Heute ist die Einkommensteuer des Staates wichtigste Einnahmequelle. Die Rechtsgrundlage bildet das Einkommensteuergesetz sowie die Einkommensteuerdurchführungs-Verordnung. Freibeträge wie der Kinderfreibetrag werden bei der Ermittlung der Einkommensteuer angerechnet. Bund und Länder erhalten je 42,5 Prozent des Aufkommens aus der Einkommensteuer, die restlichen 15 Prozent fließen in die Kassen der Gemeinden.
Versuch der Fairness
Die Einkommensteuer ist derart gestaltet, dass sie die Leistungsfähigkeit der zu besteuernden Person berücksichtigt. Aus diesem Grunde wurde die Progression in die Bemessung eingebaut, was bedeutet, dass besser Verdienende eben auch einen höheren Steuersatz zu zahlen haben. Geringverdienende werden hingegen entlastet.
Da diese Progression nicht linear verläuft, sondern in Stufen, kommt es an den einzelnen Absätzen immer wieder dann zu Problemen, wenn eine höhere Bruttovergütung durch einen erhöhten Steuersatz zu einem letztendlich geringeren Nettoentgelt führt.
Regelung der Einkommensteuer kennt viele Ausnahmen
Auch die Tatsache, dass das deutsche Einkommensteuergesetz eine Vielzahl an Ausnahmen und Sonderreglungen zulässt, ist einer der Kritikpunkte. Dennoch bleibt der große Wurf einer Vereinfachung des Steuersystems aus. Der deutsche Spitzensteuersatz liegt im Vergleich mit anderen Staaten in der oberen Hälfte, beim Eingangssteuersatz rangiert die Bundesrepublik im unteren Viertel.
Florian Weis