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Wirtschaftslexikon

Definition Franchising

Der Begriff Franchising steht für ein zweidimensionales Distributionskonzept. Dabei erwirbt ein eigenständiger Unternehmer (Franchisenehmer) das Recht, das Geschäftskonzept eines anderen Unternehmens (Franchisegeber) zu nutzen. Das Recht beinhaltet die Verwendung eingetragener Warenzeichen, Marken-, Waren- und Geschmacksmuster. Der Vorteil des Franchisenehmers besteht darin, dass das Unternehmen bereits bekannt und im Bewusstsein des Konsumenten verankert ist (Brand Image). Der Franchisegeber profitiert von geringerem Aufwand und schnellen Expansionsmöglichkeiten.

tashatuvango / Fotolia.com

So funktioniert ein Franchise

Der Franchisenehmer kauft zunächst eine Lizenz vom Franchisegeber. Diese berechtigt ihn zum Verkauf aller Produkte und Dienstleistungen aus dessen Sortiment. Zusätzlich bezahlt er Gebühren für die Verwendung von Marken, Ausstattungsgegenständen, Vertriebsnetzen und einheitlichen Gestaltungsrichtlinien. Ein bekanntes Beispiel ist die Fast-Food-Kette McDonalds. Die meisten Schnellrestaurants werden nicht vom Konzern selbst, sondern von Franchisenehmern geleitet. Sie agieren als selbstständige Unternehmer, dürfen aber Rezepturen, Designs und technische Vorgaben des Mutterkonzerns verwenden.

Rechtlich betrachtet handelt es sich beim Franchisenehmer um einen Händler, der auf eigenen Nahmen und eigene Rechnung wirtschaftet.

Die Zusammenarbeit zwischen Franchisgeber und Franchisenehmer

Die Kooperation zwischen beiden Parteien ist vertraglich geregelt. So darf der Franchisenehmer Marken und Waren nur in genau der vertraglich vorgeschriebenen Weise verwenden. Er darf weder Produkte noch Gestaltungsrichtlinien ändern. Auch ist er auf die festgeschriebenen Vertriebswege beschränkt. Der Franchisegeber verpflichtet sich im Umkehrschluss, den Franchisenehmer beim Aufbau und beim laufenden Betrieb des Unternehmens zu unterstützen.

Leistungen des Franchisegebers:

  • Bereitstellung von Handbüchern
  • Einarbeitung
  • CI/CD
  • Einarbeitung
  • Mentoring
  • Standortanalyse

Rechte und Pflichten des Franchisenehmers

In der vorvertraglichen Aufklärungsphase muss der Franchisegeber den Franchisenehmer umfassend über alle relevanten Aspekte des Geschäftsbetriebs aufklären. Die Angaben müssen vollständig, wahrheitsgetreu und nachweisbar sind. Im Anschluss ist der Franchisenehmer verpflichtet, den vorgeschriebenen Business-Plan selbstständig umzusetzen. Dies sicherzustellen, führt der Franchisegeber regelmäßig Kontrollen durch.

Weiterhin ist der Franchisenehmer zu verschiedenen Zahlungen an den Franchisegeber verpflichtet. Das betrifft zunächst einmal die Anschaffungskosten für das Inventar. Darüber hinaus muss ein fester Prozentsatz des Umsatzes an den Mutterkonzern abgeführt werden. Er kann bei bis zu einem Drittel des Gesamtumsatzes liegen.

Verschiedene Arten von Franchising

Man unterscheidet zwei Arten, das Produkt- bzw. Warenfranchising und das Business-Product Franchising. Ersterem Typ gehören bekannte Unternehmen wie Coca-Cola und Pepsi an. Der Vertrieb (Vetrieb Definition) konzentriert sich auf die Produktion und den Absatz eines bestimmten Produkts. Der Franchisegeber arbeitet hierbei zum Beispiel mit einem Abfüller zusammen (Coca Cola). Beim zweiten Typ gerät die Gestaltungsrichtlinie und der Dienstleistungsaspekt in den Vordergrund. Hier sind bekannte Ketten wie McDonald’s, BackWerk, Hallo Pizza und Subway zu nennen. Auch Hotelketten wie Ibis, Mercure und Sofitel gehören dieser Gruppe an.

