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Postbank berechnet 99 Cent Entgelt für Überweisungen per Beleg

Die Postbank hat angekündigt, ab April 2015 eine Gebühr von 0,99 Euro für jeden schriftlich eingereichten Auftrag zu erheben. Nur per Online- oder Telefonbanking erteilte Aufträge sollen für die Kunden kostenfrei bleiben. Mit Blick auf ein aktuelles Bundesgerichtshof-Urteil, dass solche Gebühren möglicherweise rechtswidrig sind, gibt die Stiftung Warentest Tipps, wie Postbank-Kunden auf die Gebührenerhöhung reagieren können.

Deutsche Postbank AG

Die Postbank hat angekündigt, ab April 2015 eine Gebühr von 0,99 Euro für jeden schriftlich eingereichten Auftrag zu erheben. Nur per Online- oder Telefonbanking erteilte Aufträge sollen für die Kunden kostenfrei bleiben. Mit Blick auf ein aktuelles Bundesgerichtshof-Urteil, dass solche Gebühren möglicherweise rechtswidrig sind, gibt die Stiftung Warentest Tipps, wie Postbank-Kunden auf die Gebührenerhöhung reagieren können.

Bisher hat die Postbank damit geworben, dass Inhaber eines Girokontos bei einem monatlichen Zahlungseingang von 1.000 Euro keine Gebühren zahlen. Ende Januar informierte die Bank ihre Kunden in einem Schreiben, dass sie zum 1. April 2015 neue Entgelte berechnen werde. Demnach wollen die Bank-Manager für jegliche schriftlich eingereichten Aufträge, die per Beleg verarbeitet werden müssen – das sind Überweisungen, Schecks- und Wechsel-Einzüge sowie die erstmalige Ausführung eines neu eingerichteten Dauerauftrages – eine Gebühr von 0,99 Euro kassieren. Sie begründen das mit hohen Kosten für das „Lesen, Prüfen und Ausführen einer Überweisung auf Papier“ im Verhältnis zum günstigeren Online- und Telefon-Banking.

Die Regelung soll für „Giro plus“-Konten (monatlicher bargeldloser Zahlungseingang von mindestens 1.000 Euro in Form von Gehalt, Bezügen oder Rente ) gelten. Für „Giro extra plus“-Konten (monatlicher Geldeingang von mindestens 4.000 Euro) bleiben Belegbuchungen dagegen weiterhin kostenlos. Betroffen ist laut Stiftung Warentest die große Mehrheit der knapp fünf Millionen Postbank-Kontokunden. Die Verbraucherschützer vermuten, dass die Bank Kunden loswerden möchte, bei denen viele für die Bank aufwendige Belegbuchungen anfallen – 99 Cent je Buchung führten bei Konten, die ausschließlich über schriftliche Aufträge geführt werden, schnell zu enorm hohen Gebühren.

In ihrem Informationsschreiben wirbt die Bank damit, dass Online- oder Telefon-Banking künftig ermöglicht Geld zu sparen – und dass sie wiederholt als „sicherste Online-Bank“ Deutschlands ausgezeichnet worden ist. Die neue Gebührenregelung wird für viele Kunden vielleicht eine Entscheidungshilfe sein, auf Online-Banking umzustellen. Sie wird aber auch genau die Kunden – etwa ältere Menschen – treffen, die keinen Zugang zum Telefon- oder Online-Banking haben – sei es, weil sie sich nicht mit Computer und Internet auseinandersetzen möchten bzw. können oder ihnen das Vertrauen fehlt. Statt Online- oder Telefon-Banking oder bevor sich jemand zu diesem Schritt entscheidet, kann er den Weg über die kostenfreien Service-Terminals in den Filialen nutzen. Das kann eine gute Alternative sein, ist mancherorts für Kunden aber regelmäßig mit langen Warteschlangen an zudem häufig störungsanfälligen Multifunktionsterminals verbunden. Die neue Gebührenregelung dürfte den Andrang an den Terminals noch verschärfen. Es bleibt zu hoffen, dass die Postbank dann zumindest dieses Service-Angebot verbessert.

Gebühren für einzelne Buchungsposten rechtswidrig?

Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest melden Zweifel an, ob die Postbank-Gebühr rechtmäßig ist. So habe der Bundesgerichtshof über die Klausel einer Volksbank geurteilt (BHG-Urteil vom 27. Janaur 2015, Az. XI ZR 174/13), wonach „pro Buchung“ zu zahlende Gebühren rechtswidrig sind. Zwar lasse sich das Urteil vermutlich nicht direkt übertragen. Jedoch komme Wolfgang Benedikt-Jansen, Rechtsanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, in einer ersten Einschätzung zu dem Ergebnis, dass auch die Postbank-Klausel unwirksam sein dürfte. Nach seiner Auffassung des Urteils unterlägen solche Regeln der vollen gerichtlichen Kontrolle seien bei Verbraucherbenachteiligung unwirksam. Denn Kunden könnten heutzutage Buchungen per Beleg nicht völlig vermeiden. So zahlten etwa Versicherung weiterhin Verrechnungsschecks, die der Empfänger bei seiner Bank einreichen müsse, um das Geld zu erhalten. Laut Stiftung Warentest will die Schutzgemeinschaft die Postbank abmahnen.

Kunden, die die neue Regelung ablehnen, müssen bis spätestens zum 1. April wiedersprechen. Stiftung Warentest vermutet, dass die Postbank ihnen dann kündigen werde oder den Umstieg auf ein Konto mit Pauschalgebühr anbiete. Die Verbraucherschützer empfehlen in diesem Zusammenhang denjenigen Kunden, die regelmäßig viele schriftliche Aufträge über ihr Konto abwickeln, sich nach Alternativen umzusehen. Darauf zu setzen, dass die Postbankgebühr sich als rechtswidrig erweisen könne und das Unternehmen sie erstatten müsse, sei riskant.

Die Stiftung Warentest weist außerdem auf eine weitere Möglichkeit hin, aktiv zu werden: Wer sein Konto trotz der neuen Gebühr behalten will, kann Zahlungen unter Vorbehalt ausführen. „Sie widersprechen nicht, sagen der Bank aber: ‚Ich halte die Regelung wegen Verbraucherbenachteiligung für unwirksam und behalte mir vor, die Gebühren zurückzufordern.‘“ Sollten die Gerichte dann die Regelung tatsächlich kippen, sei die Erstattung samt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig, sie die Verbraucherschützer. Für diesen Zweck bieten sie einen Musterbrief, der helfen soll, den Vorbehalt geltend zu machen.

Wer sich die Rückfoderung von Gebühren vorbehalten möchte, findet Formulierungshilfen in einem Musterbrief der Stiftung Warentest.

 

 

Bildquellen

  • 235_465_pb_pr_pressebilder_girokonto_kontoauszug_5: Deutsche Postbank AG

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