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Firmenwagenrechner: 1-%-Regelung & geldwerter Vorteil

Berechnen Sie den geldwerten Vorteil Ihres Dienstwagens nach der 1-%-Regelung – inklusive des 0,03-%-Anteils für den Arbeitsweg und dem reduzierten Satz für Elektroautos. Sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

Antriebsart
km
%
Geldwerter Vorteil (1 %-Regelung)
Nutzung Privat (1 %)
450,00 €
Fahrten zur Arbeit (0,03 %)
270,00 €
Geldwerter Vorteil / Monat
720,00 €
Geldwerter Vorteil / Jahr
8.640,00 €
Geschätzte Mehrbelastung / Monat
302,40 €

Grobe Schätzung: geldwerter Vorteil × Grenzsteuersatz. Der tatsächliche Wert hängt von Steuerklasse, Sozialversicherung, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab.

Formel: 45.000,00 € (abgerundet) × 1 % + 0,03 % × 45.000,00 € × 20 km.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Nutzung eines Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil und muss versteuert werden.
  • 1-%-Regelung: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat + 0,03 % je km Arbeitsweg.
  • Elektroautos: nur 0,25 % (bis 100.000 € Bruttolistenpreis), sonst 0,5 %.
  • Alternativ lässt sich der Vorteil per Fahrtenbuch exakt ermitteln.

Geldwerten Vorteil berechnen: Formel & Beispiel

Der geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Pauschalsatz für die allgemeine Privatnutzung und einem Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Privatnutzung (1-%-Anteil)

Für die allgemeine Privatnutzung wird monatlich 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises angesetzt:

Privatnutzung = Bruttolistenpreis × 1 %
Beispiel: 40.000 € × 1 % = 400,00 € / Monat

Fahrten zur Arbeit (0,03-%-Anteil)

Zusätzlich werden 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer (einfache Strecke Wohnung – Arbeit) angesetzt:

Arbeitsweg = Bruttolistenpreis × 0,03 % × Entfernung (km)
Beispiel: 40.000 € × 0,03 % × 20 km = 240,00 € / Monat

In Summe ergibt das einen geldwerten Vorteil von 640 € pro Monat bzw. 7.680 € im Jahr, der das zu versteuernde Einkommen erhöht und sozialversicherungspflichtig ist.

Versteuerung nach Antriebsart 2026

SatzGilt für
1 %Verbrenner (Benzin, Diesel) sowie nicht begünstigte Hybride.
0,5 %Begünstigte Plug-in-Hybride (≥ 80 km E-Reichweite oder ≤ 50 g CO₂/km) und E-Autos über 100.000 € Bruttolistenpreis.
0,25 %Reine Elektroautos mit Bruttolistenpreis bis 100.000 € (Anschaffung nach dem 30.06.2025).

Die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-%-Regelung wurde mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" (BGBl. 2025 I Nr. 161) von 70.000 € auf 100.000 € angehoben – gültig für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2031 angeschafft werden.

1-%-Regelung oder Fahrtenbuch – was lohnt sich?

Beide Methoden sind erlaubt, dürfen pro Fahrzeug und Jahr aber nur einheitlich angewandt werden. Welche günstiger ist, hängt vom Listenpreis, dem Arbeitsweg und dem Anteil der privaten Fahrten ab.

1-%-Regelung – pauschal

  • Kein Aufzeichnungsaufwand – keine Dokumentation einzelner Fahrten
  • Planbar: gleicher monatlicher Betrag, unabhängig von der Fahrleistung
  • Vom Finanzamt ohne Nachweise akzeptiert
  • Lohnt sich bei hoher Privatnutzung und günstigem Fahrzeug

Fahrtenbuch – exakt

  • Nur die tatsächliche Privatnutzung wird versteuert
  • Vorteil bei geringer Privatnutzung oder kurzem Arbeitsweg
  • Sinnvoll bei teuren Fahrzeugen mit hohem Listenpreis
  • Verlangt lückenlose, zeitnahe und manipulationssichere Führung

Das E-Auto-Privileg: 0,25 % statt 1 %

Reine Elektrofahrzeuge werden steuerlich deutlich bevorzugt: Statt 1 % wird nur 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt – das entspricht einem Viertel des Verbrenner-Vorteils. Voraussetzung ist ein Bruttolistenpreis bis 100.000 €. Liegt der Preis darüber, gilt die 0,5-%-Regelung. Auch der 0,03-%-Zuschlag für den Arbeitsweg wird bei Elektroautos entsprechend reduziert. Plug-in-Hybride profitieren von der 0,5-%-Regelung, sofern sie eine elektrische Mindestreichweite von 80 km erreichen oder höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen.

Was zählt zum Bruttolistenpreis?

Grundlage der Berechnung ist immer der Bruttolistenpreis – die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Umsatzsteuer. Dazu zählt auch werkseitig verbaute Sonderausstattung wie Navigationssystem, Anhängerkupplung oder Metallic-Lack. Nicht maßgeblich sind der tatsächlich gezahlte Kaufpreis, gewährte Rabatte oder der Wert bei einem Gebrauchtwagen. Für die Versteuerung wird der Bruttolistenpreis auf volle 100 € abgerundet.

Häufige Fragen zum Firmenwagenrechner

Wie berechnet man den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens?

Nach der 1-%-Regelung gilt: 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung, plus 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit. Beispiel: 40.000 € Listenpreis und 20 km ergeben 400 € (1 %) + 240 € (0,03 % × 20 km) = 640 € geldwerter Vorteil pro Monat.

Was ist die 1-Prozent-Regelung?

Die 1-%-Regelung ist die pauschale Methode, um die private Nutzung eines Firmenwagens zu versteuern. Statt jede Fahrt zu dokumentieren, werden monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Hinzu kommt der 0,03-%-Anteil für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Der geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen und ist sozialversicherungspflichtig.

Wie wird ein E-Firmenwagen versteuert?

Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € gilt die 0,25-%-Regelung – also nur ein Viertel des Verbrenner-Satzes. Liegt der Bruttolistenpreis darüber oder handelt es sich um einen begünstigten Plug-in-Hybrid, kommt die 0,5-%-Regelung zur Anwendung. Die 100.000-€-Grenze gilt für E-Autos, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden.

Lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1-%-Regelung?

Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen, geringer Privatnutzung oder kurzem Arbeitsweg. Statt der Pauschale wird dann nur der tatsächliche private Nutzungsanteil an den Gesamtkosten versteuert. Der Nachteil: Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden – sonst erkennt das Finanzamt es nicht an und rechnet automatisch nach der 1-%-Regelung.

Was zählt zum Bruttolistenpreis?

Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung – inklusive Umsatzsteuer und werkseitig verbauter Sonderausstattung wie Navigation, Anhängerkupplung oder Metallic-Lack. Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis, Rabatte oder Gebrauchtwagenwerte spielen keine Rolle. Für die Berechnung wird der Bruttolistenpreis auf volle 100 € abgerundet.

Ist der geldwerte Vorteil auch sozialversicherungspflichtig?

Ja. Der geldwerte Vorteil aus der privaten Firmenwagennutzung gehört zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Er erhöht damit nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – soweit das Entgelt unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 8 Abs. 2
  • Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161 (0,25-%-Grenze 100.000 €, ab 01.07.2025)
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Die ausgewiesene Steuerlast ist eine grobe Schätzung.