Vorteile und Nachteile für den Franchisenehmer

Vorteile:

  • schneller Markteintritt, da das System bereits etabliert ist
  • Gebietsschutz
  • Leistungs- und Produktangebot ist bereits erprobt
  • höhere Kreditwürdigkeit (zur Kreditwürdigkeitsdefinition)
  • kontrollierte Schulungen
  • Missstände können leicht behoben werden

Nachteile:

  • hohe Gebühren von bis zu 33% des Umsatzes
  • hohe Investitionen am Anfang (Ausstattung, Lizenzen)
  • strikte Vorgaben
  • Abhängigkeit von Geschäftsplanung des Franchisegebers
  • Haftung für fremde Produkte

Vor- und Nachteile für den Franchisegeber

Vorteile:

  • geringerer Aufwand als Filialsystem
  • geringes Risiko
  • Vertragsgestaltung weitestgehend frei
  • Einkaufsvorteile
  • Vorteile bei Haftungsfragen (vorgeschaltete Vertragsunternehmen)

Nachteile:

  • Abgabe eines Teils der Erträge
  • regelmäßige Kontrollen notwendig
  • Gefahr der Beschäftigung Scheinselbstständiger (Nachforderung von Sozialabgaben, Einkommenssteuer, Arbeitsentgelt)
  • schlechtes Image eines Standorts wirkt negativ auf Image des Franchisegebers

Aufbau eines Franchise-Systems

Zentrales Erkennungsmerkmal eines Franchise-Systems ist das geschlossene Agieren auf dem Markt. Die einzelnen Filialen verwenden die gleichen Geschmacksmuster und Geschäftsmodelle wie das Mutterunternehmen. Eine gesetzliche Regelung gibt es dabei nicht. Die genaue Form der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und –nehmer ist im Franchisevertrag festgelegt.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich nicht jedes Geschäftsmodell als Franchise realisieren lässt. Wichtig ist zunächst einmal eine Vereinfachung und Standardisierung von Geschäftsabläufen. Zudem muss ein ausreichend großes Alleinstellungsmerkmal vorhanden sein, dass sich in allen Filialen reproduzieren lässt.

Der Pilotbetrieb

Eine besondere Rolle spielt beim Franchise der Pilotbetrieb. Gemäß Europäischem Verhaltenskodex für Franchising soll jedes Unternehmen mindestens einen erfolgreichen Pilotbetrieb haben, um erfolgversprechend expandieren zu können. Außerdem wird empfohlen, den Pilotbetrieb für mindestens 1 – 2 Jahre laufen zu lassen. So kann man die Geschäftsidee erst einmal erproben.

Das Handbuch

Eine weitere wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Expansion ist ein detailliertes Handbuch, in dem alle relevanten Informationen wie das Know-How und die zu verwendenden Geschmacksmuster festgehalten sind. Darüber hinaus sind im Handbuch auch Formulare, Statistiken und ein umfassender Abriss über die Corporate Identity zu finden.

Tipps für das erste Franchise

1. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte man sich das Franchisekonzept einmal vor Ort ansehen. Hierzu empfiehlt es sich, einige Zweigstellen zu besuchen, auf die Einrichtung, die Kundschaft und das Angebot zu achten.

2. Einen seriösen Franchisegeber erkennt man daran, dass er einen Gebietsschutz gewährt. Das bedeutet, dass man exklusive Rechte für den Vertrieb in einem bestimmten Gebiet erhält. Befinden sich mehrere Unternehmensstandorte in derselben Region weist das auf Konkurrenzkampf hin.

3. Weiterhin ist der Deutsche Franchise Verband zu konsultieren. Ihm gehören alle wichtigen Franchisegeber an. Man erkennt hier schnell, ob ein Anbieter seriös ist oder nicht. Will man als Franchisenehmer eines jungen Unternehmens arbeiten, sollte man sich vorher mit der zuständigen Kammer kurzschließen.

4. Es ist wichtig, seine Region korrekt zu beurteilen. Zwar geben viele Franchisegeber genaue Kennzahlen für ihre Standorte heraus, doch sollte man hier auch selbst aktiv werden.

5. Die Bildung finanzieller Rücklagen ist unverzichtbar. Zwar wirken Franchisekonzepte grundsätzlich attraktiv auf Banken, doch sollte man 25 Prozent aller anfallenden Vorlaufkosten in der Hinterhand haben. Hierbei ist besonders die Lizenzgebühr im Auge zu behalten. Sie kann gut und gerne 90.000 Euro kosten.

Beispiele für bekannte Franchise-Unternehmen

  • McDonald’s
  • Schülerhilfe
  • Studienkreis
  • FotoQuelle
  • Kamps
  • Ihr Platz Fressnapf
  • AD Autodienst
  • Musikschule Fröhlich
  • Burger King
  • Datac

Fazit

Ein Franchise bietet dem Unternehmer eine Reihe marketingrelevanter Vorteile, es schränkt ihn allerdings unternehmerisch ein. Während er von der Bekanntheit des Franchisegebers und dem festen Markenbild im Bewusstsein der Konsumenten profitiert, ist er an den Business-Plan des Mutterkonzerns gebunden. Da dem Franchisenehmer eine umfassende Einarbeitung garantiert wird, ist das Geschäftskonzept auch für Seiteneinsteiger interessant.

 

Christian Weis

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