Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen dann gemeinnützigen Zwecken wie beispielsweise kulturellen Institutionen, Sportvereinen oder Krankenhäusern. Grundsätzlich unterscheidet man eine Förderstiftung von einer operativen Stiftung. Bei einer Förderstiftung werden Tätigkeiten Dritter gefördert, wo bei den operativen Stiftungen selbst Projekte durchgeführt werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen.
Errichtung einer Stiftung
Um eine Stiftung zu gründen, erfordert es eine schriftliche Willenserklärung des Stifters. Hier muss deutlich gemacht werden, dass ein fester Wille vorhanden ist, eine Stiftung zu gründen und diese auch aufrecht zu erhalten. Das Dokument nennt sich dann Stiftungsgeschäft. Neben dem Willen die Stiftung zu errichten ist auch Name und Sitz der Stiftung in der Willenserklärung zu erwähnen. Dazu zählen ebenfalls der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und der Errichtungszeitpunkt. Neben dem normalen Stiftungsgeschäft muss sich die Stiftung auch eine Satzung geben. Eingeführt werden dabei alle grundlegenden Arbeits- und Verfahrensweisen sowie die dazugehörigen Bestimmungen der Stiftung. In der Satzung müssen der Name, die Rechtsform und der Sitz aufgelistet sein, sowie das entsprechende Geschäftsjahr. Wichtig sind ebenfalls Hinweise auf die Gemeinnützigkeit für die Abgabenordnung und auch die Verwendung der Erträge müssen aufgelistet werden. Prinzipiell gibt es für das Vermögen einer Stiftung keine Grenze. Dennoch muss die Stiftung mit einem Vermögen ausgestattet werden, welche nachhaltig und dauerhaft zur Zweckerfüllung genutzt wird. Dies muss auch stets nachgewiesen werden. Die Geschäftsführung muss ebenfalls in der Satzung festgelegt werden. Bei rechtsfähigen Stiftungen ist meist der Vorstand gleichzeitig die Führung. Daneben können aber noch weitere Organe gebildet werden. Darunter zählt beispielsweise der Aufsichtsrat oder ein Kuratorium.
Vorteile einer Stiftung
Ein wichtiger Vorteil bei einer Stiftung ist der Vermögensschutz und auch der Werterhalt. Stiftungen sind im Bezug auf die Vermögensverwaltung eher konservativ ausgerichtet und sollen zudem das übertragene Vermögen erhalten. Vermögensgegenstände können grundsätzlich an jede Stiftung überschrieben werden. Darunter zählt aber nicht nur Bargeld oder Wertpapiere, sondern auch Antiquitäten, Unternehmensanteile oder Kunstwerke. Ein weiterer Vorteil ist die Förderung des Gemeinwesens. Eine Stiftung kann zudem eine sehr effektive Lösung bei Erb- und Nachfolgeproblemen sein.
Verschiedene Arten von Stiftungen
Man unterscheidet rechtsfähige von nicht rechtsfähigen Stiftungen. Im ersten Fall stellen sie juristische Personen im Sinne des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts dar. Im zweiten Fall befinden sie sich in der Trägerschaft eines Treuhänders. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Stiftungs-AGs, Stiftungs-Vereine oder Stiftungs-GmbHs zu gründen.
Die Stiftung unterscheidet sich deutlich von einer Körperschaft. Während bei Körperschaften die Mitgliederstruktur das Entscheidende ist, wird die Stiftung durch ihr Vermögen konstituiert. Sie bezieht sich dabei auf die Begünstigten (Destinatäre). Rechtlich gesehen handelt es sich bei den meisten Stiftungen um Steuersubjekte. Damit unterliegen sie auch der Körperschaftssteuer. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sie aufgrund eines gemeinnützigen Zwecks davon befreit sind.
Jede Art von Stiftung kann zu jedem legalen Zweck gegründet werden, der das Gemeinwohl fördert. Beim Stiftungsrecht gibt es eine Reihe von Vorschriften, mit denen sich Stiftungsgründer auseinandersetzen müssen. Dabei geht es vor allem um das Steuerrecht. Eine Besonderheit besteht hier aber darin, dass es keine einheitlichen Muster gibt. Der Stiftungsgründer hat Handlungs- und Ermessensspielräume, die auch expliziert gefördert werden.
Fragen und Antworten zur Stiftung
Aus welchem Grund gründet man eine Stiftung?
Meistens will der Stifter einen guten Zweck unterstützen, der ihm wichtig ist. Zudem sprechen auch steuerrechtliche Vorteile dafür, die Rechtsform Stiftung auszuwählen.
Welche Formen von Stiftungen gibt es?
Der Gründer kann sich zwischen einer selbstständigen und einer treuhänderischen Stiftung entscheiden.
Wer ist zu Gründung einer Stiftung berechtigt?
Jede ohne Einschränkungen geschäftsfähige oder juristische Person darf eine Stiftung gründen.
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