Recup übernimmt Mehrweg Hersteller Crafting Future

Nach mehrjähriger erfolgreicher Partnerschaft wird die Crafting Future GmbH Tochter der reCup GmbH. Zusammen entwickelten die beiden Unternehmen bereits die REBOWL-Mehrwegschalen, die seit 2020 die RECUP-Mehrwegbecher im Produktportfolio ergänzen und bereits bei über 7.500 von insgesamt 21.000 RECUP/REBOWL-Partnerbetrieben im Einsatz ist.
Starke Partnerschaft für einen bewegten Markt
Im Fokus des Zusammenschlusses steht der Anspruch, die besten Mehrweglösungen für einen bewegten Mehrwegmarkt – mit Mehrwegangebotspflicht, Verpackungssteuer und neuen Regelungen im europäischen Verpackungsgesetz (PPWR) – zu bieten. Mit dem Zusammenschluss bündeln RECUP und Crafting Future die jeweiligen Kompetenzen und bringen Deutschlands größte Mehrweglösung noch enger mit Produkt- und Innovations-Know-how zusammen.
Wir wollen weiter Vorreiter und Wegbereiter des Mehrwegs sein und zeigen, dass auf dem Markt das Denken in ökologischen und geschlossenen Kreisläufen und starke Partnerschaften die Zukunft sind“, sagt RECUP-Gründer Fabian Eckert über den Zusammenschluss. „Wir wissen, dass das Problem ‚Einwegverpackungen‘ nicht alleine gelöst werden kann, und freuen uns, die bereits bestehende Partnerschaft noch weiter auszubauen, gemeinsam die gesamte Mehrweg-Wertschöpfungskette zu bedienen und damit Mehrweg langfristig zum Standard zu machen“, ergänzt Can Lewandowski, einer der Gründer von Crafting Future.
(ots)
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
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