Die Beratungsstelle hat errechnet, dass Versicherungskunden im Schnitt mindestens 95 Jahre alt werden müssen, damit sich ein privater Rentenversicherungsvertrag für sie rentiert.
Das habe die Auswertung von 128 Versicherungsverträgen verschiedener Anbieter ergeben, die die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) in den vergangenen Wochen geprüft habe.
Die Verbraucherschützer haben untersucht, wie alt Versicherte werden müssen, damit sie den bis zum Renteneintritt angesparten Betrag in voller Höhe in Form einer monatlichen Rente vom Versicherer ausgezahlt bekommen. Für ihre Berechnung legten sie die Angaben des Statistischem Bundesamtes zur durchschnittlichen Lebenserwartung zugrunde. Diese beträgt für einen Mann aktuell 78,6 Jahre, für eine Frau 83,4 Jahre.
VZHH: „lohnen sich nur für Schildköten“
Das Produkt mit dem schlechtesten garantierten Rentenfaktor in der Stichprobe, so die VZHH, sei die Rentenversicherung der Allianz. Hier müssen die Versicherungskunden mindestens 125 Jahre alt werden, bis die bis zum Renteneintritt angesparte Summe in voller Höhe ausgezahlt würde. Dahinter folgen Standard Life, die Gothaer und der Volkswohlbund, deren Kundinnen und Kunden über 110 Jahre alt werden müssen.
„Die Werbeaussage der Versicherer, nur sie würden ein Langlebigkeitsrisiko abdecken, ist zwar richtig. Wenn aber die durchschnittliche Lebensdauer so absurd hoch angesetzt wird, dann kann man solche Versicherungen nur Schildkröten empfehlen“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn je höher die angenommene Lebensdauer der Versicherten ist, umso geringer fällt die gezahlte monatliche Rente aus. Wird die Lebensdauer so hoch kalkuliert, profitieren die Versicherer völlig unangemessen zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Rentenversicherer garantieren eine bestimmte Rentenhöhe bis zum Lebensende. Diese ergibt sich aus dem „Rentenfaktor“. Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Rente im Monat pro 10.000 Euro Kapital ausgezahlt wird. Vor einigen Jahren lagen die Rentenfaktoren bei einigen Anbietern bei über 40 Euro pro 10.000 Euro Kapital. In den letzten Jahren sind sie stetig gesunken. Bei der Mehrzahl der untersuchten Fälle liegen sie inzwischen unter 30. Dabei zeigt sich ein deutlicher Trend: Je jünger der Vertrag ist, desto schlechter ist der Rentenfaktor. Bei Verträgen mit Abschlussdatum ab 2016 gibt es kaum noch Rentenfaktoren über 30. Hinzu kommt, dass die Versicherer in vielen Fällen die Höhe des Rentenfaktors nicht vertraglich zusichern. Die Unternehmen haben also die Möglichkeit, den Rentenfaktor über die Laufzeit des Vertrages zu senken, ohne dass die Versicherungsnehmer sich dagegen zur Wehr setzen können.
Die Auswirkungen einer eventuellen Verzinsung des Angesparten ab Renteneintritt und die Auswirkung der Inflation hat die Verbraucherzentrale laut Angaben in ihrer Auswertung nicht berücksichtigt.
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