Starke Partnerschaft für globale Märkte: PwC und DHL vereinfachen internationalen Warenverkehr

Schnell und unkompliziert Waren aus Drittländern an EU-Privatkund:innen verschicken – das ist im globalen E-Commerce längst Alltag und seit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Jahr 2021 deutlich einfacher geworden. Damit von diesen Möglichkeiten noch mehr Unternehmen profitieren, haben sich der internationale Versanddienstleister DHL und die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) für eine Partnerschaft zusammengeschlossen.
Im Zentrum der Zusammenarbeit stehen kundenzentrierte Compliance-Services, die es international tätigen Unternehmern einfacher machen sollen, die umsatzsteuerrechtliche Vorgaben im grenzübergreifenden Handel zu erfüllen. „Vereinfachte Prozeduren wie Import-One-Stop-Shop (IOSS) sind vielerorts bekannt, aufgrund der bürokratischen und organisatorischen Hürden nutzen sie trotzdem viele Unternehmen nicht. Oftmals besteht auch große Unsicherheit darüber, was passiert, wenn die Voraussetzungen des IOSS nicht erfüllt werden. Das wollen wir mit dieser Partnerschaft ändern“, erläutert Frank Gehring, Partner Retail, Compliance & Digital Services Indirect Tax bei PwC Deutschland.
Effizienter Handel ohne Grenzen
Der IOSS ist ein elektronisches Verfahren, das Unternehmen seit dem 1. Juli 2021 nutzen können, um ihre Mehrwertsteuer-Verpflichtungen im E-Commerce für Importe in alle EU-Länder zu erfüllen. Es ermöglicht Unternehmen, Waren im Wert von bis zu 150 Euro an private Endkunden in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu verkaufen und dabei die entsprechenden Mehrwertsteuerzahlungen zu vereinfachen. Durch den IOSS können Unternehmen eine einzige Steuererklärung für ihre gesamten EU-Importe abgeben, anstatt in jedem einzelnen Mitgliedstaat separate Steuerzahlungen vornehmen zu müssen. Dies reduziert die Verwaltungslast und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel. Kommt der IOSS nicht zur Anwendung, so sehen sich Unternehmer heute noch vielfältigen Erklärungspflichten gegenüber. Diese weiter zu vereinfachen ist eines der Ziele der Initiative „VAT in the Digital Age“ der EU.
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KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
