Stiftung
Definition der Rechtsform: Stiftung
Deutschland. Bei einer Stiftung handelt es sich um eine Einrichtung, bei welcher ein Stifter festgelegt wird, welcher das Vermögen für verschiedene Zwecke zur Verfügung stellt. Stiftungen können zu verschiedenen legalen Zwecken errichtet werden.
Christian Weis ist Gründer und Geschäftsführer von business-on.de und Herausgeber des Regionalportals für Köln/Bonn
Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen dann gemeinnützigen Zwecken wie beispielsweise kulturellen Institutionen, Sportvereinen oder Krankenhäusern. Grundsätzlich unterscheidet man eine Förderstiftung von einer operativen Stiftung. Bei einer Förderstiftung werden Tätigkeiten Dritter gefördert, wo bei den operativen Stiftungen selbst Projekte durchgeführt werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen.
Errichtung einer Stiftung
Um eine Stiftung zu gründen, erfordert es eine schriftliche Willenserklärung des Stifters. Hier muss deutlich gemacht werden, dass ein fester Wille vorhanden ist, eine Stiftung zu gründen und diese auch aufrecht zu erhalten. Das Dokument nennt sich dann Stiftungsgeschäft. Neben dem Willen die Stiftung zu errichten ist auch Name und Sitz der Stiftung in der Willenserklärung zu erwähnen. Dazu zählen ebenfalls der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und der Errichtungszeitpunkt. Neben dem normalen Stiftungsgeschäft muss sich die Stiftung auch eine Satzung geben. Eingeführt werden dabei alle grundlegenden Arbeits- und Verfahrensweisen sowie die dazugehörigen Bestimmungen der Stiftung. In der Satzung müssen der Name, die Rechtsform und der Sitz aufgelistet sein, sowie das entsprechende Geschäftsjahr. Wichtig sind ebenfalls Hinweise auf die Gemeinnützigkeit für die Abgabenordnung und auch die Verwendung der Erträge müssen aufgelistet werden. Prinzipiell gibt es für das Vermögen einer Stiftung keine Grenze. Dennoch muss die Stiftung mit einem Vermögen ausgestattet werden, welche nachhaltig und dauerhaft zur Zweckerfüllung genutzt wird. Dies muss auch stets nachgewiesen werden. Die Geschäftsführung muss ebenfalls in der Satzung festgelegt werden. Bei rechtsfähigen Stiftungen ist meist der Vorstand gleichzeitig die Führung. Daneben können aber noch weitere Organe gebildet werden. Darunter zählt beispielsweise der Aufsichtsrat oder ein Kuratorium.
Vorteile einer Stiftung
Ein wichtiger Vorteil bei einer Stiftung ist der Vermögensschutz und auch der Werterhalt. Stiftungen sind im Bezug auf die Vermögensverwaltung eher konservativ ausgerichtet und sollen zudem das übertragene Vermögen erhalten. Vermögensgegenstände können grundsätzlich an jede Stiftung überschrieben werden. Darunter zählt aber nicht nur Bargeld oder Wertpapiere, sondern auch Antiquitäten, Unternehmensanteile oder Kunstwerke. Ein weiterer Vorteil ist die Förderung des Gemeinwesens. Eine Stiftung kann zudem eine sehr effektive Lösung bei Erb- und Nachfolgeproblemen sein.
(Christian Weis)
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