (Partner: V)
IVVerheiratete mit ähnlichem Einkommen
VVerheiratete mit geringerem Einkommen (Partner: III)
VIZweit- und Nebenjobs

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie berechnet man vom Brutto zum Netto?

Vom Bruttolohn werden zuerst die Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen, anschließend die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Was übrig bleibt, ist der Nettolohn. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, Bruttolohn und Freibeträgen ab.

Welche Abgaben gehen vom Brutto ab?

Vom Bruttolohn gehen vier Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 2026: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % – plus 0,6 % für Kinderlose ab 23) sowie die Steuern (Lohnsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag über der Freigrenze und ggf. 8–9 % Kirchensteuer) ab.

Wie viel Netto bleibt von 3.500 € brutto?

Bei 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit durchschnittlichem KV-Zusatzbeitrag bleiben 2026 rund 2.300–2.400 € netto übrig – je nach Krankenkasse und Bundesland. Den genauen Wert für Ihre Angaben zeigt der Rechner oben.

Welche Steuerklasse habe ich?

Steuerklasse I gilt für Ledige und Geschiedene, II für Alleinerziehende. Verheiratete wählen III/V (bei stark unterschiedlichem Einkommen) oder IV/IV (bei ähnlichem Einkommen). Steuerklasse VI gilt für einen zweiten Job. Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer – nicht die endgültige Jahressteuer.

Sind die Werte des Rechners verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine transparente Schätzung nach den 2026 gültigen Beitragssätzen und dem §32a-Einkommensteuertarif. Der amtliche Programmablaufplan (PAP) der Finanzverwaltung rechnet feiner; Abweichungen von einigen Euro im Monat sind möglich. Maßgeblich bleibt die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn ist das vereinbarte Gehalt vor Abzügen. Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto landet. Die Differenz – Steuern und Sozialbeiträge – führt der Arbeitgeber direkt an Finanzamt und Sozialversicherungsträger ab.

Quellen

  • Einkommensteuertarif § 32a EStG (Veranlagungszeitraum 2026)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Beitragssätze & Beitragsbemessungsgrenzen)
  • Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitragssatz 2026 (2,9 %), Bundesministerium für Gesundheit

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung für das Jahr 2026 und ersetzt keine Steuer- oder Lohnberatung. Der genaue Nettolohn richtet sich nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) der Finanzverwaltung; individuelle Freibeträge, Sachbezüge oder eine betriebliche Altersvorsorge sind nicht berücksichtigt.