Minijob-Rechner
Berechnen Sie aus Stundenlohn und Arbeitszeit Ihren monatlichen und jährlichen Minijob-Verdienst, prüfen Sie, ob Sie unter der 603-Euro-Grenze 2026 bleiben, und sehen Sie, wie viele Stunden maximal möglich sind – sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde.
Umrechnung: 1 Monat = 4,33 Wochen (13 ÷ 3).
Bei 13,90 € Stundenlohn sind maximal 10,0 Stunden pro Woche möglich, ohne die 603-€-Grenze zu überschreiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) und steigt mit dem Mindestlohn.
- Verdienst: Stundenlohn × Monatsstunden. Wochenstunden zuvor × 4,33 (= 13 ÷ 3) auf den Monat hochrechnen.
- Beim Mindestlohn von 13,90 € sind rund 43 Stunden pro Monat (etwa 10 Std./Woche) möglich.
- Über 603 € beginnt der Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 €).
Minijob-Verdienst berechnen: Formel & Beispiel
Der monatliche Verdienst ergibt sich aus Stundenlohn mal Arbeitsstunden pro Monat. Sind nur Wochenstunden bekannt, rechnen Sie diese mit dem Faktor 4,33 (= 13 Wochen ÷ 3 Monate) auf einen durchschnittlichen Monat hoch:
Beispiel: 13,90 € × 10 × 4,33 = rund 602 € im Monat (unter der 603-€-Grenze)
Maßgeblich ist immer der regelmäßige Monatsverdienst, nicht die Stundenzahl. Wer mehr als den Mindestlohn erhält, darf bei gleichem Verdienst entsprechend weniger Stunden arbeiten.
Minijob-Grenze 2026: 603 Euro pro Monat
Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie berechnet sich nach der Formel:
2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €
Mit dem zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € gestiegenen Mindestlohn liegt die Minijob-Grenze damit bei 603 € pro Monat. So sollen Minijobber bei gleichbleibender Stundenzahl nicht ungewollt über die Grenze rutschen. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € – die Minijob-Grenze erhöht sich dann erneut.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Eine feste Stundenobergrenze gibt es nicht – entscheidend ist der Monatsverdienst. Die maximal mögliche Stundenzahl hängt also vom Stundenlohn ab: Je höher der Lohn, desto weniger Stunden sind bis zur 603-€-Grenze möglich.
| Stundenlohn | Std./Monat | Std./Woche (ca.) |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,4 Std. | 10,0 Std. |
| 15,00 € | 40,2 Std. | 9,3 Std. |
| 20,00 € | 30,2 Std. | 7,0 Std. |
| 25,00 € | 24,1 Std. | 5,6 Std. |
Abgaben und Steuern im Minijob
Für Beschäftigte
- Für Beschäftigte ist der Verdienst steuerfrei (Pauschsteuer trägt der Arbeitgeber).
- Keine eigenen Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Rentenversicherung: Pflicht mit Eigenanteil, Befreiung auf Antrag möglich.
- Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Arbeitgeber (gewerblich)
- Pauschalbeitrag Krankenversicherung13 %
- Pauschalbeitrag Rentenversicherung15 %
- Pauschsteuer (statt Lohnsteuer)2 %
- Umlage U1 (Krankheit)0,8 %
- Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %
- Insolvenzgeldumlage (U3)0,15 %
Zusammen rund 31 % des Verdienstes. Im Privathaushalt gelten deutlich niedrigere Pauschalen.
In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht: Der Arbeitgeber zahlt 15 % pauschal, Beschäftigte tragen den Differenzbetrag von 3,6 % als Eigenanteil. Auf Antrag können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – dann entfällt der Eigenanteil, es entstehen aber auch keine vollen Rentenansprüche aus dem Minijob.
Übergang zum Midijob (Übergangsbereich)
Liegt der regelmäßige Verdienst dauerhaft über 603 €, beginnt der Übergangsbereich – der sogenannte Midijob. Er reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € pro Monat. Im Midijob sind Beschäftigte voll sozialversichert, zahlen aber zunächst reduzierte und mit steigendem Verdienst gleitend ansteigende Beiträge. Das vermeidet den abrupten Sprung von der Abgabenfreiheit in die volle Beitragspflicht.
Minijob-Grenze gelegentlich überschreiten
Ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt, etwa bei Krankheitsvertretung. Dabei darf der Jahresverdienst 8.442 € (= 14 × 603 €) nicht übersteigen. Planbare, regelmäßige Mehrverdienste zählen dagegen nicht als „gelegentlich“ und führen zum Midijob.
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist ein Minijob erlaubt. Übt jemand mehrere Minijobs aus, werden die Verdienste zusammengerechnet: Überschreitet die Summe 603 € im Monat, entfällt die Geringfügigkeit und sämtliche Beschäftigungen werden sozialversicherungspflichtig. Der erste Minijob neben einem Hauptjob bleibt hingegen abgabenbegünstigt.
Häufige Fragen zum Minijob-Rechner
Wie viel darf man im Minijob verdienen 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat, das sind 7.236 € im Jahr. Die Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit ihm. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € ergibt sich 2026 die neue Verdienstgrenze von 603 €.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Es gibt keine feste Stundengrenze – entscheidend ist der monatliche Verdienst von 603 €. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das rund 43,4 Stunden pro Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten.
Wann wird aus einem Minijob ein Midijob?
Sobald der regelmäßige Monatsverdienst über 603 € liegt, beginnt der Übergangsbereich (Midijob). Er reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € pro Monat. Im Übergangsbereich zahlen Beschäftigte reduzierte, gleitend ansteigende Sozialversicherungsbeiträge und sind voll sozialversichert.
Wie berechnet man den Minijob-Verdienst?
Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den Monatsstunden: Bei Wochenstunden rechnen Sie zunächst × 4,33 (= 13 ÷ 3) auf den Monat hoch. Beispiel: 13,90 € × 10 Std./Woche × 4,33 = rund 602 € im Monat – knapp unter der Grenze.
Welche Abgaben fallen im Minijob an?
Für Beschäftigte ist der Minijob steuer- und sozialabgabenfrei (Ausnahme: Rentenversicherungs-Eigenanteil). Der Arbeitgeber zahlt im gewerblichen Minijob Pauschalbeiträge: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer plus Umlagen – zusammen rund 31 % des Verdienstes.
Darf man die Minijob-Grenze überschreiten?
Gelegentlich und unvorhersehbar ja: In bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr darf die Grenze überschritten werden, solange der Jahresverdienst 8.442 € (= 14 × 603 €) nicht übersteigt. Ein dauerhaft höherer Verdienst macht aus dem Minijob hingegen einen Midijob.
Kann man mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist ein Minijob möglich. Mehrere Minijobs werden allerdings zusammengerechnet: Übersteigt der Gesamtverdienst aller Minijobs 603 € im Monat, entfällt die Geringfügigkeit und es entsteht Sozialversicherungspflicht.
Quellen
- Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde (Mindestlohngesetz, MiLoG)
- Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat (Minijob-Zentrale / Deutsche Rentenversicherung)
- Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV, Übergangsbereich § 20 SGB IV
- Arbeitgeber-Pauschalen: Minijob-Zentrale (Stand 2026)
Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.