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Kein Ausnahmezustand am Arbeitsplatz

Das WM-Fußball Finale am Sonntag, 13. Juli, rückt näher. Doch trotz der späten Spielzeit haben Arbeitnehmer am darauf folgenden Montag keinen Anspruch auf einen späteren Arbeitsbeginn, teilt der Essener Unternehmensverband mit.

Das WM-Fußball Finale am Sonntag, 13. Juli, rückt näher. Doch trotz der späten Spielzeit haben Arbeitnehmer am darauf folgenden Montag keinen Anspruch auf einen späteren Arbeitsbeginn, teilt der Essener Unternehmensverband mit.

Das WM-Fußball Finale am Sonntag, 13. Juli, rückt näher. Doch trotz der späten Spielzeit haben Arbeitnehmer am darauf folgenden Montag keinen Anspruch auf einen späteren Arbeitsbeginn, teilt der Essener Unternehmensverband mit.

Einige Unternehmen ermöglichen zwar einen flexiblen Arbeitsbeginn, doch wenn im Betrieb keine Sonderregelungen gelten, müssen Arbeitnehmer pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Weiterhin gilt: Auch während der Spätschicht darf der Arbeitsplatz nicht verlassen werden, um sich das WM-Spiel anzusehen. „Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er für die Weltmeisterschaft – oder für den Fall des Titelgewinns – Sonderregelungen trifft“, so EUV-Hauptgeschäftsführer, Ulrich Kanders.

 

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